Archiv für Aktuelles

Die Top-Trends auf der CES 2017

■   Bitkom präsentiert die wichtigsten Messe-Trends mit Branchenzahlen
■   Start der CES in Las Vegas
Morgen beginnt in Las Vegas die 50. internationale Messe für Unterhaltungselektronik CES. Mit mehr als 3.800 Austellern und rund 175.000 Besuchern zählt die CES weltweit zu den wichtigsten Messen für Consumer Electronics. Zum Start der Messe gibt der Digitalverband Bitkom einen Überblick über zentrale Trends der diesjährigen CES. Die Vernetzung von Geräten und Gegenständen per Internet ist auch in diesem Jahr das übergeordnete Thema. Auf der Messe werden Anwendungsmöglichkeiten der neuen Mobilfunkgeneration 5G präsentiert, die Datenübertragung in Echtzeit zulässt. Die Funktechnik gilt als Schlüssel für zukünftige Technologien, etwa selbstfahrende Fahrzeuge.

Mobilität 4.0 – Die Zukunft fährt autonom

Auch 2017 eines der Top-Themen: Vernetzte Mobilität. Neben klassischen und neuen Automobilherstellern beschäftigen sich damit auch Internet-Unternehmen und Start-ups. Auf der CES 2017 werden dazu Technologien, Studien und Konzepte präsentiert. Dabei wird deutlich: Die Zukunft der Mobilität wird geprägt von autonomen und vernetzten Fahrzeugen. Unter anderem werden auf der CES Fahrzeug-Innenraum-Konzepte vorgestellt, die ein neues Fahrerlebnis für Passagiere entstehen lassen. Zukünftig sollen Fahrgäste die Reisezeit in einer Unterhaltungs-, Shopping- und Entspannungswelt verbringen können – oder in einem Garten, der inmitten der Fahrzeugkabine angelegt ist. Die Vernetzung mit dem Smartphone steht dabei im Mittelpunkt vieler Bedienkonzepte. Mit dem Thema Mobilität 4.0 trifft die CES 2017 einen Nerv vieler Deutscher: Einer Bitkom-Befragung zufolge können sich ). 7 von 10 Autofahrern (68 Prozent) vorstellen, in bestimmten Situationen die Kontrolle ihres Fahrzeugs an einen Autopiloten abzugeben. Bei der Entwicklung selbstfahrender Autos sehen die Bundesbürger aktuell die neuen Autohersteller wie Tesla und die klassischen Autohersteller bei der Entwicklung selbstfahrender Autos gleichauf (je 36 Prozent). IT- und Internetunternehmen wie Google, Apple und Uber liegen deutlich dahinter (17 Prozent).

Digitale Sprachassistenten – Die neue Schnittstelle zwischen Mensch und Internet

2016 wurden mit Amazon Echo und Google Home eigenständige digitale Sprachassistenten vorgestellt. Mehrere Hersteller haben angekündigt, auf der CES 2017 nachzulegen. Ähnlich wie der Sprachassistent im Smartphone nehmen die Geräte die Anweisungen über eingebaute Mikrofone auf, wenn zuvor das entsprechende Aktivierungswort genannt wurde. Der Assistent antwortet per Computerstimme auf die Fragen und Befehle des Nutzers. „Die Assistenten stellen eine neue Schnittstelle zwischen Mensch und Internet dar“, sagt Timm Lutter, Bitkom-Experte für Consumer Electronics und Digital Media. Die neuen Sprachassistenten verfügen über einen großen Funktionsumfang und können mit Smart-Home-Anwendungen vernetzt werden. Somit lassen sich etwa Geräte im Haushalt wie Lampe, Musikanlage, Fernseher oder Heizung per Sprachbefehl steuern. Ähnlich dem Funktionsumfang eines Smartphones, können mit einem digitalen Sprachassistenten auch eine Suchmaschine im Internet bedient, E-Mails diktiert oder Anrufe getätigt werden. Nach einer aktuellen Befragung aus dem November 2016 im Auftrag des Bitkom können sich vier von zehn (39 Prozent) Bundesbürgern vorstellen, solche stationären Sprachassistenten zu nutzen.

Virtual Reality ist gekommen, um zu bleiben

Virtual Reality (VR) ist keine entfernte Zukunftsvision mehr. Im vergangenen Jahr kamen viele neue Geräte auf den Markt, mit denen Verbraucher virtuelle Realitäten erleben können. Jeder elfte Deutsche (9 Prozent) hat bereits eine der Virtual-Reality-Brille ausprobiert und fast jeder Dritte (31 Prozent) kann sich vorstellen, dies künftig zu tun. Das zeigte eine Bitkom-Studie im vergangenen Jahr. Auf der CES 2017 werden branchenübergreifend neue Virtual-Reality-Produkte und VR-Konzepte präsentiert. In Virtual-Reality-Brillen deckt ein augennaher Bildschirm das gesamte Sichtfeld des Trägers ab. Da das Display den Kopfbewegungen des Trägers folgt, wird das Gefühl erzeugt, sich direkt in der virtuellen Welt zu bewegen. Neben Gaming- und Unterhaltungsinhalten gibt es zahlreiche kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten. So können etwa Piloten in virtueller Umgebung die Flugzeugbedienung üben. Für Ärzte besteht die Chance, riskante Eingriffe digital zu simulieren. Architekten und Städteplaner können damit begehbare Entwürfe erstellen. Ein weiteres Anwendungsbeispiel ist die Besichtigung von touristischen Sehenswürdigkeiten, ohne vor Ort zu sein. Laut einer Marktprognose von Bitkom und dem Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte erreicht der Umsatz mit Virtual Reality in Deutschland bis 2020 eine Höhe von einer Milliarde Euro.

Das Internet der Dinge wird immer größer

Der Begriff „Internet der Dinge“ bezeichnet die intelligente Vernetzung von Gegenständen, die per Internet kommunizieren und so verschiedene Aufgaben für ihren Besitzer erledigen. Dazu gehören zum Beispiel Smart-TVs, die Video-on-Demand-Angebote aus dem Internet ermöglichen. Neben der Unterhaltungselektronik stehen weitere Segmente im Zeichen der Vernetzung. Ein Beispiel hierfür ist das Smart Home. So senden etwa Haushaltsgeräte Wartungsinformationen an das Smartphone und mit dem Tablet Computer lässt sich die Heizung steuern. Mehrere große Aussteller verkündeten im Vorfeld der CES 2017 Partnerschaften mit Start-ups. Messebesucher dürfen sich daher auf innovative und manchmal auch kuriose Geräte freuen. Zum Beispiel einen Scanner für das Badezimmer, der Hautprobleme entdeckt. Oder Bluetooth-Lautsprecher, die über einem Magnetfeld in der Luft schweben und kabellos Musik abspielen.

Jeder zehnte Online-Kauf wird zurückgeschickt

■   14 Prozent haben noch nie eine Rücksendung aufgegeben
■   Mehr als die Hälfte hat schon einmal etwas mit fester Retoure-Absicht bestellt
■   Widerrufsfrist bei online bestellter Ware beträgt in den meisten Fällen 14 Tage
Die Zeit nach den Feiertagen ist traditionell auch die Zeit des Umtauschs und der Retoure. Jeder zehnte Online-Einkauf in Deutschland wird wieder zurückgeschickt. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.166 Internetnutzern ab 14 Jahren ergeben. Rund die Hälfte (52 Prozent) schickt bis zu 10 Prozent zurück. Lediglich 1 Prozent schickt mehr als die Hälfte seiner bestellten Waren zurück. Die meisten Retouren bringt die Altersgruppe der 14- bis 29-jährigen Online-Shopper auf den Weg. Sie schickt 14 Prozent der online getätigten Einkäufe wieder zurück. „Gute Beschreibungen auf den Seiten der Online-Shops, etwa markenspezifische Größentabellen bei Kleidung, helfen dabei, Retouren zu reduzieren. Das gelingt bei der überwiegenden Zahl der Bestellungen offensichtlich ausgesprochen gut“, sagt Bitkom-Expertin Julia Miosga. „Sollte die Ware einmal nicht den Vorstellungen entsprechen, bieten viele Händler einen kostenlosen Rückversand an.“

Die Hälfte der Online-Shopper (51 Prozent) gibt an, Waren im Internet zumindest einmal oder gelegentlich mit der festen Absicht bestellt zu haben, diese wieder zurückzuschicken, etwa um Kleidung in verschiedenen Größen auszuprobieren. 5 Prozent tun dies sogar regelmäßig. Allerdings geben auch 44 Prozent der Online-Shopper an, noch nie Retoure ausgenutzt zu haben. „Wahlloses Bestellen im Internet ist zwar kein Massenphänomen, aber eine nicht zu vernachlässigende Herausforderung für die Händler. Retouren bedeuten für die Anbieter nicht nur einen entgangenen Umsatz, sie verursachen auch Personal- und Prozesskosten, etwa um die Retoure zu prüfen und in den Lagerbestand zurückzuführen“, beklagt Miosga.

Bitkom-Tipp zur Retoure:

Online bestellte Waren dürfen in den meisten Fällen innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist binnen 14 Tagen zurückgeschickt werden. Am besten sollte der Widerruf mit einem Satz schriftlich in einem formlosen Schreiben erklärt werden. Eine Begründung braucht es nicht. Bestimmte Waren unterliegen aber besonderen Bedingungen. CDs müssen etwa noch in der Schutzfolie sein. Die Portokosten muss der Käufer eventuell selbst tragen. Darauf muss aber bereits in der Widerrufsbelehrung hingewiesen werden. Die meisten Online-Shops handhaben die Retoure aber äußerst kulant.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.166 Internetnutzer ab 14 Jahren im Dezember 2016 befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Wie viel Prozent Ihrer Online-Einkäufe schicken sie zurück?“ und „Wie häufig bestellen Sie Waren im Internet, obwohl Sie bereits die Absicht haben, diese wieder zurückzuschicken?“.

Online-Podium “Bildung in der digitalen Welt & Schulinternes Curriculum”

Online-ExpertInnen-Podium mit der noch amtierenden Präsidentin der Kultusministerkonferenz Dr. Claudia Bogedan, Prof. Dr. Ira Diethelm (Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg) und Izabela Czarnojan (Walddörfer-Gymnasium Hamburg): Wie und wann können Schulen das im Dezember 2016 beschlossene KMK-Strategiepapier nun in der Praxis umsetzen?

Die Kultusministerkonferenz hatte das Jahr 2016 als Schwerpunktjahr für “Digitale Bildung” definiert und eine Strategie “Bildung in der digitalen Welt” erarbeitet, die Grundlage für neue Lehrpläne der Länder sein soll. Aber was wird in 2017 und danach daraus?

In diesem vierten Online-Podium der itstalk-Reihe diskutieren ExpertInnen, wie die von den Ländern gemeinsam verabschiedete Strategie nun in die Schulpraxis kommen kann:

• Was verstehen wir unter einer zeitgemäßen Medienkompetenz und wie können Schülerinnen und Schüler diese erfolgreich in Schule und Unterricht erwerben?

• Müssen Schulen nun Jahre warten, bis die Strategie in neue Lehrpläne „gegossen“ wird oder welche Maßnahmen können Schulen sofort ergreifen?

• Gibt es bereits Lehrpläne und innovative Initiativen an Schulen, die Medienkompetenz schon heute adäquat berücksichtigen?

• Welche Unterstützung können Schulen schon heute bei der Erstellung und Umsetzung Ihres schulinternen Curriculums in Anspruch nehmen und wie sollten sie vorgehen?

Es diskutieren mit den TeilnehmerInnen:

Dr. Claudia Bogedan, Senatorin für Kinder und Bildung, Freie Hansestadt Bremen und im Jahr 2016 Präsidentin der Kultusministerkonferenz: „Digitale Medien haben ein großes Potenzial zur Entwicklung und zum Einsatz neuer Lehr- und Lernprozesse, sie tragen dazu bei, Schülerinnen und Schüler individuell noch besser zu fördern und damit unsere Anstrengungen für mehr Chancengerechtigkeit durch Bildung zu unterstützen.“ , Bogedan stellt zu Beginn die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ in ihren Grundzügen vor.

Prof. Dr. Ira Diethelm, Professorin für Didaktik der Informatik an der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg: „Ich begrüße das KMK-Papier, da es die Länder dazu zwingt, ihre Lehrpläne entsprechend der ‚Bildung in einer digitalen Welt‘ anzupassen. Diethelm stellt ein Modell, das Haus der digitalen Bildung vor, das sowohl in den Ländern als auch in der curricularen Arbeit an der Schule als Gesprächsgrundlage und zur Analyse herangezogen werden kann.

Izabela Czarnojan, Koordinatorin für IT/Medien sowie Fachleiterin für Psychologie am Walddörfer-Gymnasium in Hamburg: „Der Leitmedienwechsel ist in vollem Gange, die Entwicklung der digitalen Mündigkeit gehört zu einer grundlegenden Bildungsaufgabe. Allerdings berücksichtigen Curricula, sowohl die des Landes als auch die SchiC, heute noch immer nicht ausreichend den Prozess des digitalen Wandels der Gesellschaft. Es bleibt am Ende zu wenig Platz und Zeit im Unterricht adäquat Medienkompetenz zu vermitteln.“ Czarnojan gibt einen Einblick, wie hingegen bereits heute das Walddörfer Gymnasium seinen eigenen Weg beschreitet, bei dem SchülerInnen digitalen Medien zielgerichtet und verantwortungsbewusst nutzen und sich mit ihren gesellschaftlichen Auswirkungen auseinandersetzen.

Nach den Kurz-Präsentationen der ExpertInnen werden Fragen aus dem Publikum aufgegriffen und im weiteren Verlauf haben TeilnehmerInnen die Möglichkeit, eigene Fragen oder ihre Antworten einzubringen.

Mehr Informationen und Anmeldung
Der itstalk ist ein offenes Informations- und Beteiligungsangebot für Kunden von itslearning sowie alle Interessierten. Willkommen sind alle, die an Schulen oder für Schulen im digitalen Wandel arbeiten.

Wann: Dienstag, 10.1.2017 um 17.30 Uhr
Wo: Die Anmeldung ist kostenfrei unter http://info.itslearning.net/itstalk4.html möglich.
Mitdiskutieren: Fragen und Antworten können bereits im Vorfeld auf twitter (#itstalk4) oder in diesem Blog diskutiert werden (http://www.itslearning.de/itstalk4-bildung-in-einer-digitalen-welt-schulinternes-curriculum).

itslearning ist die Bildungs-Cloud für Schulen, ein personalisiertes Lernmanagementsystem, mit über 7 Millionen aktiven Nutzern weltweit. Lehrern hilft sie, den Unterricht motivierender zu gestalten und auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler besser einzugehen. Die Lernplattform – mit ihren vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten – hat eine benutzerfreundliche Oberfläche, die sich nahtlos in die vorhandenen Systeme in der Schule oder des Schulträgers integriert. Sie macht den Austausch von Unterrichtsmaterialien, Hausaufgaben, Informationen über Aktivitäten und Bewertungen zwischen Lehrern, Schülern und Eltern viel einfacher. Seit 2015 gehört das Lernmanagementsystem Fronter zur itslearning-Familie. Itslearning ist somit Europas größter Anbieter für Lernmanagementsysteme in Schulen. Informationen zum Lernen mit Plattform und individuelle Demos unter: http://www.itslearning.de

Das Jahr 2016 in Bitkom-Zahlen

Die digitale Transformation der Wirtschaft, Bildung und Arbeit, Sicherheit und Datenschutz, neue Technologien und Geräte sowie die konjunkturelle Lage der ITK-Branche – das waren wichtige Schwerpunkte des Digitaljahres 2016. Der Bitkom beauftragte wieder zahlreiche Studien, um den wichtigsten Trends der digitalen Welt auf die Spur zu kommen. Zum Ausklang des Jahres blickt der Digitalverband zurück und präsentiert eine Auswahl der wichtigsten Bitkom-Zahlen der vergangenen 12 Monate.

Januar – Jeder zweite Lehrer würde gerne häufiger digitale Medien einsetzen

Die digitale Bildung war ein zentrales Thema des Jahres. Zum Einsatz digitaler Medien und Geräte in der Schule befragte der Digitalverband im Januar Lehrer der Sekundarstufe I. Das Ergebnis: Jeder zweite Lehrer (48 Prozent) würde gerne häufiger digitale Medien einsetzen. Allerdings mangelt es laut 43 Prozent der Befragten an der technischen Ausstattung der Schulen. Zudem würden 83 Prozent gerne eine Weiterbildung zum Einsatz digitaler Medien im Unterreicht besuchen. Eine große Mehrheit der Lehrer (82 Prozent) fordert ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Strategie für die Schulen. Dieser Forderung ist Bildungsministerin Wanka inzwischen nachgekommen. Sie kündigte Investitionen in Höhe von 5 Milliarden Euro für eine bessere Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern an.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jeder-zweite-Lehrer-wuerde-gerne-haeufiger-digitale-Medien-einsetzen.html.

Februar – 51 Millionen Deutsche nutzen ein Smartphone

Im Februar zeigte eine Verbraucherbefragung des Bitkom im Vorfeld des Mobile Worls Congress: Rund drei Viertel der Deutschen ab 14 Jahren (74 Prozent) verwenden ein Smartphone. Das sind 51 Millionen Menschen. 2014 waren es noch rund zwei Drittel (65 Prozent) und 2012 gerade einmal etwas mehr als ein Drittel (36 Prozent). Der Nutzeranteil hat sich damit innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Umsatz-mit-Smartphones-knackt-10-Milliarden-Marke.html.

März – Digitalisierung der Wirtschaft nimmt Fahrt auf

Vier von zehn Unternehmen (40 Prozent) haben infolge der Digitalisierung bereits neue Produkte oder Dienste auf den Markt gebracht und 57 Prozent bestehende Angebote angepasst. Dagegen musste jedes achte Unternehmen (12 Prozent) wegen des digitalen Wandels Waren oder Dienstleistungen vom Markt nehmen. Das berichtete der Bitkom zur Eröffnung der CeBIT in Hannover. Allerdings zeigt die Studie auch, dass viele Unternehmen unzureichend auf den digitalen Wandel vorbereitet sind. Gut ein Viertel (28 Prozent) hat noch immer keine Digitalstrategie.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalisierung-der-Wirtschaft-nimmt-Fahrt-auf.html.

April – Industrie im Visier von Cyberkriminellen und Nachrichtendiensten

Der April stand im Bitkom ganz im Zeichen der IT-Sicherheit. Eine Befragung zeigte: Zwei von drei Industrieunternehmen (69 Prozent) sind in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Datendiebstahl, Wirtschaftsspionage oder Sabotage geworden. Der Schaden beläuft sich für die deutsche Industrie auf rund 22 Milliarden Euro pro Jahr. Die Täter sind in den meisten Fällen die eigenen Mitarbeiter: Fast zwei Drittel (65 Prozent) der betroffenen Unternehmen sagten, dass aktuelle oder ehemals Beschäftigte für die Taten verantwortlich waren.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Industrie-im-Visier-von-Cyberkriminellen-und-Nachrichtendiensten.html.

Mai – Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen Cloud Computing

54 Prozent der Unternehmen nutzten im Jahr 2015 Cloud Computing. Im Jahr davor waren es erst 44 Prozent. Das fand eine Studie im Auftrag des Bitkom im Mai 2016 heraus. Der starke Anstieg der Nutzung ist laut Umfrage fast ausschließlich auf kleinere und mittlere Unternehmen zurückzuführen. So stieg die Cloud-Nutzung in Unternehmen mit 100 bis 1.999 Mitarbeitern um 7 Prozentpunkte auf 62 Prozent im Jahr 2015 und in Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern sogar um 11 Punkte auf 52 Prozent. Bei großen Unternehmen ab 2.000 Mitarbeitern legte die Nutzung auf vergleichsweise hohem Niveau nur um einen Punkt auf 69 Prozent zu.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-nutzt-die-Mehrheit-der-Unternehmen-Cloud-Computing.html.

Juni – Digitalisierung schafft neue Jobs für Fachkräfte

Auch die Zukunft der Arbeit war eines der Top-Themen des Jahres. Im Juni veröffentlichte der Bitkom die Studie „Neue Arbeit – wir die Digitalisierung unsere Jobs verändert.“ Ergebnis: Jedes zweite Unternehmen (54 Prozent) rechnet damit, dass es in den kommenden zehn Jahren mehr Arbeitsplätze für gut ausgebildete Beschäftigte geben wird, gerade einmal 5 Prozent erwarten einen Rückgang. 9 von 10 Unternehmen (87 Prozent) gehen davon aus, dass die Digitalkompetenz der Beschäftigten genauso wichtig wird wie fachliche oder soziale Kompetenz.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalisierung-schafft-neue-Jobs-fuer-Fachkraefte.html.

Juli – Europäischer ITK-Markt wächst etwas langsamer

Im Sommer veröffentlichte der Bitkom die Marktprognosen für die europäische Digitalwirtschaft auf Grundlage einer Studie des European Information Technology Observatory (EITO). Demnach wuchs das Geschäft mit Produkten und Diensten der Informationstechnologie und Telekommunikation in Europa in diesem Jahr wieder etwas langsamer. Die ITK-Umsätze in den EU-Staaten werden 2016 voraussichtlich um 0,7 Prozent auf 686 Milliarden Euro zulegen. 2015 hatte das Plus noch 2,9 Prozent betragen

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Europaeischer-ITK-Markt-waechst-etwas-langsamer.html.

August – Virtual Reality treibt Entwicklung der Unterhaltungselektronik an

Gemeinsam mit dem Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte veröffentlichte der Bitkom im August die Trendstudie „Consumer Technology 2016“. Die Untersuchung zeigt: Virtual Reality ist das „Next Big Thing“ in der Unterhaltungselektronik. Demnach wird in Deutschland im Jahr 2016 voraussichtlich 158 Millionen Euro Umsatz mit Virtual Reality gemacht. Davon entfallen 129 Millionen Euro auf Hardware wie VR-Brillen und 29 Millionen Euro auf spezielle VR-Inhalte. Für das Jahr 2020 weist die Studie eine Prognose für Virtual-Reality-Umsätze im deutschen Markt in Höhe von einer Milliarde Euro aus.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Virtual-Reality-treibt-Entwicklung-der-Unterhaltungselektronik-an.html.

September – Telemedizin trifft auf großes Interesse

Die Digitalisierung hält Einzug in das Gesundheitswesen. Das ist das Ergebnis einer Befragung vom September. So erklärt jeder fünfte Bundesbürger (20 Prozent), dass er im Krankheitsfall auf jeden Fall seinen eigenen Gesundheitszustand telemedizinisch überwachen lassen würde, weitere 39 Prozent können sich vorstellen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Insgesamt 6 von 10 Deutschen (59 Prozent) sind damit offen gegenüber dem sogenannten Tele-Monitoring.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Telemedizin-trifft-auf-grosses-Interesse.html.

Oktober – Aus Online-Shopping wird Mobile-Shopping

Im Oktober fand eine Befragung unter Internetnutzern im Auftrag des Bitkom heraus, dass sich die Zahl der Smartphone-Shopper innerhalb von zwei Jahren fast verdoppelt hat (39 Prozent). Mehr als ein Viertel der Befragten (27 Prozent) nutzt zudem das Tablet zum Online-Shopping von Produkten, Dienstleistungen oder Digitalem wie Filmen. Einkäufe via Laptop (64 Prozent) oder Desktop-PC (50 Prozent) sind dagegen rückläufig.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Aus-Online-Shopping-wird-Mobile-Shopping.html.

November – Rasante Digitalisierung im Stall und auf dem Acker

„Deutschlands Bauernhöfe sind digitaler als Deutschlands Fabriken“, sagte Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zur Veröffentlichung der Studie „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ im November. So nutzt schon heute jeder zweite Landwirt und Lohnunternehmer (53 Prozent) sogenanntes Smart Farming, also die Anwendung digitaler Technologien in der Landwirtschaft, etwa GPS-gestützte Landmaschinen.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Rasante-Digitalisierung-im-Stall-und-auf-dem-Acker.html.

Dezember – Erreichbarkeit über die Feiertage: ein Dauerthema

Zwei Drittel der Berufstätigen (65 Prozent), die über die Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren Urlaub machen, sind während dieser Zeit dienstlich erreichbar, wie eine Befragung im Auftrag des Bitkom im Dezember herausfand. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl derjenigen, die auch während ihrer freien Tage für Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden ansprechbar sind, erneut zurückgegangen. Im vergangenen Jahr waren 73 Prozent, 2014 sogar 76 Prozent zwischen den Jahren erreichbar.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erreichbarkeit-ueber-die-Feiertage-ein-Dauerthema.html .

Silvester 2016: Neun von zehn Deutschen übermitteln Neujahrsgrüße elektronisch

■   41 Prozent nutzen in der Silvesternacht SMS und Messenger-Dienste
■   Anrufe sind beliebteste Form der elektronischen Grüße
■   Bitkom gibt Tipps für den Nachrichten-Versand zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel wollen neun von zehn Deutschen (90 Prozent) ihre Neujahrsgrüße auf elektronischem Weg versenden. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Vier von zehn Bundesbürgern (41 Prozent) möchten Freunden und Familie per Kurznachricht ein frohes neues Jahr wünschen. Beliebter als die SMS oder Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage sind nur Telefongespräche. Acht von zehn Befragten (78 Prozent) rufen an, um ihre Grüße zu überbringen. Jeweils jeder Vierte (26 Prozent) sendet eine E-Mail oder grüßt per Brief oder Karte (23 Prozent). Jeder achte Bundesbürger (12 Prozent) postet seine Grüße in einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Twitter, jeder Zehnte (10 Prozent) grüßt Freunde und Verwandte per Videotelefonie.

Unterschiede gibt es vor allem zwischen den Altersgruppen: Bei allen Befragten unter 65 Jahren sind Anrufe, Kurznachrichten und E-Mails die beliebtesten Wege, um Neujahrsgrüße zu verschicken. Lediglich in der Generation 65-Plus spielt der Brief oder die klassische Karte eine größere Rolle als E-Mail und Kurznachricht: In dieser Altersgruppe will knapp jeder Dritte (29 Prozent) auf dem Postweg grüßen. Trotzdem verschickt auch jeder vierte Deutsche ab 65 (24 Prozent) Kurznachrichten und jeder Neunte ab 65 (11 Prozent) verschickt E-Mails. Soziale Netzwerke werden vor allem von der jüngeren Generation genutzt: 22 Prozent der 14- bis 29-Jährigen posten ihre Neujahrsgrüße auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram oder Snapchat. Unter den 30- bis 49-Jährigen planen dies 15 Prozent, unter den 50- bis 64-Jährigen 11 Prozent.

Damit die Neujahrsgrüße per Kurznachricht rechtzeitig beim Empfänger ankommen, gibt der Digitalverband Bitkom einige Hinweise:

Technischer Hintergrund
Trotz erhöhter Serverkapazitäten bei den Netzbetreibern sind an Silvester beim SMS-Versand zwischenzeitlich leichte Verzögerungen möglich, da die Nachrichten alle in der Kurzmitteilungszentrale des Netzbetreibers ankommen und dort nacheinander abgearbeitet werden. Beim Versand von Messenger-Nachrichten kommt es vor allem darauf an, dass Sender und Empfänger mit dem Internet verbunden sind. Wie die Nachrichten auf dem Weg behandelt werden, hängt dann vom jeweils genutzten Dienst wie WhatsApp, iMessage oder Hangouts ab.

Vor Mitternacht verschicken
Wer die Silvester-Nachricht einige Minuten vor Mitternacht verschickt, rutscht schon vor dem großen Andrang durch die Leitung. Allerdings ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen, dass die Neujahrsgrüße noch im alten Jahr vom Empfänger gelesen werden.

Nachricht vorschreiben und gegen Mitternacht absenden
Schnell auf den Weg bringen können Handynutzer die Neujahrsgrüße, wenn sie den Text vorschreiben und als Entwurf speichern. Zum Jahreswechsel müssen sie dann keine Zeit mit dem Tippen verbringen. Wer mehrere Personen mit gleichlautenden Grüßen versorgen möchte, sollte außerdem eine Empfängerliste anlegen. Ein Knopfdruck genügt, schon gehen alle Nachrichten auf die Reise. Nutzer von Messenger-Diensten wie WhatsApp können auf dem Smartphone die Internetverbindung zunächst abschalten und die Nachrichten vorbereiten. Schalten sie die Verbindung um Mitternacht wieder ein, werden die Grüße dann automatisch versandt. In der Zwischenzeit ist die Nutzung anderer Apps, die eine Internetverbindung benötigen, jedoch ebenfalls eingeschränkt.

Mit Terminversand entspannt weiterfeiern
Wer für Neujahrsgrüße die Silvesterparty nicht unterbrechen möchte, sollte das Internet nutzen. Viele Netzbetreiber und E-Mail-Anbieter ermöglichen einen zeitversetzten Nachrichten-Versand, auch manche Messenger-Dienste bieten diese Funktion. Smartphone-Nutzer können für die terminierten Nachrichten zudem spezielle Apps nutzen, die einen zeitgesteuerten Versand erlauben. Damit können die Grüße in aller Ruhe vorbereitet werden. Der eigentliche Versand wird dann automatisch zum vorher ausgewählten Zeitpunkt ausgelöst. Doch auch beim Terminversand ist der an Silvester hohe Datenverkehr zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Nutzungsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden, denn in manchen Fällen werden zusätzliche Gebühren fällig.

Nach wie vor stellt die Finanzierung für viele Start-ups eine große Herausforderung dar. 55 Prozent der Gründer geben an, dass die schwierige Finanzierungsituation hierzulande für sie ein entscheidendes Hemmnis ist. Veltkamp: „In Deutschland müssen mehr Anreize für Investments in Start-ups geschaffen werden. Prominente Investoren können als Vorbild dienen und dabei helfen, dem Thema öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.“

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Neu im Digitaljahr 2017

■   Das Ende des EU-Roamings +++ Online-Sprechstunde beim Arzt +++ Digitales Finanzamt +++ DVB-T2 kommt +++ Endlich freies WLAN in allen ICE-Zügen
Im kommenden Jahr treten in der digitalen Welt viele Neuerungen in Kraft, die Verbraucher, Unternehmen oder auch die öffentliche Verwaltung betreffen. Bitkom nennt die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017.

Roaming-Gebühren werden endgültig abgeschafft

Nach einer seit mehreren Jahren dauernden Übergangsphase werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union endgültig abgeschafft. Ab 15. Juni 2017 zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Handygespräche denselben Preis wie für Handygespräche zu Hause. Noch zu klären ist, ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel). Damit soll ein Missbrauch verhindert werden, zum Beispiel der dauerhafte Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland.

Mehr Transparenz bei Internetverträgen

Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter. Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen. Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. In der monatlichen Rechnung wird unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden

Neue Übertragungstechnik beim Antennenfernsehen: Umstieg auf DVB-T2

Ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die Wohnzimmer übertragen. Hintergrund der Umstellung: Der Nachfolgestandard benötigt weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen. Größter Pluspunkt der neuen Technik ist, dass die TV-Sendungen dann in hochauflösender Qualität übertragen werden. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Notwendig ist dann die Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie RTL, Sat1 oder Pro7 zukünftig kostenpflichtig. Verbraucher zahlen 69 Euro pro Gerät jährlich.

Steuerbescheid nur noch per Computer

Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.

E-Health: Online-Sprechstunde für Patienten

Im Jahr 2017 schreitet der Roll-out der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Die Versicherten profitieren dann von mehr telemedizinischen Leistungen: Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.

Zusätzliche steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität

Schon jetzt sind Elektrofahrzeuge in den ersten zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit und für die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. Jetzt hat der Gesetzgeber noch einmal nachgelegt. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers von der Einkommensteuer befreit. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zeitweise privat nutzt. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu übernehmen. Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen

Am 1. April 2017 treten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Es sieht vor, Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Aus Sicht der Digitalbranche ist die Begrenzung auf 18 Monate problematisch, da komplexe IT-Projekte in der Regel länger dauern. IT-Dienstleister sind künftig verpflichtet, das Personal nach Ablauf der Frist auszutauschen, auch wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen ist. Zudem führt das Gesetz bei Werk- und Dienstverträgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Denn es gibt mittlerweile neue Formen der Projektarbeit, die das klassische Vertrags- und Arbeitsrecht nicht mehr abbilden kann. So werden Werk- und Dienstverträge häufig als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet und streng sanktioniert. Die Digitalwirtschaft befürchtet, dass innovative Modelle wie das so genannte agile Projektmanagement bei der Software-Entwicklung („Scrum“) künftig verhindert werden. Für die Digitalbranche sollte deshalb eine verbindliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Neue Regeln für Website-Betreiber

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.

WLAN in ICE-Zügen der Deutschen Bahn

Einen neuen Service erwartet alle Bahnfahrer, die mit einem ICE unterwegs sind. Ab dem Jahreswechsel bietet die Deutsche Bahn ihr ICE-WLAN auch in der 2. Klasse kostenfrei an. Allerdings ist das Datenvolumen pro Fahrgast auf 200 Megabyte pro Tag beschränkt. Das Übertragungstempo soll bei knapp einem Megabit pro Sekunde liegen. Ab einem Verbrauch von 200 Megabyte wird die Datenrate gedrosselt. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt.

Weihnachten 2016 boomt der Verkauf smarter Technik

■   Smartphones, Tablets und Wearables stehen hoch im Kurs
■   Trend zu vernetzten Geräten setzt sich fort
■   7 von 10 Internetnutzern kaufen Geschenke online

 
Vom intelligenten Fitnessarmband über smarte Audiosysteme bis zum Saugroboter: Technik steht dieses Weihnachten bei vielen wieder ganz oben auf dem Wunschzettel. Als Geschenke sind 2016 erneut Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer sehr gefragt. Zudem finden sich Wearables wie Smartwatches und Fitnesstracker verstärkt unter dem Weihnachtsbaum, wie der Digitalverband Bitkom mitteilte. Diese mit dem Smartphone vernetzbaren Geräte können etwa Herzfrequenzen, Schlafrhythmen oder den Kalorienverbrauch erfassen. Im Trend liegen dieses Jahr außerdem hochwertige Audioprodukte wie kabellose Multi-Room-Systeme, die sich durch eine gute Klangqualität und komfortable Bedienung per App auszeichnen. Eine steigende Nachfrage gibt es auch nach Actioncams, die immer kleiner und leistungsfähiger werden, Flugdrohnen mit Kameraausrüstung und Saugrobotern, die bei der Hausarbeit helfen. Nach wachsenden Verkaufserfolgen im vergangenen Jahr sind Virtual-Reality-Brillen aller Preissegmente auch 2016 zunehmend begehrt.

„Der Trend zur Vernetzung hat sich weiter verstärkt. Im Mittelpunkt steht das Smartphone, das zur mobilen Steuerungszentrale für vernetzbare Technik wird“, sagt Bitkom-Experte Timm Lutter. „Die Anwendungsmöglichkeiten werden von Jahr zu Jahr vielfältiger. Mit dem Smartphone lassen sich nicht nur die vernetzte Musikanlage und das Smart-TV steuern, sondern auch klassische Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Staubsauger oder Rasenmäher.“ Erweitern lasse sich das etwa durch Wearables mit zusätzlichen intelligenten Sensoren oder Virtual-Reality-Anwendungen.

Dauerbrenner im Weihnachtsgeschäft sind in diesem Jahr neben Spielekonsolen erneut hochauflösende Fernseher. Vor allem große Modelle mit Bildschirmdiagonalen ab 55 Zoll, Ultra-HD-Auflösung und Smart-TV-Funktion finden viele Käufer. Viele Verbraucher achten dabei auf die Unterstützung des neuen Standards für digitales Antennenfernsehen, DVB-T2 HD. Eine Alternative sind Streaming-Adapter, die das Fernsehbild aus dem Web auf den TV-Bildschirm bringen und für die eine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen ist. Hintergrund ist die Abschaltung des bisherigen DVB-T-Standards zum 29. März 2017 in den deutschen Ballungsgebieten. Die freiwerdenden Frequenzen werden künftig für den Mobilfunk genutzt. Die erwarteten Umsätze liegen dieses Jahr insgesamt leicht oberhalb des Vorjahresniveaus.

Die Bedeutung des Online-Handels für das Weihnachtsgeschäft nimmt weiter zu. Die Mehrheit der Deutschen kauft Geschenke im Internet. Sieben von zehn (69 Prozent) der Internetnutzer ab 14 Jahren gaben in einer Bitkom-Umfrage an, einige oder alle Präsente im Internet zu kaufen. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 62 Prozent. Gut jeder Vierte (28 Prozent) wollte seine Weihnachtsgeschenke dieses Jahr sogar ausschließlich online besorgen. Lediglich jeder Fünfte (20 Prozent) erklärte, Präsente nur im stationären Handel zu kaufen.

Jeder Dritte will Weihnachtsgeschenke im Web weiterverkaufen

 

■   Vor allem Jüngere wollen unpassende Geschenke im Internet veräußern
■   Jeder Vierte nutzt dazu Online-Plattformen, 7 Prozent verwenden Flohmarkt- oder Kleinanzeigen-Apps
■   Bitkom gibt Tipps zum privaten Online-Verkauf
Knapp jeder Dritte (29 Prozent) will in diesem Jahr Geschenke, die ihm nicht gefallen, online verkaufen. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Im letzten Jahr nutzte erst jeder Vierte (25 Prozent) diese Möglichkeit. Vor allem Jüngere werden nach den Feiertagen zu Online-Händlern: 41 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und ein Drittel (34 Prozent) der 30- bis 49-Jährigen planen, Geschenke, die sie selbst nicht behalten wollen, im Internet zu verkaufen. Jeder Vierte (23 Prozent) will dafür Internetplattformen wie Amazon oder eBay nutzen. 7 Prozent möchten die Präsente über spezielle Kleinanzeigen- oder Flohmarkt-Apps wie Shpock oder eBay-Kleinanzeigen verkaufen. „Für nahezu jedes Produkt findet sich auf Online-Marktplätzen ein Abnehmer“, sagt Bitkom-Handelsexpertin Julia Miosga. „Der Weiterverkauf im Netz bietet sich vor allem dann an, wenn für ein Geschenk kein Kaufbeleg vorliegt oder der Umtausch ausgeschlossen ist. Passende Smartphone-Apps machen den Online-Verkauf noch einfacher, da Verkäufer ihr Angebot direkt mit Foto hochladen können.“

Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) wollen Geschenke, die ihnen nicht gefallen, im Geschäft umtauschen oder an den Online-Shop zurück senden. Je rund ein Viertel will unliebsame Präsente weiterverschenken (28 Prozent) oder behalten (24 Prozent). Jeder Neunte (11 Prozent) plant, Geschenke, die er selbst nicht behalten will, zu spenden.

Beim Online-Weiterverkauf von Geschenken sollte man diese Bitkom-Tipps beherzigen:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Pflichten. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß sein. Wer falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Wird dieses im Internet weiterverkauft, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

Lernspiele und Tablets beliebte Weihnachtsgeschenke für Kinder

■   Jeder Siebte, der Kinder beschenkt, greift zu Lernspielen für PC, Konsole oder Tablet
■   Jeder Elfte verschenkt Spiel- und Lern-Tablets
■   Digitale Funktionen ergänzen klassisches Spielzeug
Viele Kinder dürfen sich in diesem Jahr nicht nur über klassisches Spielzeug, sondern auch über digitale Weihnachtsgeschenke freuen. Jeder siebte Bundesbürger (14 Prozent), der in diesem Jahr Kinder bis zwölf Jahre beschenkt, möchte Lernspiele für den PC, die Spielkonsole oder das Tablet verschenken. Jeder Elfte (9 Prozent) will den Kleinen mit einem Lern- oder Spiel-Tablet eine Freude machen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervor. „Kinder-Tablets unterscheiden sich von herkömmlichen Geräten durch ein robusteres Gehäuse und eine altersgerechte Bedienoberfläche“, sagt Timm Lutter, Experte für Digital Media & Consumer Electronics. „Viele Geräte bieten außerdem die Möglichkeit, gezielte Nutzersperren und Zeitlimits einzurichten. Auf diese Weise können Eltern den Medienkonsum ihrer Kinder gut kontrollieren.“

Sowohl für Tablets als auch für PCs und Spielkonsolen gibt es eine Vielzahl von Lernspielen und -Apps. „Nahezu jedes Schulfach lässt sich mit Lernspielen vertiefen. Die Palette reicht von Logik- und Mathespielen über Apps zum Sprachenlernen bis hin zu Musik-Lernspielen“, erklärt Lutter. Daneben bieten viele Kultur- und Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Museen, eigens für Kinder entwickelte Spiele-Apps an, um Geschichte oder Kunst kindgerecht und interaktiv zu vermitteln. Mobile Spiele lassen sich aber auch je nach Situation einsetzen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend hat mit seiner „Warte-Spiele-App“ für Smartphones und Tablets eine Sammlung an Spielideen erstellt, mit denen sich Kinder in verschiedenen Situationen sinnvoll beschäftigen können – zum Beispiel während langer Autofahrten oder Wartezeiten beim Arzt.

Für die meisten Deutschen ist klassisches Spielzeug weiterhin das beliebteste Weihnachtsgeschenk: 73 Prozent der Befragten, die in diesem Jahr Kinder bis zwölf Jahre beschenken, möchten ausschließlich traditionelles Spielzeug wie Puppen, Puzzle oder Eisenbahnen verschenken. „Anhänger von klassischem Spielzeug müssen sich bei der Geschenkewahl nicht kategorisch zwischen analog und digital entscheiden“, sagt Lutter. „Viele Spielzeughersteller und Verlage reichern ihre Produkte durch digitale Technik mit sinnvollen Zusatzfunktionen an.“ Ein Beispiel hierfür sind Audiostifte. Sie ergänzen mit Hilfe optischer Sensoren und Audio-Dateien Abbildungen und Texte mit Geräuschen und gesprochener Sprache. Kinder können so auf ein Objekt in einem Buch oder ein Land auf einem Globus tippen und bekommen Wissenswertes dazu erzählt.

Digitale Weihnachtsgeschenke: Gutscheine für Online-Shops am beliebtesten

■   Vier von zehn Deutschen wollen Gutscheine für Online-Shops verschenken
■   Video- und Computerspiele sind Dauerbrenner unter den Weihnachtsgeschenken
Vier von fünf Deutschen (79 Prozent) wollen ihren Liebsten in diesem Jahr mit digitalen Geschenken eine Freude machen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Vor allem digitale Gutscheine und Guthaben sind gefragt: Vier von zehn Befragten (37 Prozent) möchten zu Weihnachten einen Gutschein für einen Online-Shop verschenken. Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) plant, Freunde oder Familienmitglieder mit Guthaben für Prepaid-Karten von Mobiltelefonen zu beschenken. Ein Klassiker im Weihnachtsgeschäft sind digitale Spiele: Jeder Dritte (33 Prozent) will Computer- oder Videospiele verschenken. „Der Geschenkekauf zu Weihnachten zeigt, wie sich das Konsumverhalten und die Mediennutzung der Deutschen verändert“, sagt Julia Miosga, Bitkom-Expertin für Handel und Logistik. „Mit wachsender Zahl der Online-Shopper sind Gutscheine für Internet-Shops als Geschenk immer gefragter. Die Beliebtheit von Video- und Computerspielen ist hingegen seit Jahren ungebrochen.“

Auch der Trend hin zum Video-Streaming spiegelt sich in der Wahl der Weihnachtsgeschenke wider: 5 Prozent wollen in diesem Jahr ein Abo für Online-Unterhaltungsangebote wie Netflix, Spotify oder Amazon Prime verschenken. Deutlich zurückgegangen ist hingegen die Zahl derer, die Filme und TV-Serien auf DVD oder Blue-Ray Disc verschenken wollen. Waren es im Jahr 2015 noch 19 Prozent, sind es in diesem Jahr nur noch 11 Prozent. Jeweils jeder Fünfte will Freunde und Familie mit einer Hörbuch-CD (21 Prozent) oder einer Musik-CD (20 Prozent) erfreuen.

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