Archiv für 19. Juli 2018

Sonne, Strand, Smartphone: Welche Digitalgeräte im Urlaub nicht fehlen dürfen

 

   7 von 10 Bundesbürgern haben Smartphone im Urlaub immer dabei
■   Selfie-Stick ist bei jedem Siebten im Koffer 

 
Urlaubsfotos vom Meer, Feriengrüße via Messenger und Videostreaming auf dem Hotelzimmer: Digitalgeräte kommen bei den meisten Bundesbürgern mit in den Urlaub. Allen voran das Allround-Talent Smartphone, auf das sieben von zehn Befragten (73 Prozent) im Sommerurlaub nicht verzichten möchten. Bei den 14- bis 29-Jährigen sind es sogar 91 Prozent. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Das Tablet nutzen vier von zehn Bundesbürgern (41 Prozent) im Sommerurlaub, mehr als ein Drittel (37 Prozent) verreist mit Laptop. „Im Urlaub wollen nur die Wenigsten auf Smartphone und Co. verzichten. Viele Digitalgeräte wandern darum ganz selbstverständlich mit ins Handgepäck, um sich auch unterwegs über Freizeitangebote, Busfahrpläne, Abflugzeiten und Restaurants informieren zu können“, sagt Bitkom-Tourismusexpertin Miriam Taenzer.

Auch der Selfie-Stick muss mit

Auch Wearables wie Smartwatch (25 Prozent) und Fitnesstracker (22 Prozent) werden gerne im Urlaub getragen. Jeder Fünfte (22 Prozent) liest auf seinem E-Book-Reader. Für die Urlaubsfotos kommt nicht nur das Smartphone zum Einsatz: Ebenfalls jeder Fünfte nutzt seine digitale Spiegelreflex-Kamera (22 Prozent) oder eine Kompakt-Kamera (20 Prozent) im Urlaub. 17 Prozent laden ihre Geräte im Urlaub mit einer Powerbank auf und bei 15 Prozent reist der Selfie-Stick mit.

Bitkom rät, vor dem Urlaub alle wichtigen Dateien wie zum Beispiel Fotos, E-Mails und vertrauliche Dokumente auf den Digitalgeräten, die mit auf Reisen kommen, zu sichern. Auch der zusätzliche Schutz durch PINs und Passwörter ist angebracht. „Egal ob am Flughafen, am Strand oder abends im Restaurant: Die Geräte sollte man nicht aus den Augen lassen. Außerdem sollten die empfindlichen Geräte stets vor Hitze, Sand und Feuchtigkeit geschützt sein“, sagt Taenzer.

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Bitkom zum BGH-Urteil über digitales Erbe

 

   Bundesgerichtshof verhandelt Zugang von Erben auf Konto eines sozialen Netzwerks
■   Bitkom-Präsident Berg: „Rechte und Pflichten von Betreibern und Nutzern sollten geklärt werden“
■   Jeder zweite Social-Media-Nutzer möchte sich nicht mit digitalem Erbe beschäftigen 

 
Der Bundesgerichtshof verhandelte im Streit über den Zugang der Eltern auf ein Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Wer nach dem Tod Zugang zur digitalen Kommunikation erhält, ist rechtliches Neuland. Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zur Vererbbarkeit der digitalen Hinterlassenschaften. Grundsätzlich ist deshalb zu begrüßen, dass sich nun Gerichte mit dem Thema Digitales Erbe beschäftigen und so rechtliche Grundsatzfragen beantworten. Die jeweiligen Rechte und Pflichten von Plattform-Betreibern und Nutzern müssen schnell geklärt werden.

Das Thema Digitaler Nachlass wird in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen. Auch der Beratungsbedarf der Bürger dazu steigt, da die Digitalisierung mittlerweile in so gut wie jedem Lebensbereich angekommen ist. Momentan regelt nur eine Minderheit ihren digitalen Nachlass zu Lebzeiten, beschäftigt sich also aktiv damit, was nach dem Tod mit den eigenen digitalen Daten, Fotos, Posts und Profilen geschehen soll. Der Bitkom rät zu einem bewussten und frühzeitigen Umgang mit dem Thema. Internetnutzer sollten schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod die eigenen digitalen Daten verwaltet beziehungsweise gelöscht werden sollen.“

Laut einer aktuellen Bitkom-Umfrage sagt etwa jeder zweite Social-Media-Nutzer (49 Prozent), dass er sich nicht damit beschäftigen möchte, was nach seinem Tod mit seinen Profilen in den sozialen Netzwerken passiert.

Bitkom-Hinweise zum digitalen Nachlass:

1. Persönliche Informationen auf Datenträgern

Wenn im Testament oder in einer Vollmacht nichts anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Damit dürfen sie die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. Ein Notar oder Nachlassverwalter kann unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten bzw. konservieren lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die mancher lieber mit ins Grab nehmen möchte.

2. Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher

Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorben ein. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben sie in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen. Dabei sollte man aber beachten, dass der Notar zusätzliche Gebühren verlangt, falls sich Angaben wie Benutzername oder Passwort zwischenzeitig ändern.

3. Profile in sozialen Netzwerken

Hinterbliebene sollten die Betreiber von sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook ist es Nutzern möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Eine Anmeldung unter dem Konto des Verstorbenen oder das Lesen von dessen Chats ist aber auch dem Nachlasskontakt nicht möglich. Angehörige können darüber hinaus beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen. Bei beruflichen Netzwerken wie etwa Xing wird das Profil deaktiviert, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt.

Zum Umgang mit dem digitalen Erbe hat der Bitkom im vergangenen Jahr auch eine Verbraucherumfrage durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie hier: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Die-wenigsten-regeln-ihren-digitalen-Nachlass.html

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App Store feiert Geburtstag – App-Umsatz auf Rekordhoch

 

   2018 in Deutschland rund 1,6 Milliarden Euro Umsatz mit Apps
■   App-Downloads steigen 2018 um 17 Prozent

 
Zehn Jahre nach dem Start des ersten App-Stores für Smartphones ist der App-Markt weiter auf Wachstumskurs. 2018 werden in Deutschland voraussichtlich 1,6 Milliarden Euro mit mobilen Anwendungen für Smartphones oder Tablets umgesetzt. Das ist fast eine Verdreifachung im Vergleich zu 2013, als der Umsatz bei 547 Millionen Euro lag. Das teilt der Digitalverband Bitkom auf Basis von Daten des Marktforschungsinstituts research2guidance mit. In den zehn Jahren seit dem Start des ersten App Stores wurden in Deutschland 8,1 Milliarden Euro umgesetzt. „Mit dem Launch des ersten App-Stores vor zehn Jahren wurde nicht nur die Smartphone-Industrie revolutioniert. Apps haben es ermöglicht, dass das Smartphone zu dem Gerät für alle Lebenslagen geworden ist. Andere Geräte, wie etwa Navigationsgeräte und digitale Kompaktkameras, sind dadurch für viele Nutzer überflüssig geworden“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Mit Apps wurden rund um das Smartphone große Ökosysteme mit Zigtausenden Beschäftigten aufgebaut. Am Anfang dieser Entwicklung standen Apps, die entscheidend zum überwältigenden Erfolg von Smartphones beigetragen haben.“

Der Großteil des App-Umsatzes wird 2018 mit 1,2 Milliarden Euro (76 Prozent) über kostenpflichtige Angebote innerhalb der App erzielt, etwa für zusätzliche Leistungsstufen bei Vokabeltrainern, die Erweiterung von Spielen oder um andere zusätzliche Funktionen freizuschalten. 283 Millionen Euro (18 Prozent) entfallen auf Werbung in Apps und 92 Millionen (6 Prozent) werden direkt über einen Kaufpreis erlöst. Das war kurz nach Launch des App Stores noch anders: Damals wurde das Gros des Umsatzes über den Kaufpreis erzielt (98 Prozent), In-App-Käufen setzten sich erst im Verlauf der vergangenen zehn Jahre durch.

Für 2018 wird ein Zuwachs beim Download von Apps über alle Stores um 17 Prozent erwartet. Das sind so viele wie noch nie seit dem Start des ersten App-Stores für Smartphones vor zehn Jahren. Von den 2,2 Milliarden Downloads entfallen in Deutschland im Jahr 2018 voraussichtlich zwei Drittel (1,386 Milliarden) auf Android Apps, also zum Beispiel aus dem Play Store von Google, und ein gutes Drittel (772 Millionen) auf iOS-Apps, also den App Store von Apple.

Auch die Anzahl der verfügbaren Apps ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen und hat sich innerhalb von weniger als drei Jahren beinahe verdoppelt. Beim Start des App Stores vor zehn Jahren waren rund 500 Anwendungen verfügbar. Mittlerweile können die zwei größten App-Stores knapp 6 Millionen Apps vorweisen (Stand: Q1 2018). Dabei entfallen 3,8 Millionen auf den Google Play Store (Q1 2015: 1,6) und 2 Millionen auf den Apple App Store (Q1 2015: 1,3). Im Windows Store sind 669.000 Apps verfügbar, im Amazon Appstore 430.000 und bei BlackBerry World 234.500 Anwendungen. Die meisten Apps können kostenlos heruntergeladen werden.

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Jeder Fünfte hört Podcasts

 

■   Am liebsten wird auf Reisen und beim Putzen gehört
■   Bitkom startet Tech-Podcast „Strg-Alt-Entf“ 

 
Comedy, Krimi oder Coaching to go: Jeder fünfte Bundesbürger (22 Prozent) hört Podcasts. Im Jahr 2016 waren es erst 14 Prozent. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter 1.006 Personen ab 14 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Die digitalen Radioshows sind nicht nur bei den Jüngeren zwischen 14 und 29 Jahre beliebt (30 Prozent), sondern auch bei den 30- bis 49-Jährigen (30 Prozent). Unter den 50- bis 64-Jährigen ist jeder Vierte (24 Prozent) Podcast-Hörer, in der Generation 65plus sind es hingegen nur 4 Prozent. Türöffner in die Podcast-Welt ist für viele das Smartphone, über das sieben von zehn Hörern (74 Prozent) auf die Inhalte zugreifen. „Podcasts haben einen festen Platz in der Medienwelt eingenommen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das thematische Spektrum reicht von Meditation bis Tatort und spricht damit alle an, die maximale Flexibilität beim Hören haben wollen.“

Besonders auf Reisen oder unterwegs greift knapp jeder zweite Podcast-Hörer (49 Prozent) auf das Medium zu. 37 Prozent hören beim Putzen und Aufräumen Podcasts, 35 Prozent zum Einschlafen. Beim Sport greifen 27 Prozent auf die Inhalte zu, die Langeweile vertreiben sich 16 Prozent damit. Rohleder: „Podcasts sind Allrounder, weil sie einfach jederzeit nebenbei gehört werden können und nicht die volle Aufmerksamkeit beanspruchen wie zum Beispiel Videos.“

Für jeden fünften Podcast-Hörer gehören die Audioinhalte mittlerweile zur täglichen Routine (19 Prozent). Die meisten greifen mehrmals pro Woche (38 Prozent) auf Podcasts zu, 23 Prozent hören sie mehrmals pro Monat. Die beliebteste Tageszeit, um Podcasts zu hören, ist für jeden zweiten Hörer abends (52 Prozent). 20 Prozent hören auch gerne morgens, 13 Prozent mittags und 11 Prozent nachts.

Die Themen Nachrichten und Politik (43 Prozent) sowie Film und Fernsehen (41 Prozent) sind besonders beliebt. Jeder Dritte (34 Prozent) hört gerne Comedy. Auch Angebote zu Sport und Freizeit (30 Prozent), Musik (24 Prozent), Gesellschaft und Kultur (24 Prozent) sowie Bildung (24 Prozent) stehen hoch im Kurs. 21 Prozent hören Podcasts aus Wissenschaft und Medizin, 19 Prozent widmen sich Technologien und 18 Prozent Gesundheitsthemen.

Bitkom hat jetzt seinen Tech-Podcast „Strg-Alt-Entf“ gestartet. In den wöchentlichen Interviews, Talks und Keynotes geht es um Trends rund um die Digitalisierung der Wirtschaft und Gesellschaft. Der Podcast ist verfügbar auf iTunes, Soundcloud, bei allen gängigen Podcast-Apps sowie auf der Website www.bitkom.org/podcast

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