Archiv für 26. April 2017

Neues Bundesdatenschutzgesetz im Bundestag

 

■   Deutschland ist damit europaweiter Vorreiter bei der Anpassung der Gesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung
■   Unternehmen haben nur noch bis 25. Mai 2018 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen
■   Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes

 
Das deutsche Datenschutzrecht wird an die EU-Vorgaben angepasst. Der Bundestag will morgen das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz (DSAnpUG-EU) verabschieden, nachdem darüber heute noch einmal der Innenausschuss berät. Damit wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz komplett durch ein neues, abgespecktes Bundesdatenschutzgesetz ersetzt. Zwar kann der Bundesrat mit Blick auf einzelne Regelungen noch den Vermittlungsausschuss anrufen, da der Bundestag den Empfehlungen der Länderkammer weitgehend gefolgt ist, ist dies jedoch nicht zu erwarten. „Deutschland wird mit dem Beschluss Vorreiter bei der Anpassung seiner allgemeinen Datenschutzgesetze an die EU-Verordnung“, sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. „Der wesentliche zukünftige Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung in Deutschland ist damit gesetzt. Es gibt also keinen Grund für Unternehmen, noch länger mit der Anpassung ihrer Verträge und Prozesse an die Datenschutz-Grundverordnung zu warten.“

Bitkom empfiehlt allen datenverarbeitenden Unternehmen, sich dringend mit dem Thema auseinanderzusetzen. Bereits in gut einem Jahr, ab dem 25. Mai 2018, endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen. Das bedeutet, dass dann auch deutlich höhere Strafen für Datenschutzverstöße verhängt werden können, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Inhaltlich ist das BDSG-neu mit Blick auf die Unternehmen nach Ansicht des Verbandes weder ein großer Wurf noch besonders bedenklich. Dehmel: „Die wirklich wichtigen Fragen für die Datenverarbeitung im Unternehmen sind bereits abschließend in der EU-Verordnung geregelt, wie zum Beispiel das Gros der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung und auch alle Vorgaben zu Verträgen und den internen Datenschutzprozessen.“ Einzelne Beschränkungen sieht das nationale Gesetz bei den Betroffenenrechten vor, diese sind jedoch minimal. Ferner gibt es spezifische Verarbeitungsregeln für besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie etwa Gesundheitsdaten. „An dem grundsätzlichen Problem, dass die EU-Verordnung insgesamt zu bürokratisch und zu wenig zukunftsgerichtet ist, kann auch das nationale Gesetz nichts ändern“, so Dehmel. „Ärgerlich ist jedoch, dass das BDSG-neu in seiner Regelung zur Datenverarbeitung im Beschäftigtenverhältnis über die formalen Anforderungen der Verordnung hinausgeht und damit eher noch bürokratische Hürden aufbaut.“

Bitkom hatte sich dafür eingesetzt, die nationalen Regelungen möglichst schlank zu halten, um die europäische Rechtsharmonisierung nicht zu konterkarieren. Das ist teilweise gelungen, teilweise hält man an bereits aus dem alten BDSG bekannten Regelungen fest. Dehmel: „Durch die gemeinsame Umsetzung von EU-Verordnung und Richtlinie sowie der gleichzeitigen Schaffung von allgemeinen Datenschutzregeln für Bereiche, die gar nicht von der EU vorgegeben sind wie etwa für Geheimdienste, ist das Gesetz zudem sehr komplex und schwer lesbar geworden.“

Die Veränderungen beim Datenschutzrecht sind mit der erwarteten morgigen Verabschiedung im Bundestag noch nicht beendet. Der Bitkom weist darauf hin, dass in der kommenden Legislaturperiode noch viele spezialgesetzliche Regelungen sowie Länderregelungen zum Datenschutz angepasst werden müssen. In Brüssel wird außerdem bereits die E-Privacy Verordnung verhandelt, welche zusätzliche Regeln für Kommunikationsdaten enthalten soll.

Ein Drittel mehr Studienanfängerinnen in Informatik

 

 

■   2015 entschieden sich 8.500 Frauen für ein Informatikstudium
■   Frauenanteil steigt leicht auf 23 Prozent
■   Bitkom: Mädchen früh für digitale Technologien begeistern


Die Anzahl der Studienanfängerinnen in Informatikstudiengängen ist innerhalb von vier Jahren um mehr als ein Drittel (36 Prozent) gestiegen. 2015 entschieden sich 8.519 Frauen für ein Informatikstudium. 2011 waren es nur 6.274. Dennoch sind Frauen in den 1.700 IT-nahen Studiengängen weiter deutlich unterrepräsentiert. Der Frauenanteil beträgt knapp ein Viertel (23 Prozent). Das berichtet der Digitalverband Bitkom anlässlich des morgigen Girls‘ Day, dem bundesweiten Berufsorientierungstag für Mädchen ab der 5. Klasse. „Die Begeisterung für digitale Technologien sollte so früh wie möglich geweckt werden. Kinder müssen schon im Grundschulalter an das Programmieren herangeführt werden“, sagt Bitkom-Bildungsexpertin Juliane Petrich. Das gilt besonders für Mädchen, die sich erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter häufig von den Fächern der Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) abwenden – selbst wenn sie darin talentiert sind.

Die Zahl der Erstsemester in Informatikstudiengängen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 auf 37.219 gestiegen, darunter 8.519 Frauen. Der Frauenanteil beträgt damit rund 23 Prozent (2014: 22 Prozent). In den vergangenen Jahren ist der Wert nur leicht gestiegen. Dabei haben Frauen auf dem IT-Arbeitsmarkt besonders gute Chancen. „Weibliche Mitarbeiter werden in vielen Unternehmen als Bereicherung gesehen. Durch den wachsenden Fachkräftemangel steht der Weg zu vielen attraktiven Jobs offen“, sagt Petrich.

Um die Einstiegshürden zu senken, bieten einige Hochschulen spezielle Frauenstudiengänge an. Im Einzelnen sind das die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, die Hochschule Bremen, die Hochschule Furtwangen, die Jade-Hochschule Wilhelmshaven, die Fachhochschule Stralsund sowie die Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Im MINT-Bereich fallen die bisherigen Erfahrungen mit Frauenstudiengängen sehr positiv aus, was sich etwa in einer überdurchschnittlichen Erfolgsquote zeigt, ohne dass es Abstriche bei den Studien- und Prüfungsordnungen im Vergleich zu den klassischen Studiengängen gibt. Dazu trägt nach Ansicht des Bitkom auch die enge Kooperation mit Unternehmen bei, wodurch ein hoher Praxisbezug entsteht.

Die Bitkom-Schulinitiative erlebe IT veranstaltet regelmäßig Programmiertage für Mädchen, einer davon findet auch am Girls‘ Day für die Schülerinnen der 5. und 6. Klasse an einer Berliner Schule statt. Ziel ist es, die jungen Teilnehmerinnen für IT zu begeistern und ihnen spielerisch die Grundlagen des Programmierens beizubringen. Über einen projektorientierten Ansatz sollen die Schülerinnen lernen, Computer kreativ zu nutzen und eigene Ideen umzusetzen. Bisher haben rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an Workshops und Informationsveranstaltungen von erlebe IT teilgenommen. Mehr als 6.000 Eltern und Lehrkräfte haben das Angebot bereits genutzt und sich Tipps zum verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Netzwerken und zu beruflichen Chancen im digitalen Zeitalter geholt.

Auch die Schulen selbst müssen auf die digitale Welt vorbereiten und das Interesse für IT wecken. Bitkom spricht sich daher für eine Digitalisierung der Schulen aus. In Deutschland sollen flächendeckend Smart Schools mit IT-Infrastruktur, neuen pädagogischen Konzepten und entsprechend fortgebildeten Lehrkräften geschaffen werden. Im November gingen im Saarland die ersten beiden Smart Schools an den Start. Anlässlich des nationalen Digitalgipfels in der Rhein-Neckar-Region am 12./13. Juni werden weitere Smart Schools vorgestellt. In den kommenden Jahren soll das Projekt in Form eines Wettbewerbs in die Fläche gehen.

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Hinweis zur Methodik: Die Angaben zu den Studierendenzahlen stammen vom Bundesamt für Statistik.

Das Smartphone gehorcht aufs Wort

 

■   Sechs von zehn Nutzern steuern ihr Smartphone per Spracheingabe
■   Häufigste Einsatzgebiete sind Anrufe, Textnachrichten und Online-Recherche
■   Sprachsteuerung gewinnt auch auf anderen Geräten an Bedeutung

 
Telefonieren, texten, surfen – und die digitale Technik gehorcht aufs Wort: Sechs von zehn Nutzern (59 Prozent) steuern ihr Smartphone per Spracheingabe. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom. Das Smartphone freihändig auf Zuruf zu bedienen wird demnach immer beliebter. Im Vergleich zum Vorjahr (52 Prozent) stieg der Wert um 7 Prozentpunkte. „Das Smartphone ist ein Wegbereiter für digitale Sprachassistenten, die mit jeder Anfrage dazulernen und immer besser werden. Das ermöglicht viele zusätzliche Anwendungen wie zum Beispiel die Steuerung des vernetzten Zuhauses“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Am populärsten ist die Sprachsteuerung unter jungen Smartphone-Nutzern. Sieben von zehn (70 Prozent) der 14- bis 29-Jährigen setzen sie ein, jeweils sechs von zehn sind es bei den 30- bis 49-Jährigen (60 Prozent) und 50- bis 64-Jährigen (58 Prozent). In der Altersgruppe 65 plus nutzen immerhin schon drei von zehn Personen (28 Prozent) die Spracheingabe.

Am häufigsten kommt die Sprachsteuerung beim Telefonieren zum Einsatz. Gut drei Viertel (76 Prozent) nutzen sie zum Anrufen von Kontakten. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) verfasst darüber Textnachrichten und knapp jeder Dritte (31 Prozent) startet so Suchanfragen beziehungsweise Internetrecherchen. Jeder Fünfte (20 Prozent) nutzt die Spracheingabe für Übersetzungen, gut jeder Sechste (18 Prozent) zum Navigieren beziehungsweise für die Routenplanung und jeder Zehnte (10 Prozent) zum Starten von Programmen oder Apps.

Aus Nutzersicht bietet diese Form der Bedienung viele Vorteile. „Die Sprachsteuerung bringt Komfort, Geschwindigkeit und Effizienz. Der Durchschnittsnutzer kann 150 Wörter pro Minute sprechen, aber nur 40 Wörter pro Minute tippen“, sagt Rohleder. Durch die Vernetzung mit weiteren intelligenten Geräten werde die Sprachsteuerung über das Smartphone hinaus eine immer größere Rolle spielen. Das zeige auch die zunehmende Verbreitung digitaler Sprachassistenten für das heimische Wohnzimmer, die von verschiedenen Anbietern erhältlich sind. Auf Zuruf informieren die Assistenten etwa über das Wetter, suchen die passende Bahnverbindung für die nächste Reise oder lesen Wikipedia-Einträge vor. Künftig werden sich über die intelligenten Lautsprecher auch Haushaltsgeräte wie Lampen, Musikanlage, Heizung und Waschmaschine per Sprachbefehl steuern lassen. Rohleder: „Die Technologie hat das Potenzial, die Haushalte zu erobern und den Alltag in den eigenen vier Wänden spürbar zu erleichtern.“

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Bitkom unterstützt Deklaration für Meinungsfreiheit

 

■   Breites Bündnis lehnt Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Netz ab
■   Wirtschaftsverbände, netzpolitische Vereine, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten sehen Meinungsfreiheit im Netz in Gefahr

 
Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten hat sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gewandt, mit dem die Bundesregierung gegen Hassrede im Internet vorgehen will. In einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ warnen die Unterzeichner vor „katastrophalen Folgen“, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden. So zwinge die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen die Plattformbetreiber, sich im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung von Inhalten zu entscheiden. Dies werde nicht nur jene typischen stupiden Hassreden betreffen, auf die das Gesetz abzielt. Ebenso könnten Meinungsäußerungen von Bürgerrechtlern und Veröffentlichungen von etablierten Medien in sozialen Netzwerken sowie von Vertretern der politischen Parteien von diesen Zwangslöschungen betroffen sein. Viele dieser Inhalte würden womöglich bei sorgfältiger Prüfung durch das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein. „Das NetzDG wird von einem breiten Bündnis von Organisationen und Personen abgelehnt, die bei netzpolitischen Diskussionen sonst häufig auch kontroverse Positionen vertreten. Sie eint die Sorge um die Meinungsfreiheit im Netz, die durch ein überhastetes Gesetzgebungsverfahren aus wahlkampftaktischen Überlegungen in Gefahr gerät“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Dieses Gesetz richtet mehr Schaden an, als dass es nützt. Die Politik sollte sich angesichts dieser breiten Kritik besinnen und das Gesetz in dieser Form nicht beschließen. Wir müssen verstärkt gegen Hassrede und andere Straftaten im Netz vorgehen, aber nicht auf Kosten unserer Grundrechte und unserer rechtsstaatlichen Verfahren.“

Die Unterzeichner fordern im Kampf gegen „absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze“ eine „Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter“. Ziel müsse eine “gesamtgesellschaftliche Lösung“ sein, durch die „strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt“ sowie „Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden“.

Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen, in alphabetischer Reihenfolge:

■   Amadeu Antonio Stiftung
■   Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
■   BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
■   Bundesverband Deutsche Startups e.V.
■   Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
■   Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)
■   Chaos Computer Club e. V.
■   cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.
■   D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
■   Digitale Gesellschaft e. V.
■   DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.
■   eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
■   Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
■   Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.
■   LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik
■   Open Knowledge Foundation
■   Reporter ohne Grenzen e. V.
■   Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.

Weitere Unterzeichner sind:
Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln, Jörg Heidrich, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler, Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt, Jan Mönikes, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler, Stephan Schmidt, Rechtsanwalt

Die vollständige Erklärung gibt es online unter: http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/.

Osterurlaub: Apps sind auf Reisen unverzichtbar

■   Wetter-Apps werden im Urlaub am meisten genutzt
■   Mehr als jeder Zweite möchte künftig per App übersetzen
■   Jeder Vierte nutzt Landkarten-Apps

Die Route vom Flughafen ins Ferienhaus planen, das Wetter am Zielort checken, die die Speisekarte im Restaurant übersetzen: Apps sind für viele im Urlaub unverzichtbar. Acht von zehn Deutschen (79 Prozent) haben auf Reisen bereits Wetter-Apps genutzt, jeder Vierte (25 Prozent) verwendet Landkarten-Apps. Anwendungen zur Buchung von Hotel und Mietwagen hat jeder Fünfte (20 Prozent) schon einmal im Urlaub eingesetzt. Das zeigt eine repräsentative Befragung von 823 Internetnutzern ab 14 Jahren, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. „Für viele Fragen oder Anforderungen auf Reisen gibt es inzwischen eine Handy-App“, sagt Miriam Taenzer, Tourismus-Expertin beim Bitkom. „Gerade im Urlaub sind Apps praktisch: Ohne sperrige Landkarten, Reiseführer, dicke Wörterbücher und Kataloge reist es sich bequemer. Gleichzeitig funktionieren Apps teils auch ohne Internet, was gerade bei Auslandsreisen hilfreich sein kann.“

Viel Potenzial gibt es für Übersetzungs-Apps. 19 Prozent haben sie schon einmal genutzt und jeder Zweite (50 Prozent) kann sich vorstellen, sie bei künftigen Reisen einzusetzen. Auch Reiseführer-Apps, die Tipps, Preise und Öffnungszeiten von Restaurants und Museen nennen oder auf Spaziergängen durch fremde Städte lotsen, haben Zukunft. Derzeit nutzen sie 16 Prozent, mehr als ein Drittel (36 Prozent) kann sich aber vorstellen, dies künftig zu tun. „Reiseführer-Apps sind meist aktueller als die gedruckten Versionen und zeigen außerdem auf einen Blick, was sich in unmittelbarer Umgebung befindet“, so Taenzer. Währungsrechner-Apps punkten mit tagesaktuellen Kursen. 19 Prozent der Befragten nutzten diese Anwendung schon, 36 Prozent können sich das künftig vorstellen.

Der Bitkom-Tipp für den Osterurlaub: Reise-Apps am besten schon zu Hause aufs Smartphone laden. Das erspart die Internetsuche und mögliche Zusatzkosten im Ausland.

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