Archiv für 28. April 2014

Datenbank “Apps für Kinder”

Die Datenbank “Apps für Kinder” des Deutschen Jugendinstituts enthält kompakte und übersichtliche Rezensionen und Qualitätsbeurteilungen von Applikationen für Tablets und Smartphones. Sie gibt Eltern, pädagogischem Fachpersonal und anderen Interessierten Orientierung bezüglich der Vielzahl an App-Angeboten für Kinder und erleichtert die Suche nach alters- und kinderschutzgerechten Inhalten. Die Besprechung der Apps erfolgt anhand umfassender Bewertungskriterien u.a. Zielgruppenorientierung, Altersgerechtheit, Attraktivität und Konsistenz der Inhalte, Bedienerfreundlichkeit und technische Funktionsfähigkeit sowie Sensibilität für den Kinder- und Datenschutz.

Applikationen – sog. Apps – für Tablets und Smartphones werden heute in unüberschaubarer Anzahl und sehr unterschiedlicher Qualität für Kinder ab dem Kleinkindalter produziert.

Einerseits machen die Hoffnung und das Versprechen, durch interaktives Lernen und Spielen die Kompetenzentwicklung von Kindern in Bereichen wie Sprache, Mathematik und Naturwissenschaften fördern zu können, diese Art von digitalen Angeboten attraktiv. Andererseits werden die “Hitlisten” auf den Vertriebsplattformen häufig von Spiele-Apps angeführt, die bei näherer Betrachtung aufgrund von Verkaufspraktiken und/oder mangelndem Kinderschutz Risiken für Kinder in sich bergen und bei Erziehenden zu Verunsicherung führen.

Die Datenbank “Apps für Kinder” enthält derzeit rund 120 ausführliche Beschreibungen und medienpädagogische Bewertungen von Kinderapps. Der Bestand wird kontinuierlich erweitert. Die Qualität der Apps wird anhand von festgelegten Kriterien auf einer Skala von “sehr empfehlenswert” bis “nicht empfehlenswert” bewertet.

Der Schwerpunkt der Datenbankinhalte liegt auf deutschsprachigen Applikationen für die Zielgruppe Klein-, Kindergarten- und Vorschulkinder. Berücksichtigt werden aber auch Apps für Schulanfänger/-innen und Grundschulkinder, wenn diese für den außerunterrichtlichen Gebrauch gedacht sind. Im Sinne der Eltern- und Fachkräfteinformation sind in der Datenbank nicht nur “pädagogisch wertvolle” Apps zu finden, sondern auch solche, die unter Kindern verbreitet, aber mit Risiken behaftet sind.

In der Datenbank kann anhand vorgegebener Kategorien (Zielgruppe, Genre etc.) nach Apps recherchiert werden. Über die Kombination der Kategorien ist das Suchergebnis weiter spezifizierbar. Daneben ermöglicht eine Volltextsuche die freie Suche nach Titeln, Anbietern oder Inhalten. Da sich die Funktionsfähigkeit von Applikationen mit identischem Titel je nach Typ des mobilen Endgerätes unterscheiden kann, bezieht sich eine Besprechung ausschließlich auf das jeweils angegebene Betriebssystem. Über das Suchformular kann festgestellt werden, ob die App auch für das verfügbare Gerät erhältlich ist.

Die Datenbank “Apps für Kinder” ist Teil des Projektes “Digitale Medien in der Lebenswelt von Klein- und Vorschulkindern”, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wird. Der Ausbau der Datenbank erfolgt in Zusammenarbeit mit Medienpädagoginnen und -pädagogen sowie den Kooperationspartnern “Blickwechsel e.V. – Verein für Medien- und Kulturpädagogik”, “klick-tipps.net”, einem Service von jugendschutz.net, und der “Stiftung Lesen”.

www.datenbank-apps-fuer-kinder.de

Smartphone und Internet gehören für Kinder zum Alltag

  • Mit 10 Jahren sind Kinder im Schnitt 22 Minuten pro Tag online
  • Bereits ein Fünftel der 6- bis 7-Jährigen nutzt Smartphones
  • BITKOM stellt Studie „Kinder und Jugend 3.0“ vor

Mit 10 Jahren sind fast alle Kinder online, mit 12 Jahren haben sie ein eigenes Smartphone in der Tasche und mit 14 Jahren sind die meisten Jugendlichen in sozialen Netzwerken unterwegs. Ihre Privatsphäre haben sie dabei im Blick: Die große Mehrheit achtet darauf, welche Informationen sie selbst oder andere über sie ins Internet stellen. Das hat die Studie „Kinder und Jugend 3.0“ des Hightech-Verbands BITKOM ergeben, der eine repräsentative Umfrage unter 962 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 18 Jahren zugrundeliegt. „Für die meisten Kinder und Jugendlichen gehören Smartphones, Computer und Internet heute zum Alltag“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf bei Vorstellung der Studie in Berlin. Laut der Umfrage nutzen 39 Prozent der 6- bis 7-Jährigen das Internet und 76 Prozent der 8- bis 9-Jährigen. In der Altersgruppe von 10 bis 11 Jahren sind mit einem Anteil von 94 Prozent nahezu alle Kinder online und verbringen im Schnitt 22 Minuten pro Tag im Internet. Bei Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren sind es mit 115 Minuten schon fast zwei Stunden. „Kinder dürfen im Internet nicht allein gelassen werden“, betonte Kempf. „Eltern und andere Erwachsene sollten sie auf ihrem Weg in die digitale Welt begleiten und unterstützen.“

Nach den Ergebnissen der Umfrage nutzen ein Fünftel der 6- bis 7-Jährigen Smartphones. Im Alter von 12 bis 13 Jahren gehören Smartphones mit einer Verbreitung von 85 Prozent zur Standardausstattung. Für ältere Jugendliche ist das Smartphone zudem das wichtigste Zugangsgerät zum Internet: 89 Prozent der 16- bis 18-Jährigen gehen damit ins Web. Zum Vergleich: Bei Onlinern ab 19 Jahren sind es nur 47 Prozent. „Das Smartphone ist innerhalb weniger Jahre zum zentralen Kommunikationsgerät für die Jugendlichen geworden“, sagte Kempf. Auf Platz zwei der wichtigsten Zugangsgeräte zum Internet liegen Notebooks mit 69 Prozent, gefolgt von stationären Computern mit 52 Prozent. Immerhin 26 Prozent der Jugendlichen ab 16 Jahre gehen mit Tablet Computern ins Web.

Die Studie zeigt, dass sich kleinere Kinder dem Internet über die Mediennutzung nähern. Gut die Hälfte (56 Prozent) der 6- bis 7-jährigen Internetnutzer spielt online. Fast genauso viele (55 Prozent) schauen Videos im Internet. Andere Nutzungsformen spielen in dieser Altersgruppe noch keine größere Rolle. „Mit zunehmendem Alter werden Kinder im Umgang mit dem Internet versierter und die genutzten Anwendungen immer vielfältiger“, sagte Kempf. Bei älteren Jugendlichen von 16 bis 18 Jahren liegt die Mediennutzung gleichauf mit Kommunikation und Information. 85 Prozent schauen Videos online und 80 Prozent hören Musik, 85 Prozent kommunizieren über soziale Netzwerke und 76 Prozent chatten mit Freunden oder Verwandten. Gleichzeitig nutzen 83 Prozent das Internet für die Suche nach Informationen für Schule oder Ausbildung.

Die Nutzung sozialer Netzwerke beginnt mit 10 bis 11 Jahren. In dieser Gruppe sind erst 10 Prozent der jungen Internetnutzer in sozialen Netzwerken aktiv. Unter den 12- bis 13-Jährigen 42 Prozent, bei den 14- bis 15-Jährigen 65 Prozent und bei den 16- bis 18-Jährigen 85 Prozent. Im Ranking der beliebtesten sozialen Netzwerke liegt WhatsApp inzwischen vor Facebook. 72 Prozent der 10- bis 18-jährigen Onliner nutzen WhatsApp und 56 Prozent Facebook. Auf Platz drei der beliebtesten Netzwerke liegt Skype mit 46 Prozent vor Google+ mit 19 Prozent und Instagram mit 18 Prozent. Twitter kommt auf 8 Prozent. Andere soziale Netzwerke spielen in dieser Altersgruppe derzeit kaum eine Rolle.

Besondere Bedeutung für die Privatsphäre hat das Teilen persönlicher Inhalte im Internet und speziell in sozialen Netzwerken. 30 Prozent der 10- bis 11-jährigen Internetnutzer teilen Inhalte im Web: 20 Prozent selbst gemachte Fotos, 11 Prozent eigene Videos und 7 Prozent eigene Texte, zu denen auch kurze Statusmeldungen gehören können. Unter den 16- bis 18-Jährigen teilen 72 Prozent Inhalte mit anderen: 52 Prozent eigene Fotos, 20 Prozent selbst geschriebene Texte und 12 Prozent ihren aktuellen Aufenthaltsort. In dieser Altersgruppe erklären 88 Prozent der Jugendlichen, dass sie darauf achten, welche Informationen sie über sich selbst ins Internet stellen. Zudem beobachten 80 Prozent, was andere über sie veröffentlichen. Kempf: „Die meisten Jugendlichen gehen im Internet sorgsam mit persönlichen Informationen um“, sagte Kempf. Dazu trägt auch eine aktive Einflussnahme der Eltern bei: vier von fünf Jugendlichen sagen, dass ihre Eltern sie bitten, nicht zu viel Privates im Internet zu posten.

Neben Schulen und Jugendeinrichtungen müssen vor allem die Eltern ihre Kinder auf dem Weg in die digitale Welt unterstützen. Der BITKOM hat dazu folgende Hinweise für Erwachsene formuliert:

Kleinere Kinder bis etwa 8 Jahren müssen „aktiv begleitet“ werden. Erwachsene sollten bei der Nutzung digitaler Medien dabei sein. Sie wählen geeignete Inhalte aus und bestimmen, wie lange ihre Kinder die entsprechenden Geräte nutzen dürfen.

Ab etwa 6 Jahren können Eltern „kontrolliert loslassen“. Sie brauchen nicht mehr jede Minute dabei sein, müssen aber wissen, was ihre Kinder im Internet sehen und machen. Hier helfen geschützte Surfräume und technische Filter.

Ab etwa 8 Jahren geht es darum, die Kinder „kompetent zu unterstützen“ und schrittweise Internetkompetenz in möglichst vielen Facetten zu vermitteln. Wichtige Themen sind die eigene und die Privatsphäre anderer Nutzer. Besprochen werden sollte, wie Urheberrechtsverstöße, Abmahnungen und Abofallen vermieden werden. Zudem sollte der Umgang mit Pornografie und Gewalt thematisiert werden. Weiteren Themen sind Gefahren wie sexuelle Belästigung und Mobbing.

Darüber hinaus sollte die Vermittlung von Internetkompetenz aus Sicht des BITKOM einen festen Platz in den Lehrplänen der Schulen bekommen, um Kindern und Eltern Orientierung zu geben. Weitere Informationen und praktische Tipps vom sicheren Surfen im Web über kostenlose Jugendschutzprogramme bis hin zur Soforthilfe im akuten Mobbing-Fall bieten zahlreiche private und staatliche Initiativen. Eine Übersicht mit den wichtigsten Hinweisen für Eltern und weiterführenden Links hat der BITKOM hier zusammengestellt: http://www.bitkom.org/de/presse/8477_79221.aspx.

 

Jugendmedienschutz: Altersfreigaben auch für soziale Medien

Blogger und soziale Netzwerke sollen nach Vorstellung der Rundfunkkommission ihre Angebote künftig auch mit Altersfreigaben kennzeichnen, sonst drohen Sanktionen. Der Kommissions-Entwurf für den neuen Staatsvertrag liegt jetzt vor.

Die Rundfunkkommission der Länder hat einen Entwurf für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vorgelegt. Er soll den technischen Jugendmedienschutz stärken, indem unter anderem auch Inhalte in sozialen Medien wie Blogs von einer Alterskennzeichnung erfasst werden. Noch offene Details sollen unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit einer Online-Konsultation geklärt werden. Bis zum 19. Mai können Bürger sich noch einbringen, dann sollen die Beiträge bis Anfang Juni ausgewertet werden. Am 12. Juni sollen dann zur Sitzung der Rundfunkkommission Eckpunkte für eine JMStV-Novelle vorgelegt werden. Bis Dezember soll der Vertrag dann eingetütet werden.

Im Entwurf fordern die Länder eine freiwillige Alterskennzeichnung (“ab 12 Jahren” oder “ab 18 Jahren”) für Telemedien mit “unveränderbaren Angeboten”. Außerdem können sie ihre Angebote bei einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle vorlegen. Der neue Anlauf zielt auch auf nutzergenerierte Inhalte und betrifft somit vor allem soziale Medien wie Blogs und Facebook. 2010 war bereits ein Anlauf, den Jugendmedienstaatsvertrag zu novellieren, gescheitert.

Mit dem neuen Entwurf sollen Angebote privilegiert werden, die sich in einer “für ein Jugendschutzprogramme auslesbaren Art und Weise” kennzeichnen. Diese Kennzeichnung kann der Anbieter selbst vornehmen oder ein Klassifizierungssystem einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle verwenden. In diesen Fällen ist er vor einer Verfolgung fehlerhafter Kennzeichnungen als Ordnungswidrigkeit geschützt.

“Technischer Jugendschutz ein Irrglaube”

Dem niedersächsischen Landesmedienchef und stellvertretenden Vorsitzenden der KJM, Andreas Fischer, geht der Entwurf nicht weit genug. “So müsste die KJM weiterhin Jugendschutzprogramme anerkennen, die nur am Desktop PC funktionieren. Aus meiner Sicht darf es nur eine Anerkennung geben, wenn ein Jugendschutzprogramm zumindest Windows, iOS und Android ‚kann’.”

Rechtsanwalt und Blogger Thomas Stadler vom Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hingegen kritisiert das Vorhaben grundsätzlich: “Es ist ein Irrglaube, man könne Kinder vor nicht altersgerechten Inhalten im Netz durch das technische Mittel eines Internetfilters schützen.” Die Erfahrung lehre, “dass Internetfilter technikbedingt immer fehlerhaft sind und einerseits zuviel blockieren, anderseits auch tatsächlich jugendgefährdende Inhalte durchlassen.”

Interaktion mit Technik: Kurze Lust, langer Frust

Zu diesen Ergebnissen kamen die Psychologen Nils Backhaus und Stefan Brandenburg vom TU-Fachgebiet Kognitionspsychologie und Kognitive Ergonomie. Bei ihren Experimenten untersuchten sie Emotionen und ihre Dynamik in der Mensch-Technik-Interaktion. Der Zusammenhang von Emotionen und der Bedienbarkeit eines technischen Gerätes ist gut erforscht. Kaum berücksichtigt aber wurde bislang, dass der Mensch in die Interaktion mit einem technischen Artefakt nicht stimmungsneutral hineingeht, sondern sich bereits in einer irgendwie gearteten Gefühlslage befindet. “Uns interessierte, wie sich diese Emotionen im Verlauf einer weiteren Interaktion verändern”, erklärt Stefan Brandenburg.

Positive und negative Stimmungslagen
Für ihre Versuche mussten die Wissenschaftler erst einmal eine Stimmungslage künstlich erzeugen und zwar mit unterschiedlichen Wertigkeiten (Valenz): einer positiven und einer negativen. Hierbei verwendeten Nils Backhaus und Stefan Brandenburg eine Spielekonsole zur gezielten Erzeugung von Emotionen. Die Aufgabe für die Probanden bestand darin, einen Avatar in einem Kart beziehungsweise auf einem Motorbike über einen Parcours mit Hindernissen zu steuern. Für die eine Gruppe der Versuchspersonen wurde die Spielekonsole so präpariert, dass sie einfach zu bedienen und fehlertolerant war, sodass sich die Rennstrecke leicht bewältigen ließ. Bei der anderen Gruppe hatten die Psychologen die Bedienbarkeit der Spielekonsole viel komplexer gestaltet. Dadurch wurde es weitaus schwieriger, die Rennstrecke zu absolvieren. Dementsprechend frustriert waren die Probanden der zweiten Gruppe nach der zehnminütigen Fahrt. Die erste Gruppe hingegen war freudig gestimmt.

Die gute Laune sinkt
In diesen Stimmungen, die einen freudig, die anderen frustriert, begaben sich die Probanden in den zweiten Teil des Experiments – die Bedienung eines Tablets. Alle hatten die gleichen Aufgaben zu lösen: Es mussten ein Kontakt in ein Adressbuch und ein Termin in den Kalender eingetragen und die Helligkeit eingestellt werden. Ergebnis: Die gute Laune bei den positiv gestimmten Probanden sackte signifikant ab. Bei den bereits Frustrierten veränderte sich die Gefühlslage nicht. Sie verharrten in ihrer negativen Stimmung. “Interessant ist das Ergebnis auch insofern, als dass wir aus den langjährigen Forschungen am Fachgebiet zum Zusammenhang von Technik und Emotion wissen, dass es leichter ist, Menschen mit Technik zu frustrieren, als sie zu beflügeln”, sagt Stefan Brandenburg.

Positiv gestimmte Menschen sind kreativer
Eine Erklärung für den Befund ist nach Ansicht der Wissenschaftler der Wechsel zu einer anderen Art von Herausforderung. “Denn war die erste Mensch-Technik-Interaktion ein relativ freies Spiel mit der Spielekonsole, musste im zweiten Teil des Versuchs eine offenbar wenig anregende, strukturierte Alltagsaufgabe gelöst werden. Diese an einen Arbeitskontext erinnernde Pflicht könnte die positive Stimmung der ersten Gruppe schnell neutralisiert haben”, erläutert Nils Backhaus. “Die Fragilität positiver Emotionen mag dafür verantwortlich sein, dass der Einfluss von Emotionen generell unterschätzt wird. Aber Gefühle entscheiden über Akzeptanz, Nutzung und die Bewertung technischer Produkte.” Die Nutzerin beziehungsweise der Nutzer würdigt nicht, dass Technik funktioniert. Das setzt er voraus. Entscheidend sei, so Stefan Brandenburg, dass die Benutzung eines technischen Gerätes positiv erlebt werde. “Und positive Emotionen, das hat die Forschung nachweisen können, verbessern die Informationsaufnahme. Ist der Mensch positiv gestimmt, ist er kreativer.”

Programmieren in der Schule

Kinder sollen fitter im Umgang mit PC und Internet werden. Dafür schlägt die deutsche Internetbotschafterin Gesche Joost Programmieren als Unterrichtsfach vor – und steht damit nicht alleine da.

„Es ist wichtig, früh zu verstehen, dass das Internet kein Ort allein des Konsums ist, sondern etwas, das man selber gestalten kann“, sagte Joost in der „Berliner Morgenpost“.

Die Programmiersprachen würden immer einfacher, so dass auch junge Kinder sie lernen könnten. „Es muss ja nicht gleich C++ sein.“ Joost ist digitale Botschafterin Deutschlands und steht der EU-Kommission als unabhängige Beraterin zur Seite.

Nach einer Studie des Informations- und Telekommunikationsverbandes Bitkom wollen auch Lehrer, dass das Fach Programmieren im Lehrplan verankert wird. Demnach stimmten 82 Prozent der Lehrer dafür, die Mathe, Informatik oder Naturwissenschaften unterrichteten. Bei den Lehrern für Deutsch, Fremdsprachen und aus anderen Fächern waren es zwei Drittel der Befragten.

Roaming-Gebühren und Netzneutralität

Das EU-Parlament hat heute für die Abschaffung der Roaming-Gebühren gestimmt. Die Gebühren für mobiles Telefonieren, Surfen und SMS-Schreiben im europäischen Ausland sollen bis Dezember 2015 vollständig abgeschafft werden. Zudem wurden die EU-Pläne zur Netzneutralität verändert. So genannte Spezialdienste sollen verboten werden. Damit die Vorhaben des EU-Parlaments umgesetzt werden, braucht es die Zustimmung der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten.

Dazu sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard: „Eine Abschaffung der Roaming-Gebühren würde das komplette Preisgefüge in der Mobilkommunikation ins Rutschen bringen und die Verbraucher an anderer Stelle zusätzlich belasten. Die Preise für Inlandstelefonate und mobile Internetnutzung würden zwangsläufig steigen. Profitieren werden vor allem Geschäftsleute, die häufig im Ausland unterwegs sind. Leidtragende werden die einkommens-schwachen Bevölkerungsgruppen sein, die wenig reisen und derzeit von den niedrigen Gebühren für Inlandsgespräche am stärksten profitieren. Die Netzbetreiber sind auf die Erlöse aus dem Roaming dringend angewiesen, um die anstehenden Milliardeninvestitionen in den Netzausbau stemmen zu können. Mit der Abschaffung der Roaming-Gebühren konterkariert man die eigenen Ziele: Man belastet die sozial Schwachen und behindert den Breitbandausbau.“

„Regelungen zur Netzneutralität müssen gesicherte Qualitätsklassen ermöglichen. Sie sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Inhalteanbieter und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte Qualitäten einkaufen können, die über die bislang üblichen, meist nicht garantierten Maximalbandbreiten hinausgehen. Gerade junge Unternehmen, die sich keine teuren Standleitungen leisten können, werden von gesicherten Qualitätsklassen profitieren. Gleichzeitig muss das so genannte „Best Effort“-Internet erhalten und ausgebaut werden. So haben die Nutzer mehr Auswahl und können selbst über Erfolg oder Misserfolg neuer Produkte und Geschäftsmodelle am Markt entscheiden.“

Viele Internetnutzer gehen bewusst mit Cookies um

  • Umfrage: Die Hälfte der Internetnutzer löscht oder blockiert Cookies
  • Die Textdateien erleichtern das Surfen und liefern Informationen über die Nutzung von Webseiten

Gut jeder zweite Internetnutzer (54 Prozent) hat bereits Cookies gelöscht oder deren Speicherung blockiert.  Danach haben 43 Prozent Cookies gelöscht und 28 Prozent die Einstellungen in ihrem Browser so verändert, dass Cookies nicht gespeichert werden. „Cookies können einerseits das Surfen im Internet komfortabler machen, weil sie sich Aktionen der Nutzer merken oder wiederkehrende Eingaben automatisieren. Andererseits sind damit Aktionen des Benutzers gespeichert und unter Umständen durch Dritte nachvollziehbar“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Zudem liefern Cookies den Betreibern von Webseiten wichtige Informationen über die Nutzung ihrer Online-Angebote. Kempf: „Internetnutzer sollten die Funktionen von Cookies genau kennen. Auf dieser Basis können sie durch Einstellungen im Browser die Speicherung von Cookies nach ihren Bedürfnissen anpassen.“ Laut der Umfrage kennen immerhin 73 Prozent der Internetnutzer den Begriff Cookie. 22 Prozent wissen „ziemlich genau“, welche Funktion ein Cookie hat und weitere 34 Prozent „so ungefähr“. 23 Prozent kennen zwar den Begriff, aber nicht die Funktion. BITKOM erklärt, was Cookies können und was beim Umgang damit zu beachten ist.

Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die beim Aufrufen einer Webseite auf einem Computer oder anderen Endgeräten mit Internetzugang wie Smartphones abgelegt werden. Ausgelöst wird dieser Vorgang von den Betreibern einer Webseite. Verwaltet werden Cookies über den Browser, mit dem man die Webseite aufruft (z.B. Internet Explorer, Chrome, Firefox, Safari). Cookies speichern Informationen über den Webseiten-Besuch wie die Verweildauer, die aufgerufenen Unterseiten oder die Eingabe eines Suchbegriffs. Bei jedem Aufruf liest die Webseite vorhandene Cookies aus und verwendet diese bei Bedarf. So merkt sich der Browser beispielsweise die Login-Daten und fügt diese bei jedem Besuch der Internetseite automatisch ein. Legt der Besucher eines Online-Shops Artikel in den Warenkorb und verlässt die Seite, ist der Warenkorb auch beim nächsten Besuch der Webseite noch voll und die Bestellung kann fortgesetzt werden.

Welche Arten von Cookies gibt es?

Session Cookies sind in der Regel nur für eine Browser-Sitzung gültig, etwa bei einem Bestellvorgang im Online-Shop. Eine Session-ID, die dem Nutzer zugeteilt wird, begleitet diesen dann beim Stöbern auf der Webseite. Nach Beendigung einer Session oder Schließen des Browsers wird der Cookie gelöscht. Persistent oder Permanent Cookies verwerten bei jeder „Sitzung“ auch Informationen von früheren Besuchen einer Webseite. Persistent Cookies funktionieren so lange, bis ihr Ablaufdatum erreicht ist oder sie gelöscht werden. Tracking Cookies sammeln Nutzerdaten auch über unterschiedliche Webseiten hinweg. Sie können speichern, welche Seiten der Internetnutzer aufruft, was er anklickt und wie lange er auf einer Seite verweilt. Über den Cookie wird er dann auf verschiedenen Webseiten wiedererkannt. Die Informationen werden zum Beispiel verwendet, um auf den Webseiten gezielt Werbung zu platzieren. Login Cookies speichern die Zugangsdaten eines Nutzers und fügen diese beim Anmeldeprozess automatisch ein. Flash Cookies funktionieren wie normale Web-Cookies, einziger Unterschied: Sie werden nicht vom Browser, sondern über einen Flash-Player verwaltet.

Welche Informationspflichten haben die Betreiber von Webseiten?

Im Jahr 2009 wurde von der EU eine Richtlinie für die Verwendung von Cookies erlassen. Bis heute wurde die „Cookie-Richtlinie“ von den Mitgliedsstaaten aber sehr unterschiedlich oder noch gar nicht umgesetzt. Deutschland hat die Richtlinie zwar nicht offiziell umgesetzt, verfügt aber bereits über ähnliche rechtliche Bestimmungen im Telemediengesetz. Laut der EU-Richtlinie müssen Webseiten-Betreiber grundsätzlich die Einwilligung des Internetnutzers einholen, um Cookies zu verwenden. Ausnahme: Die Cookies werden für einen vom Nutzer gewünschten Online-Service benötigt. Umstritten ist, ob eine entsprechende Einstellung im Browser als Einwilligung für das Setzen von Cookies ausreicht. Angesichts der bestehenden rechtlichen Unklarheiten sind viele Betreiber von Webseiten in Deutschland sicherheitshalber dazu übergegangen, die Einwilligung der Nutzer beim Aufrufen der Seite einzuholen. In jedem Fall müssen Internetnutzer über den Zweck der Speicherung und Nutzung ihrer Daten informiert werden und gegebenenfalls widersprechen können. Webseiten-Betreiber sind dazu angehalten, ihre Datenschutzbedingungen zu überprüfen und bei Bedarf zu ergänzen. Kempf: „Transparenz im Umgang mit Cookies sollte das oberste Gebot sein, damit sich die Nutzer für oder gegen den Einsatz entscheiden können.“

Sind Cookies gefährlich?

Cookies sind nicht mit Viren oder Trojanern zu verwechseln und können keinen echten Schaden auf einem Computer anrichten. Sie dienen dazu, dass Verhalten der Nutzer im Internet besser zu verstehen und ihnen die Nutzung von Online-Diensten zu erleichtern. Allerdings können die Textdateien zum Problem für den Datenschutz werden, wenn Unbefugte Zugriff auf Cookies bekommen und die Datenspuren auslesen. Kempf: „Die Abwägung von Komfort beim Surfen und der Übermittlung bestimmter Datenspuren muss jeder Nutzer selbst treffen.“

Wie sollen Nutzer mit Cookies umgehen?

Internetnutzer sollten bewusst entscheiden, welche Cookies sie akzeptieren. Bei entsprechender Einstellung im Browser wird der Nutzer beim Besuch einer Webseite gefragt, ob Cookies zugelassen werden sollen. Die Meldung erscheint in einem kleinen Popup-Fenster des Browsers. Wer gänzlich auf Cookies verzichten will, kann diese in den Browsereinstellungen deaktivieren. Das kann bei manchen Webseiten allerdings bestimmte Funktionen beeinträchtigen, etwa den Buchungsvorgang für eine Reise oder die Darstellung bestimmter Inhalte. Wer Cookies nutzen möchte, sollte diese regelmäßig in den Browsereinstellungen überprüfen und verdächtige Dateien löschen.

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