- Medizin-Apps auf Rezept
- Support für Windows 7 läuft aus
- E-Books werden günstiger
Im kommenden Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Digitalereignisse für 2020 zusammengetragen.
Apps auf Rezept
Zwei von drei Smartphone-Besitzern verwenden heute bereits Gesundheits-Apps. Ärzte können ab kommendem Jahr bestimmte geprüfte Medizin-Apps per Rezept verschreiben. Das sieht das Digitale Versorgung-Gesetz vor, das ab 2020 in Kraft tritt. Die Kosten für die verschriebenen Apps tragen dann die gesetzlichen Krankenkassen. Für eine Kostenübernahme müssen die Medizin-Apps zuvor vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft werden. Die Prüfkriterien beziehen sich u.a. auf Datensicherheit, Datenschutz und die eigentliche Funktionalität der jeweiligen App. Darüber hinaus müssen die Apps sogenannte positive Versorgungseffekte aufweisen.
Support für Windows 7 läuft aus
Der
Software-Hersteller Microsoft stellt am 14. Januar 2020 den Support für
das Betriebssystem Windows 7 ein. Das hat unter anderem zur Folge, dass
Windows-7-Nutzer keine weitere technische Unterstützung oder Updates
vom Hersteller für ihr Betriebssystem erhalten und solche Computer
möglicherweise anfälliger für neue Schadprogramme werden. Bitkom
empfiehlt, vor Ablauf der Frist auf ein aktuelles Betriebssystem zu
wechseln.
Mehrwertsteuer auf E-Books sinkt
Auf
elektronische Publikationen (E-Books, E-Paper) wurde in Deutschland
bislang der Regel-Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben, während
gedruckte Publikationen (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften) mit einem
Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent deutlich günstiger besteuert wurden.
Mit Beginn des kommenden Jahres entfällt diese Unterscheidung. Ab dann
gilt auch für elektronische Publikationen und für die Bereitstellung
eines Zugangs zu Datenbanken mit elektronischen Büchern, Zeitungen oder
Zeitschriften der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Von der
Steuersenkung ausgenommen sind Videos, Musik, Erzeugnisse mit
jugendgefährdenden Inhalten und Werbepublikationen.
IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucher
Im
kommenden Jahr soll auf nationaler Ebene das IT-Sicherheitsgesetz 2.0
verabschiedet werden. Das Gesetz sieht auch ein
IT-Sicherheitskennzeichen für vernetzte Produkte vor. Diese Kennzeichen
soll die Sicherheit für Verbraucher transparent machen und damit
Kaufentscheidungen zu Gunsten sicherer Produkte beeinflussen.
Herstellern bleibt es überlassen, ob sie ihre Produkte entsprechend
kennzeichnen, sie sind nicht dazu verpflichtet.
Elektromobilität noch stärker gefördert
Um
die Attraktivität von elektrisch betriebenen Fahrzeugen zu steigern,
erhöht der Gesetzgeber ab 2020 die steuerliche Förderung. Schon bisher
war die Steuer auf die Privatnutzung betrieblicher Kraftfahrzeuge (sog.
Dienstwagenbesteuerung) deutlich reduziert, wenn es sich bei dem
genutzten Fahrzeug um ein Elektro- oder Hybridfahrzeug handelte. Diese
Förderung wird nun bis zum Jahr 2031 verlängert und ausgeweitet.
Außerdem bleibt der Vorteil des Arbeitnehmers durch ein kostenfreies
Aufladen eines Elektrofahrzeugs beim Arbeitgeber bis 2030 steuerfrei,
genauso wie die private Nutzung von betrieblichen Fahrrädern.
Betrieblich genutzte elektrische Lieferfahrzeuge und Lastenfahrräder
profitieren von einer neu eingeführten Sonderabschreibung.
Erstmals Regulierung für Krypto-Währungen in Deutschland
Ab
dem 1. Januar 2020 tritt das Gesetz zur Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie in Kraft. Darin
wird das Krypto-Verwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das
Kreditwesengesetz aufgenommen. Fortan braucht es für Krypto-Verwahrer
(Wallets) und Krypto-Handelsplätze eine Lizenz der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungen. Bestehende Finanzdienstleister wie Banken können
so legal in das Krypto-Geschäft einsteigen. Verbraucher können dadurch
künftig erstmals von national regulierten Finanzdienstleistern
Krypto-Währungen wie Bitcoin & Co. kaufen und handeln.
Behörden stellen auf elektronische Rechnung um
Schon
bis zum 27. November 2019 mussten alle Bundesbehörden in der Lage sein,
elektronische Rechnungen zu empfangen. Länder und Kommunen müssen bis
zum 18. April 2020 nachziehen. Ab dem 27. November 2020 dürfen
öffentliche Verwaltungen in Deutschland in der Regel keine
Papierrechnungen mehr annehmen.