Archiv für 30. Dezember 2016

Das Jahr 2016 in Bitkom-Zahlen

Die digitale Transformation der Wirtschaft, Bildung und Arbeit, Sicherheit und Datenschutz, neue Technologien und Geräte sowie die konjunkturelle Lage der ITK-Branche – das waren wichtige Schwerpunkte des Digitaljahres 2016. Der Bitkom beauftragte wieder zahlreiche Studien, um den wichtigsten Trends der digitalen Welt auf die Spur zu kommen. Zum Ausklang des Jahres blickt der Digitalverband zurück und präsentiert eine Auswahl der wichtigsten Bitkom-Zahlen der vergangenen 12 Monate.

Januar – Jeder zweite Lehrer würde gerne häufiger digitale Medien einsetzen

Die digitale Bildung war ein zentrales Thema des Jahres. Zum Einsatz digitaler Medien und Geräte in der Schule befragte der Digitalverband im Januar Lehrer der Sekundarstufe I. Das Ergebnis: Jeder zweite Lehrer (48 Prozent) würde gerne häufiger digitale Medien einsetzen. Allerdings mangelt es laut 43 Prozent der Befragten an der technischen Ausstattung der Schulen. Zudem würden 83 Prozent gerne eine Weiterbildung zum Einsatz digitaler Medien im Unterreicht besuchen. Eine große Mehrheit der Lehrer (82 Prozent) fordert ein stärkeres Engagement des Bundes bei der Entwicklung und Umsetzung einer digitalen Strategie für die Schulen. Dieser Forderung ist Bildungsministerin Wanka inzwischen nachgekommen. Sie kündigte Investitionen in Höhe von 5 Milliarden Euro für eine bessere Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes zwischen Bund und Ländern an.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jeder-zweite-Lehrer-wuerde-gerne-haeufiger-digitale-Medien-einsetzen.html.

Februar – 51 Millionen Deutsche nutzen ein Smartphone

Im Februar zeigte eine Verbraucherbefragung des Bitkom im Vorfeld des Mobile Worls Congress: Rund drei Viertel der Deutschen ab 14 Jahren (74 Prozent) verwenden ein Smartphone. Das sind 51 Millionen Menschen. 2014 waren es noch rund zwei Drittel (65 Prozent) und 2012 gerade einmal etwas mehr als ein Drittel (36 Prozent). Der Nutzeranteil hat sich damit innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Umsatz-mit-Smartphones-knackt-10-Milliarden-Marke.html.

März – Digitalisierung der Wirtschaft nimmt Fahrt auf

Vier von zehn Unternehmen (40 Prozent) haben infolge der Digitalisierung bereits neue Produkte oder Dienste auf den Markt gebracht und 57 Prozent bestehende Angebote angepasst. Dagegen musste jedes achte Unternehmen (12 Prozent) wegen des digitalen Wandels Waren oder Dienstleistungen vom Markt nehmen. Das berichtete der Bitkom zur Eröffnung der CeBIT in Hannover. Allerdings zeigt die Studie auch, dass viele Unternehmen unzureichend auf den digitalen Wandel vorbereitet sind. Gut ein Viertel (28 Prozent) hat noch immer keine Digitalstrategie.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalisierung-der-Wirtschaft-nimmt-Fahrt-auf.html.

April – Industrie im Visier von Cyberkriminellen und Nachrichtendiensten

Der April stand im Bitkom ganz im Zeichen der IT-Sicherheit. Eine Befragung zeigte: Zwei von drei Industrieunternehmen (69 Prozent) sind in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Datendiebstahl, Wirtschaftsspionage oder Sabotage geworden. Der Schaden beläuft sich für die deutsche Industrie auf rund 22 Milliarden Euro pro Jahr. Die Täter sind in den meisten Fällen die eigenen Mitarbeiter: Fast zwei Drittel (65 Prozent) der betroffenen Unternehmen sagten, dass aktuelle oder ehemals Beschäftigte für die Taten verantwortlich waren.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Industrie-im-Visier-von-Cyberkriminellen-und-Nachrichtendiensten.html.

Mai – Erstmals nutzt die Mehrheit der Unternehmen Cloud Computing

54 Prozent der Unternehmen nutzten im Jahr 2015 Cloud Computing. Im Jahr davor waren es erst 44 Prozent. Das fand eine Studie im Auftrag des Bitkom im Mai 2016 heraus. Der starke Anstieg der Nutzung ist laut Umfrage fast ausschließlich auf kleinere und mittlere Unternehmen zurückzuführen. So stieg die Cloud-Nutzung in Unternehmen mit 100 bis 1.999 Mitarbeitern um 7 Prozentpunkte auf 62 Prozent im Jahr 2015 und in Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern sogar um 11 Punkte auf 52 Prozent. Bei großen Unternehmen ab 2.000 Mitarbeitern legte die Nutzung auf vergleichsweise hohem Niveau nur um einen Punkt auf 69 Prozent zu.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erstmals-nutzt-die-Mehrheit-der-Unternehmen-Cloud-Computing.html.

Juni – Digitalisierung schafft neue Jobs für Fachkräfte

Auch die Zukunft der Arbeit war eines der Top-Themen des Jahres. Im Juni veröffentlichte der Bitkom die Studie „Neue Arbeit – wir die Digitalisierung unsere Jobs verändert.“ Ergebnis: Jedes zweite Unternehmen (54 Prozent) rechnet damit, dass es in den kommenden zehn Jahren mehr Arbeitsplätze für gut ausgebildete Beschäftigte geben wird, gerade einmal 5 Prozent erwarten einen Rückgang. 9 von 10 Unternehmen (87 Prozent) gehen davon aus, dass die Digitalkompetenz der Beschäftigten genauso wichtig wird wie fachliche oder soziale Kompetenz.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Digitalisierung-schafft-neue-Jobs-fuer-Fachkraefte.html.

Juli – Europäischer ITK-Markt wächst etwas langsamer

Im Sommer veröffentlichte der Bitkom die Marktprognosen für die europäische Digitalwirtschaft auf Grundlage einer Studie des European Information Technology Observatory (EITO). Demnach wuchs das Geschäft mit Produkten und Diensten der Informationstechnologie und Telekommunikation in Europa in diesem Jahr wieder etwas langsamer. Die ITK-Umsätze in den EU-Staaten werden 2016 voraussichtlich um 0,7 Prozent auf 686 Milliarden Euro zulegen. 2015 hatte das Plus noch 2,9 Prozent betragen

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Europaeischer-ITK-Markt-waechst-etwas-langsamer.html.

August – Virtual Reality treibt Entwicklung der Unterhaltungselektronik an

Gemeinsam mit dem Prüfungs- und Beratungsunternehmen Deloitte veröffentlichte der Bitkom im August die Trendstudie „Consumer Technology 2016“. Die Untersuchung zeigt: Virtual Reality ist das „Next Big Thing“ in der Unterhaltungselektronik. Demnach wird in Deutschland im Jahr 2016 voraussichtlich 158 Millionen Euro Umsatz mit Virtual Reality gemacht. Davon entfallen 129 Millionen Euro auf Hardware wie VR-Brillen und 29 Millionen Euro auf spezielle VR-Inhalte. Für das Jahr 2020 weist die Studie eine Prognose für Virtual-Reality-Umsätze im deutschen Markt in Höhe von einer Milliarde Euro aus.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Virtual-Reality-treibt-Entwicklung-der-Unterhaltungselektronik-an.html.

September – Telemedizin trifft auf großes Interesse

Die Digitalisierung hält Einzug in das Gesundheitswesen. Das ist das Ergebnis einer Befragung vom September. So erklärt jeder fünfte Bundesbürger (20 Prozent), dass er im Krankheitsfall auf jeden Fall seinen eigenen Gesundheitszustand telemedizinisch überwachen lassen würde, weitere 39 Prozent können sich vorstellen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Insgesamt 6 von 10 Deutschen (59 Prozent) sind damit offen gegenüber dem sogenannten Tele-Monitoring.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Telemedizin-trifft-auf-grosses-Interesse.html.

Oktober – Aus Online-Shopping wird Mobile-Shopping

Im Oktober fand eine Befragung unter Internetnutzern im Auftrag des Bitkom heraus, dass sich die Zahl der Smartphone-Shopper innerhalb von zwei Jahren fast verdoppelt hat (39 Prozent). Mehr als ein Viertel der Befragten (27 Prozent) nutzt zudem das Tablet zum Online-Shopping von Produkten, Dienstleistungen oder Digitalem wie Filmen. Einkäufe via Laptop (64 Prozent) oder Desktop-PC (50 Prozent) sind dagegen rückläufig.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Aus-Online-Shopping-wird-Mobile-Shopping.html.

November – Rasante Digitalisierung im Stall und auf dem Acker

„Deutschlands Bauernhöfe sind digitaler als Deutschlands Fabriken“, sagte Bitkom Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zur Veröffentlichung der Studie „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ im November. So nutzt schon heute jeder zweite Landwirt und Lohnunternehmer (53 Prozent) sogenanntes Smart Farming, also die Anwendung digitaler Technologien in der Landwirtschaft, etwa GPS-gestützte Landmaschinen.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Rasante-Digitalisierung-im-Stall-und-auf-dem-Acker.html.

Dezember – Erreichbarkeit über die Feiertage: ein Dauerthema

Zwei Drittel der Berufstätigen (65 Prozent), die über die Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren Urlaub machen, sind während dieser Zeit dienstlich erreichbar, wie eine Befragung im Auftrag des Bitkom im Dezember herausfand. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl derjenigen, die auch während ihrer freien Tage für Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden ansprechbar sind, erneut zurückgegangen. Im vergangenen Jahr waren 73 Prozent, 2014 sogar 76 Prozent zwischen den Jahren erreichbar.

Mehr dazu: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Erreichbarkeit-ueber-die-Feiertage-ein-Dauerthema.html .

Silvester 2016: Neun von zehn Deutschen übermitteln Neujahrsgrüße elektronisch

■   41 Prozent nutzen in der Silvesternacht SMS und Messenger-Dienste
■   Anrufe sind beliebteste Form der elektronischen Grüße
■   Bitkom gibt Tipps für den Nachrichten-Versand zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel wollen neun von zehn Deutschen (90 Prozent) ihre Neujahrsgrüße auf elektronischem Weg versenden. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Vier von zehn Bundesbürgern (41 Prozent) möchten Freunden und Familie per Kurznachricht ein frohes neues Jahr wünschen. Beliebter als die SMS oder Messenger-Dienste wie WhatsApp und iMessage sind nur Telefongespräche. Acht von zehn Befragten (78 Prozent) rufen an, um ihre Grüße zu überbringen. Jeweils jeder Vierte (26 Prozent) sendet eine E-Mail oder grüßt per Brief oder Karte (23 Prozent). Jeder achte Bundesbürger (12 Prozent) postet seine Grüße in einem sozialen Netzwerk wie Facebook oder Twitter, jeder Zehnte (10 Prozent) grüßt Freunde und Verwandte per Videotelefonie.

Unterschiede gibt es vor allem zwischen den Altersgruppen: Bei allen Befragten unter 65 Jahren sind Anrufe, Kurznachrichten und E-Mails die beliebtesten Wege, um Neujahrsgrüße zu verschicken. Lediglich in der Generation 65-Plus spielt der Brief oder die klassische Karte eine größere Rolle als E-Mail und Kurznachricht: In dieser Altersgruppe will knapp jeder Dritte (29 Prozent) auf dem Postweg grüßen. Trotzdem verschickt auch jeder vierte Deutsche ab 65 (24 Prozent) Kurznachrichten und jeder Neunte ab 65 (11 Prozent) verschickt E-Mails. Soziale Netzwerke werden vor allem von der jüngeren Generation genutzt: 22 Prozent der 14- bis 29-Jährigen posten ihre Neujahrsgrüße auf Plattformen wie Facebook, Twitter, Instagram oder Snapchat. Unter den 30- bis 49-Jährigen planen dies 15 Prozent, unter den 50- bis 64-Jährigen 11 Prozent.

Damit die Neujahrsgrüße per Kurznachricht rechtzeitig beim Empfänger ankommen, gibt der Digitalverband Bitkom einige Hinweise:

Technischer Hintergrund
Trotz erhöhter Serverkapazitäten bei den Netzbetreibern sind an Silvester beim SMS-Versand zwischenzeitlich leichte Verzögerungen möglich, da die Nachrichten alle in der Kurzmitteilungszentrale des Netzbetreibers ankommen und dort nacheinander abgearbeitet werden. Beim Versand von Messenger-Nachrichten kommt es vor allem darauf an, dass Sender und Empfänger mit dem Internet verbunden sind. Wie die Nachrichten auf dem Weg behandelt werden, hängt dann vom jeweils genutzten Dienst wie WhatsApp, iMessage oder Hangouts ab.

Vor Mitternacht verschicken
Wer die Silvester-Nachricht einige Minuten vor Mitternacht verschickt, rutscht schon vor dem großen Andrang durch die Leitung. Allerdings ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen, dass die Neujahrsgrüße noch im alten Jahr vom Empfänger gelesen werden.

Nachricht vorschreiben und gegen Mitternacht absenden
Schnell auf den Weg bringen können Handynutzer die Neujahrsgrüße, wenn sie den Text vorschreiben und als Entwurf speichern. Zum Jahreswechsel müssen sie dann keine Zeit mit dem Tippen verbringen. Wer mehrere Personen mit gleichlautenden Grüßen versorgen möchte, sollte außerdem eine Empfängerliste anlegen. Ein Knopfdruck genügt, schon gehen alle Nachrichten auf die Reise. Nutzer von Messenger-Diensten wie WhatsApp können auf dem Smartphone die Internetverbindung zunächst abschalten und die Nachrichten vorbereiten. Schalten sie die Verbindung um Mitternacht wieder ein, werden die Grüße dann automatisch versandt. In der Zwischenzeit ist die Nutzung anderer Apps, die eine Internetverbindung benötigen, jedoch ebenfalls eingeschränkt.

Mit Terminversand entspannt weiterfeiern
Wer für Neujahrsgrüße die Silvesterparty nicht unterbrechen möchte, sollte das Internet nutzen. Viele Netzbetreiber und E-Mail-Anbieter ermöglichen einen zeitversetzten Nachrichten-Versand, auch manche Messenger-Dienste bieten diese Funktion. Smartphone-Nutzer können für die terminierten Nachrichten zudem spezielle Apps nutzen, die einen zeitgesteuerten Versand erlauben. Damit können die Grüße in aller Ruhe vorbereitet werden. Der eigentliche Versand wird dann automatisch zum vorher ausgewählten Zeitpunkt ausgelöst. Doch auch beim Terminversand ist der an Silvester hohe Datenverkehr zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Nutzungsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden, denn in manchen Fällen werden zusätzliche Gebühren fällig.

Nach wie vor stellt die Finanzierung für viele Start-ups eine große Herausforderung dar. 55 Prozent der Gründer geben an, dass die schwierige Finanzierungsituation hierzulande für sie ein entscheidendes Hemmnis ist. Veltkamp: „In Deutschland müssen mehr Anreize für Investments in Start-ups geschaffen werden. Prominente Investoren können als Vorbild dienen und dabei helfen, dem Thema öffentliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.“

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Neu im Digitaljahr 2017

■   Das Ende des EU-Roamings +++ Online-Sprechstunde beim Arzt +++ Digitales Finanzamt +++ DVB-T2 kommt +++ Endlich freies WLAN in allen ICE-Zügen
Im kommenden Jahr treten in der digitalen Welt viele Neuerungen in Kraft, die Verbraucher, Unternehmen oder auch die öffentliche Verwaltung betreffen. Bitkom nennt die wichtigsten Änderungen im Jahr 2017.

Roaming-Gebühren werden endgültig abgeschafft

Nach einer seit mehreren Jahren dauernden Übergangsphase werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union endgültig abgeschafft. Ab 15. Juni 2017 zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Handygespräche denselben Preis wie für Handygespräche zu Hause. Noch zu klären ist, ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel). Damit soll ein Missbrauch verhindert werden, zum Beispiel der dauerhafte Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland.

Mehr Transparenz bei Internetverträgen

Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter. Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen. Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. In der monatlichen Rechnung wird unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden

Neue Übertragungstechnik beim Antennenfernsehen: Umstieg auf DVB-T2

Ab dem 29. März 2017 wird in allen größeren Ballungsgebieten in Deutschland die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die Wohnzimmer übertragen. Hintergrund der Umstellung: Der Nachfolgestandard benötigt weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen. Größter Pluspunkt der neuen Technik ist, dass die TV-Sendungen dann in hochauflösender Qualität übertragen werden. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Notwendig ist dann die Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie RTL, Sat1 oder Pro7 zukünftig kostenpflichtig. Verbraucher zahlen 69 Euro pro Gerät jährlich.

Steuerbescheid nur noch per Computer

Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.

E-Health: Online-Sprechstunde für Patienten

Im Jahr 2017 schreitet der Roll-out der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Die Versicherten profitieren dann von mehr telemedizinischen Leistungen: Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das wird Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.

Zusätzliche steuerliche Förderung der Elektro-Mobilität

Schon jetzt sind Elektrofahrzeuge in den ersten zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit und für die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. Jetzt hat der Gesetzgeber noch einmal nachgelegt. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers von der Einkommensteuer befreit. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zeitweise privat nutzt. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu übernehmen. Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Einschränkungen bei Zeitarbeit und Werkverträgen

Am 1. April 2017 treten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Es sieht vor, Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmer nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft. Aus Sicht der Digitalbranche ist die Begrenzung auf 18 Monate problematisch, da komplexe IT-Projekte in der Regel länger dauern. IT-Dienstleister sind künftig verpflichtet, das Personal nach Ablauf der Frist auszutauschen, auch wenn das Projekt noch gar nicht abgeschlossen ist. Zudem führt das Gesetz bei Werk- und Dienstverträgen zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Denn es gibt mittlerweile neue Formen der Projektarbeit, die das klassische Vertrags- und Arbeitsrecht nicht mehr abbilden kann. So werden Werk- und Dienstverträge häufig als verdeckte Arbeitnehmerüberlassung gewertet und streng sanktioniert. Die Digitalwirtschaft befürchtet, dass innovative Modelle wie das so genannte agile Projektmanagement bei der Software-Entwicklung („Scrum“) künftig verhindert werden. Für die Digitalbranche sollte deshalb eine verbindliche Ausnahmeregelung geschaffen werden.

Neue Regeln für Website-Betreiber

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verpflichtet Unternehmen, ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.

WLAN in ICE-Zügen der Deutschen Bahn

Einen neuen Service erwartet alle Bahnfahrer, die mit einem ICE unterwegs sind. Ab dem Jahreswechsel bietet die Deutsche Bahn ihr ICE-WLAN auch in der 2. Klasse kostenfrei an. Allerdings ist das Datenvolumen pro Fahrgast auf 200 Megabyte pro Tag beschränkt. Das Übertragungstempo soll bei knapp einem Megabit pro Sekunde liegen. Ab einem Verbrauch von 200 Megabyte wird die Datenrate gedrosselt. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt.

Weihnachten 2016 boomt der Verkauf smarter Technik

■   Smartphones, Tablets und Wearables stehen hoch im Kurs
■   Trend zu vernetzten Geräten setzt sich fort
■   7 von 10 Internetnutzern kaufen Geschenke online

 
Vom intelligenten Fitnessarmband über smarte Audiosysteme bis zum Saugroboter: Technik steht dieses Weihnachten bei vielen wieder ganz oben auf dem Wunschzettel. Als Geschenke sind 2016 erneut Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet-Computer sehr gefragt. Zudem finden sich Wearables wie Smartwatches und Fitnesstracker verstärkt unter dem Weihnachtsbaum, wie der Digitalverband Bitkom mitteilte. Diese mit dem Smartphone vernetzbaren Geräte können etwa Herzfrequenzen, Schlafrhythmen oder den Kalorienverbrauch erfassen. Im Trend liegen dieses Jahr außerdem hochwertige Audioprodukte wie kabellose Multi-Room-Systeme, die sich durch eine gute Klangqualität und komfortable Bedienung per App auszeichnen. Eine steigende Nachfrage gibt es auch nach Actioncams, die immer kleiner und leistungsfähiger werden, Flugdrohnen mit Kameraausrüstung und Saugrobotern, die bei der Hausarbeit helfen. Nach wachsenden Verkaufserfolgen im vergangenen Jahr sind Virtual-Reality-Brillen aller Preissegmente auch 2016 zunehmend begehrt.

„Der Trend zur Vernetzung hat sich weiter verstärkt. Im Mittelpunkt steht das Smartphone, das zur mobilen Steuerungszentrale für vernetzbare Technik wird“, sagt Bitkom-Experte Timm Lutter. „Die Anwendungsmöglichkeiten werden von Jahr zu Jahr vielfältiger. Mit dem Smartphone lassen sich nicht nur die vernetzte Musikanlage und das Smart-TV steuern, sondern auch klassische Haushaltsgeräte wie Kühlschrank, Staubsauger oder Rasenmäher.“ Erweitern lasse sich das etwa durch Wearables mit zusätzlichen intelligenten Sensoren oder Virtual-Reality-Anwendungen.

Dauerbrenner im Weihnachtsgeschäft sind in diesem Jahr neben Spielekonsolen erneut hochauflösende Fernseher. Vor allem große Modelle mit Bildschirmdiagonalen ab 55 Zoll, Ultra-HD-Auflösung und Smart-TV-Funktion finden viele Käufer. Viele Verbraucher achten dabei auf die Unterstützung des neuen Standards für digitales Antennenfernsehen, DVB-T2 HD. Eine Alternative sind Streaming-Adapter, die das Fernsehbild aus dem Web auf den TV-Bildschirm bringen und für die eine erhöhte Nachfrage zu verzeichnen ist. Hintergrund ist die Abschaltung des bisherigen DVB-T-Standards zum 29. März 2017 in den deutschen Ballungsgebieten. Die freiwerdenden Frequenzen werden künftig für den Mobilfunk genutzt. Die erwarteten Umsätze liegen dieses Jahr insgesamt leicht oberhalb des Vorjahresniveaus.

Die Bedeutung des Online-Handels für das Weihnachtsgeschäft nimmt weiter zu. Die Mehrheit der Deutschen kauft Geschenke im Internet. Sieben von zehn (69 Prozent) der Internetnutzer ab 14 Jahren gaben in einer Bitkom-Umfrage an, einige oder alle Präsente im Internet zu kaufen. Vor einem Jahr lag der Anteil noch bei 62 Prozent. Gut jeder Vierte (28 Prozent) wollte seine Weihnachtsgeschenke dieses Jahr sogar ausschließlich online besorgen. Lediglich jeder Fünfte (20 Prozent) erklärte, Präsente nur im stationären Handel zu kaufen.

Jeder Dritte will Weihnachtsgeschenke im Web weiterverkaufen

 

■   Vor allem Jüngere wollen unpassende Geschenke im Internet veräußern
■   Jeder Vierte nutzt dazu Online-Plattformen, 7 Prozent verwenden Flohmarkt- oder Kleinanzeigen-Apps
■   Bitkom gibt Tipps zum privaten Online-Verkauf
Knapp jeder Dritte (29 Prozent) will in diesem Jahr Geschenke, die ihm nicht gefallen, online verkaufen. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Im letzten Jahr nutzte erst jeder Vierte (25 Prozent) diese Möglichkeit. Vor allem Jüngere werden nach den Feiertagen zu Online-Händlern: 41 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und ein Drittel (34 Prozent) der 30- bis 49-Jährigen planen, Geschenke, die sie selbst nicht behalten wollen, im Internet zu verkaufen. Jeder Vierte (23 Prozent) will dafür Internetplattformen wie Amazon oder eBay nutzen. 7 Prozent möchten die Präsente über spezielle Kleinanzeigen- oder Flohmarkt-Apps wie Shpock oder eBay-Kleinanzeigen verkaufen. „Für nahezu jedes Produkt findet sich auf Online-Marktplätzen ein Abnehmer“, sagt Bitkom-Handelsexpertin Julia Miosga. „Der Weiterverkauf im Netz bietet sich vor allem dann an, wenn für ein Geschenk kein Kaufbeleg vorliegt oder der Umtausch ausgeschlossen ist. Passende Smartphone-Apps machen den Online-Verkauf noch einfacher, da Verkäufer ihr Angebot direkt mit Foto hochladen können.“

Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent) wollen Geschenke, die ihnen nicht gefallen, im Geschäft umtauschen oder an den Online-Shop zurück senden. Je rund ein Viertel will unliebsame Präsente weiterverschenken (28 Prozent) oder behalten (24 Prozent). Jeder Neunte (11 Prozent) plant, Geschenke, die er selbst nicht behalten will, zu spenden.

Beim Online-Weiterverkauf von Geschenken sollte man diese Bitkom-Tipps beherzigen:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“. Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Pflichten. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß sein. Wer falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Wird dieses im Internet weiterverkauft, kann das rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

Lernspiele und Tablets beliebte Weihnachtsgeschenke für Kinder

■   Jeder Siebte, der Kinder beschenkt, greift zu Lernspielen für PC, Konsole oder Tablet
■   Jeder Elfte verschenkt Spiel- und Lern-Tablets
■   Digitale Funktionen ergänzen klassisches Spielzeug
Viele Kinder dürfen sich in diesem Jahr nicht nur über klassisches Spielzeug, sondern auch über digitale Weihnachtsgeschenke freuen. Jeder siebte Bundesbürger (14 Prozent), der in diesem Jahr Kinder bis zwölf Jahre beschenkt, möchte Lernspiele für den PC, die Spielkonsole oder das Tablet verschenken. Jeder Elfte (9 Prozent) will den Kleinen mit einem Lern- oder Spiel-Tablet eine Freude machen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Digitalverbands Bitkom hervor. „Kinder-Tablets unterscheiden sich von herkömmlichen Geräten durch ein robusteres Gehäuse und eine altersgerechte Bedienoberfläche“, sagt Timm Lutter, Experte für Digital Media & Consumer Electronics. „Viele Geräte bieten außerdem die Möglichkeit, gezielte Nutzersperren und Zeitlimits einzurichten. Auf diese Weise können Eltern den Medienkonsum ihrer Kinder gut kontrollieren.“

Sowohl für Tablets als auch für PCs und Spielkonsolen gibt es eine Vielzahl von Lernspielen und -Apps. „Nahezu jedes Schulfach lässt sich mit Lernspielen vertiefen. Die Palette reicht von Logik- und Mathespielen über Apps zum Sprachenlernen bis hin zu Musik-Lernspielen“, erklärt Lutter. Daneben bieten viele Kultur- und Bildungseinrichtungen, zum Beispiel Museen, eigens für Kinder entwickelte Spiele-Apps an, um Geschichte oder Kunst kindgerecht und interaktiv zu vermitteln. Mobile Spiele lassen sich aber auch je nach Situation einsetzen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend hat mit seiner „Warte-Spiele-App“ für Smartphones und Tablets eine Sammlung an Spielideen erstellt, mit denen sich Kinder in verschiedenen Situationen sinnvoll beschäftigen können – zum Beispiel während langer Autofahrten oder Wartezeiten beim Arzt.

Für die meisten Deutschen ist klassisches Spielzeug weiterhin das beliebteste Weihnachtsgeschenk: 73 Prozent der Befragten, die in diesem Jahr Kinder bis zwölf Jahre beschenken, möchten ausschließlich traditionelles Spielzeug wie Puppen, Puzzle oder Eisenbahnen verschenken. „Anhänger von klassischem Spielzeug müssen sich bei der Geschenkewahl nicht kategorisch zwischen analog und digital entscheiden“, sagt Lutter. „Viele Spielzeughersteller und Verlage reichern ihre Produkte durch digitale Technik mit sinnvollen Zusatzfunktionen an.“ Ein Beispiel hierfür sind Audiostifte. Sie ergänzen mit Hilfe optischer Sensoren und Audio-Dateien Abbildungen und Texte mit Geräuschen und gesprochener Sprache. Kinder können so auf ein Objekt in einem Buch oder ein Land auf einem Globus tippen und bekommen Wissenswertes dazu erzählt.

Digitale Weihnachtsgeschenke: Gutscheine für Online-Shops am beliebtesten

■   Vier von zehn Deutschen wollen Gutscheine für Online-Shops verschenken
■   Video- und Computerspiele sind Dauerbrenner unter den Weihnachtsgeschenken
Vier von fünf Deutschen (79 Prozent) wollen ihren Liebsten in diesem Jahr mit digitalen Geschenken eine Freude machen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Vor allem digitale Gutscheine und Guthaben sind gefragt: Vier von zehn Befragten (37 Prozent) möchten zu Weihnachten einen Gutschein für einen Online-Shop verschenken. Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) plant, Freunde oder Familienmitglieder mit Guthaben für Prepaid-Karten von Mobiltelefonen zu beschenken. Ein Klassiker im Weihnachtsgeschäft sind digitale Spiele: Jeder Dritte (33 Prozent) will Computer- oder Videospiele verschenken. „Der Geschenkekauf zu Weihnachten zeigt, wie sich das Konsumverhalten und die Mediennutzung der Deutschen verändert“, sagt Julia Miosga, Bitkom-Expertin für Handel und Logistik. „Mit wachsender Zahl der Online-Shopper sind Gutscheine für Internet-Shops als Geschenk immer gefragter. Die Beliebtheit von Video- und Computerspielen ist hingegen seit Jahren ungebrochen.“

Auch der Trend hin zum Video-Streaming spiegelt sich in der Wahl der Weihnachtsgeschenke wider: 5 Prozent wollen in diesem Jahr ein Abo für Online-Unterhaltungsangebote wie Netflix, Spotify oder Amazon Prime verschenken. Deutlich zurückgegangen ist hingegen die Zahl derer, die Filme und TV-Serien auf DVD oder Blue-Ray Disc verschenken wollen. Waren es im Jahr 2015 noch 19 Prozent, sind es in diesem Jahr nur noch 11 Prozent. Jeweils jeder Fünfte will Freunde und Familie mit einer Hörbuch-CD (21 Prozent) oder einer Musik-CD (20 Prozent) erfreuen.

Berlins neue Landesregierung will digitale Akzente setzen

 

■   Koalitionsvertrag nimmt Digitalisierung ins Visier
■   Kernthemen Bildung 4.0 und Digitalwirtschaft
Im Koalitionsvertrag der neuen Berliner Landesregierung nehmen Digitalisierungsthemen mehr Raum ein als in früheren Regierungsprogrammen. So lautet die Einschätzung des Digitalverbands Bitkom anlässlich der Regierungsbildung von SPD, Linke und Grünen und der Wiederwahl von Michael Müller zum Regierenden Bürgermeister am heutigen Donnerstag. „Der Koalitionsvertrag für die kommenden fünf Jahre ist in digitaler Hinsicht ambitioniert. Mit dem Regierungsprogramm verbindet sich die Hoffnung, dass das wirtschaftlich und kulturell boomende Berlin jetzt auch digital richtig durchstartet“, sagt Maxim Nohroudi, Bitkom-Landessprecher für Berlin. Der Stadtstaat müsse sein Potenzial ausschöpfen und im europäischen Maßstab in dieser Frage eine führende Rolle einnehmen. Nun liege es in der Verantwortung der Regierungspolitiker, den Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Ein wichtiges Signal sei die Schaffung eines Staatssekretärs für Digitalisierung innerhalb des Wirtschaftsresorts, auch wenn sich der konkrete Aufgaben- und Kompetenzbereich im politischen Tagesgeschäft erst noch herauskristallisieren müsse. Nohroudi sieht im Koalitionsvertrag eine klare Handlungsempfehlung an den Regierenden Bürgermeister.

Der Koalitionsvertrag betont die „große Chance“ der Digitalisierung für Berlin. In den Bereichen Bildung, Wirtschaft, Start-ups, E-Government, Netzinfrastruktur, Smart City, Datenschutz und Datensicherheit setzt das Regierungsprogramm digitale Akzente. Zu den zentralen Handlungsfeldern zählt aus Bitkom-Sicht die digitale Bildung. So wird begrüßt, dass Schulen mit schnellen und leistungsfähigen Breitbandanschlüssen versorgt werden und das Schulfach Informatik gestärkt wird. Bitkom setzt sich darüber hinaus dafür ein, Informatik ab der 5. Klassenstufe verpflichtend zu machen. Ein weiteres wichtiges Thema ist der Ausbau der Netzinfrastruktur. Die Landesregierung hat angekündigt, den Glasfaserausbau voranzutreiben und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards vorzubereiten. Nach Ansicht des Bitkom muss als Ziel festgeschrieben werden, bis 2025 flächendeckend Gigabit-Geschwindigkeit zu garantieren, damit die regionale Digitalwirtschaft in Zukunft wettbewerbsfähig ist. Die im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben können nur der Ausgangspunkt sein für die weitere Entwicklung, etwa im international hart umkämpften Wettbewerb als Standort für innovative Geschäftsideen und die Unternehmer von morgen. „Berlin ist der deutsche Start-up-Standort schlechthin und hat auch international eine große Anziehungskraft“, sagt Nohroudi. „Diese Spitzenposition ist aber keine Selbstverständlichkeit. Die Landesregierung muss alles dafür tun, die Bedingungen für Start-ups weiter zu verbessern.

Jeder Vierte hat schon einmal online Lebensmittel gekauft

 

■   Hohe Zufriedenheit bei Online-Lebensmittel-Einkauf
■   Immer mehr Verbraucher kaufen auch schnell Verderbliches im Netz
■   Vor allem Unabhängigkeit von Öffnungszeiten wird geschätzt
Immer mehr Menschen erledigen ihren Supermarkteinkauf online und lassen sich Wein, Gemüse, Milch oder Fleisch bis an die Haustür liefern. Lebensmittel oder Getränke haben mittlerweile mehr als ein Viertel der Online-Shopper (28 Prozent) schon im Internet bestellt – fünf Prozent mehr als im Jahr 2014. Das hat eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.158 Internetnutzern ab 14 Jahren ergeben. Der Anteil von schnell verderblichen Frischwaren wie Joghurt, Fleisch oder Gemüse steigerte sich im Vergleich zum Vorjahr sogar um sechs Prozentpunkte auf 37 Prozent. „Viele Verbraucher sparen sich die Schlange an der Kasse und das Tütenschleppen. Lebensmittel, die lange Zeit als letzte Bastion des stationären Einzelhandelns galten, lassen sich dank ausgefeilter Logistik heute auch problemlos online bestellen und nach Hause liefern“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Das ist etwa für nicht mehr ganz so mobile oder körperlich gehandicapte Menschen, für Berufstätige, die wenig Zeit haben, oder für Menschen, die spezielle Lebensmittel suchen, ein willkommener Service.“

Diejenigen, die schon einmal online Lebensmittel geshoppt haben, stellen dem Online-Lebensmittel-Einkauf ein ausgezeichnetes Zeugnis aus. 93 Prozent sind zufrieden, 47 Prozent sogar sehr. Von den 72 Prozent, die bislang noch keine Lebensmittel oder Getränke online gekauft haben, kann sich rund die Hälfte (46 Prozent) vorstellen, das künftig zu tun. „Der Online-Handel mit Lebensmitteln wird weiter an Fahrt aufnehmen. Ähnlich verlief die Entwicklung auch bei anderen Warengruppen. Bei Lebensmitteln dürften vor allem schwere oder unhandliche Produkte die bei einigen Konsumenten noch vorhandene Zurückhaltung beenden und für ein positives Ersterlebnis im Online-Shop sorgen“, so Rohleder.

56 Prozent der Kunden, die bereits online Lebensmittel gekauft haben, gaben an, dabei die Unabhängigkeit von Ladenöffnungszeiten zu schätzen. Beinahe ebenso viele (55 Prozent) bestellen Lebensmittel online, weil sie die Ware so nach Hause geliefert bekommen. Das ist vor allem bei den ab 65-Jährigen mit 82 Prozent der Online-Kaufgrund schlechthin. Auch die Zeitersparnis (53 Prozent), die Bequemlichkeit beim Online-Einkauf (45 Prozent) ohne lästige Parkplatzsuche sowie das größere Angebot im Internet (42 Prozent) sind wichtige Gründe für den Online-Kauf von Lebensmitteln. „Lieferdienste sind für die Lebensmittelhändler ein innovativer Service, mit dem sie sich positiv aus der Masse hervorheben können. Das gilt nicht nur für die große Kette, sondern auch für den Hofladen des regionalen Erzeugers“, sagt Rohleder.

Einige Vorbehalte gegenüber dem Online-Lebensmittelkauf halten sich aber: Sechs von zehn Befragten (60 Prozent), die bislang noch keine Lebensmittel online gekauft haben, wollen die Lebensmittel vor dem Kauf lieber sehen, riechen und anfassen. Auch Zweifel bezüglich der Lieferung hemmen die potenziellen Online-Kunden: Knapp die Hälfte (47 Prozent) möchte die Produkte sofort haben und nicht auf eine Lieferung warten. 38 Prozent möchten keine Lieferkosten bezahlen. „In den kommenden Jahren werden die Zugangsschwellen etwa durch ausgefeiltere Apps oder eine noch schnellere Lieferung weiter sinken. Schon heute gibt es in vielen Städten die Möglichkeit der Same-Day- und Same-Hour-Lieferung, die ehemals lange Wartezeiten abschafft. Weitere Innovationen in der Logistik kommen in Kürze“, prognostiziert Rohleder.

Weitere Ergebnisse aus der Verbraucherbefragung zum Thema E-Commerce sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Aus-Online-Shopping-wird-Mobile-Shopping.html.

Hier einige Tipps zum Lebensmittelkauf im Internet:

  1. Liefer- und Zusatzkosten: Bei den meisten Händlern muss man Versandgebühren für die Lebensmittel-Lieferung bis an die Haustür einkalkulieren. Teilweise ist die Lieferung ab einem bestimmten Warenwert aber kostenlos. Zusätzlich zu den Versandgebühren fallen bei der Zustellung von schweren Getränkekisten, Frischem oder Eisgekühltem häufig Extrakosten an.
  2. Wunschtermin: Die Zustellfenster der Händler können unterschiedlich groß sein. Wer es exakt möchte, sollte schon bei der Auswahl des Online-Shops auf die Zustellbedingungen achten. Auch die Vorlaufzeiten sind unterschiedlich: Einige Händler liefern binnen 24 Stunden, andere brauchen mehrere Tage Vorlauf. Zum Zeitpunkt der Lieferung sollte jemand zu Hause sein, um die Lebensmittel in Empfang zu nehmen.
  3. Mindestbestellwert und Liefergebiet: Achtung, einige Online-Händler liefern erst ab einem bestimmten Warenwert – und nicht an jeden Ort.
  4. Seriosität: Was generell für das Online-Shopping gilt, gilt auch für den Online-Einkauf von Lebensmitteln: Vor dem Kauf sollte überprüft werden, ob der Händler seriös ist. Dabei hilft ein Blick in die Geschäftsbedingungen (AGB) und auf das Impressum. Hier sollte die Anschrift des Unternehmens und eine Kontaktmöglichkeit stehen. Formulierungen auf der Händlerseite müssen außerdem verständlich und präzise formuliert sein.

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.158 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellungen lauteten: „Welche der folgenden Waren haben Sie schon einmal online gekauft?“, „Welche der folgenden Lebensmittel oder Getränke haben Sie schon einmal online gekauft?“, „Wie zufrieden sind Sie mit den folgenden Aspekten beim Online-Einkauf von Lebensmitteln oder Getränken im Internet: Liefergeschwindigkeit, Preis-Leistungs-Verhältnis, Qualität und Frische der Ware, Auswahl an Lebensmitteln bzw. Getränken?“, „Können Sie sich vorstellen, künftig Lebensmittel oder Getränke online im Internet zu kaufen?“, „Aus welchen der folgenden Gründe kaufen Sie Lebensmittel oder Getränke online?” und „Sie haben angegeben, dass Sie bisher keine Lebensmittel oder Getränke online gekauft haben. Was sind die Gründe dafür?“.

Integration junger Flüchtlinge und heterogene Schülerschaft: Schulen fordern mehr Unterstützung

 

Eine zunehmend heterogene Schülerschaft wird Schulen auf lange Sicht fordern, wie eine Umfrage der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung unter Lehrern und Schulleitern der Sekundarstufe I zeigt. Viele der Befragten sehen insbesondere Verbesserungsbedarf bei der Integration junger Flüchtlinge an Schulen. Zwar gibt es häufig eine übergeordnete Schulstrategie, um junge Flüchtlinge gut zu integrieren – dennoch fühlt sich jeder vierte Befragte von dieser Aufgabe überfordert. Der Wunsch nach mehr Unterstützung durch externe Akteure ist groß.

Für die Umfrage wurden online-basiert Lehrer und Schulleiter befragt, die mit ihren Schulen an Deutschlands größtem Schulwettbewerb „Starke Schule. Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ teilgenommen haben. Als „Starke Schule“ werden alle zwei Jahre allgemeinbildende Schulen der Sekundarstufe I – beispielsweise Gesamtschulen, Förderschulen, Hauptschulen, Realschulen – ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für die schulische Entwicklung ihrer Schüler einsetzen. An der Umfrage haben insgesamt 102 Lehrer teilgenommen.

Heterogene Schülerschaft: übergeordnete Schulstrategie häufig vorhanden – dennoch fühlt sich jeder vierte Lehrer überfordert

Der Umgang mit einer heterogenen Schülerschaft gehört aktuell zu den großen Herausforderungen an Schulen. Die Umfrage bestätigt dies: 90 Prozent der befragten Lehrer nehmen demnach eine zunehmende Heterogenität in ihrer Schülerschaft wahr.

Die Schulen nehmen sich aus Sicht der befragten Lehrer grundsätzlich der damit verbundenen Herausforderungen an. Knapp drei von vier Lehrern (74 Prozent) geben an, dass es eine übergeordnete Schulstrategie mit verschiedenen Maßnahmen gibt, um die Heterogenität in der Schulgemeinschaft zu gestalten. Demgegenüber berichten knapp 20 Prozent der Befragten, dass jeder Lehrer eine eigene Strategie verfolge, um mit der heterogenen Schülerschaft umzugehen. Trotz des offensichtlich verbreiteten Vorhandenseins einer übergeordneten Schulstrategie gibt es bei der Umsetzung Verbesserungsbedarf: Jeder vierte Lehrer (26 Prozent) erklärt, sich mit den Herausforderungen überfordert zu fühlen, an Schulen in sozialen Brennpunkten steigt dieser Wert sogar auf 35 Prozent.

„Es ist erfreulich, dass Schulen auf die Herausforderungen einer zunehmend heterogenen Schülerschaft mit strategisch fundierten Maßnahmen reagieren. Jedoch benötigen sie stärkere Unterstützung insbesondere von außen, um diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu meistern“, sagt John-Philip Hammersen, Geschäftsführer der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. „Einige Schulkollegien sind sogar an ihrer Belastungsgrenze angekommen.“

Integration von jungen Flüchtlingen an Schulen: Sprachförderung und Unterstützung durch Sozialpädagogen werden überwiegend angeboten

Bei der Frage, welche Maßnahmen an Schulen bereits angeboten werden oder geplant sind, um junge Flüchtlinge an Schulen zu integrieren, steht das Thema Spracherwerb klar im Fokus. 92 Prozent der befragten Lehrer und Schulleiter geben an, dass Sprachfördermaßnahmen wie die Begleitung im Unterricht oder zusätzliche Deutsch-Stunden an ihren Schulen für junge Flüchtlinge angeboten würden. 87 Prozent der Befragten nennen die Unterstützung durch Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter, entweder im Schulalltag, im Unterricht oder beratend, als Maßnahmen. 70 Prozent erklärten, dass an ihren Schulen Willkommens- oder Integrationsklassen vorhanden seien. Bei 22 Prozent der Befragten seien diese an ihren Schulen in Planung. Mentoren-Programme – in erster Linie Mentoring durch Mitschüler – sind an 63 Prozent der Schulen vorhanden und bei 24 Prozent in Planung.

Mehrheit der Schulen wünscht sich mehr Unterstützung durch externe Akteure – vor allem Kultusministerien sind stärker gefordert

Obwohl externe Akteure bereits viel leisten, sind sie nach Ansicht der befragten Lehrer und Schulleiter bei der Integration junger Flüchtlinge an Schulen noch stärker gefordert als bisher: 68 Prozent der Befragten geben an, dass sie sich mehr Unterstützung von außen wünschen. Die Befragten wünschen sich in relativ gleichem Ausmaß mehr Einsatz vom zuständigen Schulamt (59 Prozent), dem zuständigen Kultusministerium (57 Prozent) sowie der Kommune (56 Prozent). Doch auch andere Akteure wie die regionale Wirtschaft (24 Prozent) sowie lokale Bildungseinrichtungen (22 Prozent) und Stiftungen beziehungsweise private Akteure (22 Prozent) sind aus Sicht der Lehrer und Schulleiter gefordert.

Vergleicht man den Wunsch nach mehr Unterstützung mit der tatsächlich erhaltenen Unterstützung durch externe Akteure wird deutlich, wo der Bedarf besonders groß ist. Demnach gibt es mit Blick auf das jeweils zuständige Kultusministerium aktuell einen erhöhten Unterstützungsbedarf, ebenso bei den Kommunen. Auch die regionale Wirtschaft könnte sich demnach noch stärker bei der Integration junger Flüchtlinge an Schulen engagieren.

Tabelle: Erhaltene Unterstützung vs. Wunsch nach Unterstützung durch externe Akteure bei der Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher (Befragte: Schulen der Sekundarstufe I)

 

  Unterstützung erhalten Wunsch nach Unterstützung Bedarfslücke
(Differenz Wunsch vs. erhaltene Unterstützung)
Zuständiges Kultusministerium 12,2 % 57,1 % 44,9
Zuständiges Schulamt 45,6 % 58,7 % 13,1
Kommune / Landkreis 24,4 % 55,6 % 31,2
Lokale Bildungseinrichtungen 11,1 % 22,2 % 11,1
Regionale Wirtschaft 6,7 % 23,8 % 17,1
Stiftungen /private Akteure 25,6 % 22,2 % -3,4

 

Bessere Verteilung von jungen Flüchtlingen an Schulen gewünscht

Auf die offen formulierte Frage, welche Maßnahmen sich Lehrer und Schulleiter von den externen Akteuren hinsichtlich der Integration junger Flüchtlinge wünschten, wird mit Blick auf das zuständige Kultusministerium vor allem der Ausbau von Lehrerstunden genannt. Auch die Reduzierung von Verwaltungsaufgaben wird häufiger angeführt. Kritisch gesehen wird zudem, dass es keine klare Regelung für die weitere Beschulung der Schüler nach Besuch der Vorbereitungsklassen gebe – die einzige Schulform, die junge Flüchtlinge beschulen müsse, sei die Hauptschule, so dass andere Schulformen sich dieser Verantwortung leichter entziehen könnten.

Auch mit Blick auf die Schulämter überwiegt der Wunsch nach mehr personellen Ressourcen. Idealerweise sollte zusätzliches Personal im Umgang mit jungen Flüchtlingen geschult sein. Auch Dolmetscher würden zum Teil noch vermehrt benötigt. Zudem wird der Wunsch geäußert, dass Jugendliche nicht nur in die Ballungsräume zugewiesen würden, „sondern in die Breite“. Dort könne in der Regel bessere Integration stattfinden, weil es weniger Kinder mit Migrationshintergrund gebe und Vereine und andere Institutionen den Schulen dabei wertvolle Unterstützung böten.

Auch an die Kommunen wird der Wunsch gerichtet, die Verteilung von jungen Flüchtlingen auf Schulen zielgerichteter mitzusteuern. Kreise und Kommunen sollten sich bei der Verteilung der Flüchtlingskinder daran orientieren, welche Schulen möglichst gut sozial aufgestellt seien, damit Integration gelingen könne.

Mit Blick auf die regionale Wirtschaft wird beispielsweise der Wunsch formuliert, dass diese das Angebot von Praktikums- und Ausbildungsplätzen speziell für junge Flüchtlinge ausweiten und sich auch bei der Finanzierung von Deutschkursen engagieren sollte.

„Die Umfrage offenbart einerseits, dass sich Lehrer von externen Akteuren neben zusätzlichen personellen Ressourcen vor allem eine verbesserte Verteilung von jungen Flüchtlingen auf Schulen beziehungsweise Schulformen wünschen. Andererseits zeigt sich auch, dass eine klarere Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen Kultusministerium, Schulamt und auch Kommunen nötig ist. Vielen Lehrern ist offenbar nicht klar, in welche Zuständigkeit die Verteilung junger Flüchtlinge im Einzelnen fällt“, erklärt John-Philip Hammersen.

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