Archiv für Ingo Peters

Smartphones sind für viele Senioren unverzichtbar

■      Fast drei von zehn Deutschen ab 65 Jahren nutzen bereits internetfähiges Mobiltelefon

Das Foto vom Enkel kommt per Messenger, der Reiseführer ist auf dem Handy immer dabei: Smartphones sind auch bei Senioren sehr beliebt. Fast drei von zehn Deutschen ab 65 (28 Prozent) nutzen bereits ein internetfähiges Mobiltelefon. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Dabei sagt die Hälfte (50 Prozent) der Senioren, dass Smartphones für sie eine große Erleichterung im Alltag sind. Jeder Vierte (25 Prozent) erklärt sogar, dass er sich ein Leben ohne Smartphone nicht mehr vorstellen kann. Und mehr als jeder Fünfte (22 Prozent) findet, dass ihn das Smartphone anderen Menschen näher bringt. „Smartphones wie auch Apps und mobile Webseiten sind in den vergangenen Jahren immer benutzerfreundlicher geworden und dadurch auch für ältere Menschen, die unter Umständen noch wenig Erfahrung mit digitalen Technologien haben, immer attraktiver“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Gerade neue Geräte mit großen Bildschirmen, sogenannte Phablets, haben zum Smartphone-Boom bei Senioren beigetragen. „Zudem gibt es eine Reihe von Apps, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind. Dazu gehören Anwendungen, die an die Medikamenten-Einnahme erinnern, Apps für Denksport-Aufgaben oder solche, die das Diktieren von Texten ermöglichen.“ Sehbehinderte Menschen könnten zudem die Spracherkennungssoftware nutzen, um einen Anruf aufzubauen oder eine SMS zu schreiben. Insgesamt nutzen 74 Prozent der Deutschen ein Smartphone. Bei den 14- bis 49-Jährigen sind es sogar 93 Prozent, bei den 50- bis 64-Jährigen 83 Prozent.

Laut der Befragung verwenden ältere Smartphone-Nutzer ihr Gerät im Durchschnitt 14 Minuten pro Tag. Über alle Altersgruppen hinweg sind es 82 Minuten. Die mit Abstand beliebteste Smartphone-Funktion ist bei den Älteren das Telefonieren: 76 Prozent erklären, dass sie ihr Smartphone häufig oder sehr häufig dafür verwenden. Es folgen die Nutzung der Kamera für Foto- oder Videoaufnahmen (35 Prozent),  die Weckfunktion (33 Prozent) und die SMS (27 Prozent). Aber auch zahlreiche internetbasierte Smartphone-Funktionen sind bei den Älteren verbreitet. So verwenden zum Beispiel 27 Prozent Suchmaschinen häufig oder sehr häufig, 14 Prozent internetbasierte Kurznachrichtendienste wie WhatsApp oder iMessage, und 12 Prozent lesen häufig oder sehr häufig Nachrichten online.

Weitere Ergebnisse aus der Verbraucherbefragung zur Smartphone-Nutzung sind unter folgendem Link verfügbar: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Umsatz-mit-Smartphones-knackt-10-Milliarden-Marke.html

 

Das Finanzamt finanziert Smartphone und Computer mit

■      Ende des Monats endet die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung

■      Tipp: Berufstätige können Ausgaben für beruflich genutzte IT-Geräte und Software geltend machen

Für viele Bundesbürger beginnt mit dem Mai auch der Countdown für die Steuererklärung. In vier Wochen muss die Einkommensteuerklärung für das Jahr 2015 beim Finanzamt vorliegen, denn am 31. Mai läuft die Abgabefrist ab. Nur wenn die Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. Dezember 2016. Doch so lästig das Ausfüllen der Steuererklärung auch ist, viele Arbeitnehmer können auf diese Weise ein paar Euro vom Finanzamt zurückbekommen, wenn sie privat angeschaffte IT-Geräte auch beruflich nutzen. Das gleiche gilt für die monatlichen Gebühren, die für Telefon- und Internetnutzung anfallen. Darauf weist der Digitalverband Bitkom hin. Die Ausgaben müssen dazu in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bitkom gibt Tipps, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Kosten für Digitalgeräte und Software von der Steuer absetzen können.

Tablet, Smartphone, Software etc.: Wer privat angeschaffte IT-Geräte „in erheblichem Umfang“ für die Arbeit nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. Entscheidend ist für das Finanzamt dabei, welchen Anteil die berufliche Nutzung hat. Für den Nachweis ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers einzureichen oder drei Monate lang die Nutzung des Geräts aufzuzeichnen. Ist ein Nachweis nicht möglich, geht die Rechtsprechung von einer Aufteilung von 50 zu 50 (beruflich/privat) aus. Sind die Anschaffungskosten höher als 410 Euro (netto), werden sie nicht auf einen Schlag geltend gemacht, sondern zusammen mit der gezahlten Umsatzsteuer über die gewöhnliche Nutzungsdauer des Geräts verteilt. Für PC, Notebook oder Tablet Computer sowie für Zubehör wie Drucker oder Monitor und für zugehörige Software wird als gewöhnliche Nutzungsdauer 3 Jahre angenommen. Für Handys und Smartphones gelten fünf und für Faxgeräte sechs Jahre als gewöhnliche Nutzungsdauer. Wenn allerdings ein Zubehörteil kaputt geht, können die Ersatzkosten sofort (anteilig) abgezogen werden. Außerdem sind die Kosten für Verbrauchsmaterialien (zum Beispiel Toner, Tinte oder Papier) abzugsfähig.

Internet- und Telefongebühren: Steuerzahler können auch berufliche Telefon- und Internetkosten (Grundgebühr und Verbindungsentgelte) absetzen. Ohne Nachweis erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 20 Euro pro Monat pauschal als Werbungskosten an. Wer höhere Aufwendungen absetzen will, sollte mindestens drei Monate lang die berufliche Nutzung aufzeichnen. Dabei ist bei Telefongebühren ein Einzelverbindungsnachweis über ein- und ausgehende Gespräche hilfreich. Beim Internetzugang ist in der Regel durch die Nutzung von Flatrates kein Einzelnachweis möglich. Daher überträgt die Rechtsprechung die Grundsätze für die Aufteilung von Hardware und nimmt bei fehlenden sonstigen Anhaltspunkten eine Aufteilung von 50 zu 50 (privat/beruflich) an. Dabei ist berufliche Nutzung sogar weiter gefasst als es viele Steuerzahler vermuten: Der Bundesfinanzhof erkennt sogar Kosten für rein private Telefonate mit der Familie steuermindernd an, wenn ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen länger als eine Woche von seiner Familie getrennt ist.

Fortbildungen: Aufwendungen eines Arbeitnehmers für Computerkurse und Software-Schulungen werden in voller Höhe als Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung ist, dass ein PC-Kurs mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang steht und die erworbenen Kenntnisse im Beruf eingesetzt werden. Das muss der Kursteilnehmer nachweisen. In jedem Fall sollte er eine Teilnahmebescheinigung bei den Finanzämtern einreichen. Besser ist eine Erklärung des Arbeitgebers, die den beruflichen Anlass der Schulung deutlich macht. Neben den Kursgebühren können die Fahrtkosten zum Kursort (0,30 Euro pro Kilometer bei Fahrten mit dem eigenen Auto oder Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel), Übernachtungskosten und Mehraufwendungen für Verpflegung geltend gemacht werden. Auch Reisekosten zu einer Messe können bei der Besteuerung geltend gemacht werden, soweit sie beruflich veranlasst sind.

Private Nutzung der IT des Arbeitgebers: Im umgekehrten Fall, wenn der Arbeitnehmer also nicht eigene Geräte beruflich, sondern vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte IT-Geräte privat nutzt, gibt es übrigens keine steuerlichen Probleme. Die Vorteile, die ein Arbeitnehmer aus dieser Nutzung zieht, unterliegen regelmäßig weder der Einkommen- noch der Mehrwertsteuer. Schon 2012 hat der Gesetzgeber zudem klar gestellt, dass sich die Steuerfreiheit auch auf Software und Anwendungen für mobile Endgeräte, also Apps, erstreckt, die vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke überlassen wurden, aber vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden dürfen.

 

CS First Teacher Training – Auftaktveranstaltung für das deutschsprachige Material

Die Initiative CS First, unterstützt von Google, stellt für Lehrkräfte der Jahrgangsstufen 4 bis 8 kostenlose Materialien bereit, um Programmierkenntnisse im Unterricht zu vermitteln.
Sämtliche Materialien sind in Deutsch verfügbar und bieten acht individuelle Themensetzungen wie Geschichten erzählen, Sport, Kunst und mehr.
Die Unterrichtsprojekte werden in der intuitiv bedienbaren, kostenlos verfügbaren Software Scratch umgesetzt.

In der Auftaktveranstaltung werden die ins Deutsche übersetzten Materialien erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Referenten der Veranstaltung sind Initiatoren von CS First selbst!

Wichtige Hinweise:
Workshopsprache ist Englisch!
Das Unterrichtsmaterial liegt komplett in deutscher Sprache vor!
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich!

Das CS First Teacher Training findet am 27. Mai 2016 in Hannover statt und wird inhaltsgleich von 14-16 sowie 17-19 Uhr angeboten.

Interessierte Lehrkräfte aus Niedersachsen melden sich bitte über die VeDaB an:

14-16 Uhr: https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=87314
17-19 Uhr: https://vedab.nibis.de/veran.php?vid=87315

Interessierte Lehrkräfte aus den übrigen Bundesländern melden sich bitte hier an:

https://docs.google.com/a/google.com/forms/d/1Z1o80FF72ULDdOCOSaQBhwIehOvPkjKb-ytozuUyM9o/edit

Roaming-Gebühren sinken am 30. April erneut

■       Telefonieren, surfen und SMS schreiben im EU-Ausland ab morgen fast zum Heimtarif

■       Im Juni 2017 fallen Zusatzkosten komplett weg

Gute Nachrichten für Geschäftsreisende und Urlauber: Wer im EU-Ausland mit dem Handy telefoniert, SMS schreibt oder surft, zahlt dafür ab morgen deutlich weniger. Nachdem die Roaming-Gebühren in den letzten Jahren immer weiter reduziert wurden, sinken sie am 30. April erneut, bevor sie im Sommer 2017 komplett wegfallen. Das heißt konkret: Mobilfunkbetreiber nehmen ab dem 30. April nur noch geringe Aufschläge auf die gebuchten Inlandstarife: netto maximal 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS oder 5 Cent pro Megabyte bei der Internetnutzung. Ankommende Anrufe kosten höchstens 1,2 Cent pro Minute zusätzlich. Dabei darf die Summe aus Inlandspreis plus Roaming-Aufschlag folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: netto 19 Cent pro Minute für abgehende Anrufe und 5 Cent für eingehende Anrufe, 6 Cent für SMS und 20 Cent pro Megabyte. Je nach Tarif könnte dadurch insbesondere der SMS-Versand aus dem Ausland teils sogar günstiger ausfallen als im Inland. Hintergrund ist eine Entscheidung des EU-Parlaments vom vergangenen Jahr, wonach die Roaming-Gebühren sukzessive abgeschafft werden sollen. „Das Smartphone ist für die meisten Menschen längst zum unverzichtbaren Begleiter im Alltag geworden – sei es zum Telefonieren, Navigieren, Surfen oder zum Kurznachrichtenschreiben – und dabei gelten auf dem Heimatmarkt häufig sehr günstige Tarife. Diese attraktiven Konditionen reisen bald zur Konferenz, zum Städtetrip oder zum Bergsteigen mit“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Dadurch können auch vermehrt Reise-Apps zum Beispiel zur Navigation oder zur Übersetzung im Ausland zu günstigen Konditionen online verwendet werden.“ Manche Mobilfunkanbieter haben die Roaming-Gebühren schon jetzt bei einigen Verträgen oder Vertragsverlängerungen gestrichen. Welche Regelungen bei Flatrate-Tarifen greifen, sollten Kunden vor Abreise bei ihrem Anbieter erfragen. Teils gelten die Flatrates auch im EU-Ausland, teils werden attraktive Minuten- und Datenpakete für die Reise angeboten.

Für die deutschen Mobilfunkunternehmen ist der Wegfall der Roaming-Gebühren eine wirtschaftliche Herausforderung. Rohleder: „Die Netzbetreiber investieren jedes Jahr große Summen in Ausbau der Infrastruktur – allein seit dem Jahr 2000 mehr als 170 Milliarden Euro. Die Erlöse aus dem Roaming waren ein wichtiger Posten zur Refinanzierung dieser Ausgaben, der künftig wegfällt. Umso wichtiger ist es, dass ein Missbrauch durch permanentes Roaming verhindert wird.“ Beim permanenten Roaming würden deutsche Verbraucher SIM-Karten von ausländischen Netzbetreibern, die aufgrund geringer Infrastrukturinvestitionen teils sehr niedrige Tarife anbieten können, dauerhaft hierzulande nutzen.

Frauen haben in der IT gute Chancen

■      Anteil der Frauen an den Studienanfängern in der Informatik liegt bei 25 Prozent

■      Zum Girls‘ Day: Bitkom stellt sechs IT-nahe Studiengänge für Frauen vor

In Deutschland richten sich von insgesamt 1.600 IT-nahen Studiengängen nur sechs speziell und ausschließlich an Frauen. Darauf hat der Digitalverband Bitkom anlässlich des morgigen Girls‘ Day hingewiesen. „Frauenstudiengänge stellen die gleichen fachlichen Anforderungen wie sonstige Studiengänge, aber sie verändern die Spielregeln in den Lernteams und senken die Einstiegshürden für Frauen in die IT. Auch weil sie oftmals Rücksicht auf die spezifischen Bedürfnisse von Studentinnen nehmen, die familiäre Verantwortung haben, indem beispielsweise Pflichtveranstaltungen auf Kita-Öffnungszeiten abgestimmt werden“, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Martina Koederitz. „Damit schaffen sie mehr Chancengleichheit und stellen wieder die fachlichen Fähigkeiten ins Zentrum.“ Frauenstudiengänge bieten die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, die Hochschule Bremen, die Hochschule Furtwangen, die Jade-Hochschule Wilhelmshaven, die Fachhochschule Stralsund sowie die Ernst-Abbe-Hochschule Jena an. Bitkom hat alle Informationen über die Studiengänge in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos zum Download bereitsteht.

Die Zahl der Erstsemester im Informatikstudium ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes leicht auf 35.439 im Jahr 2014 gewachsen. Darunter waren 7.868 Frauen, der Frauenanteil beträgt damit rund 25 Prozent. Das ist zwar deutlich mehr als in anderen technischen Studiengängen wie Maschinenbau (12 Prozent) oder Elektrotechnik (14 Prozent), zugleich bietet sich aber an dieser Stelle nach Ansicht des Bitkom eine gute Möglichkeit, die Zahl der Informatik-Studierenden deutlich zu steigern – was angesichts einer seit Jahren fast konstanten Zahl von rund 40.000 offene Stellen für IT-Spezialisten in der deutschen Wirtschaft dringend erforderlich ist. Um dieses Ziel zu erreichen engagiert sich Bitkom unter anderem auch mit der Initiative „erlebe IT“ dafür, mehr Schüler und vor allem mehr Mädchen für ein Informatik-Studium zu begeistern.

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Im MINT-Bereich fallen die Erfahrungen mit Frauenstudiengängen bislang durchweg positiv aus, was sich etwa in einer überdurchschnittlichen Erfolgsquote zeigt, ohne dass es Abstriche bei den Studien- und Prüfungsordnungen im Vergleich zu den klassischen Studiengängen gibt. Dazu trägt nach Ansicht des Bitkom auch die enge Kooperation mit Unternehmen bei, wodurch ein hoher Praxisbezug entsteht.

 

Ganztagsschulen fördern die weitere Bildungskarriere

 Sechs Kriterien bieten Eltern Orientierung bei der Schulauswahl

Erkenntnisse der Hertie-Stiftung zeigen, dass vor allem Ganztagsschulen erfolgreich darin sind, Schülern soziale Kompetenzen zu vermitteln und sie ausbildungsreif zu machen – auch kognitive Fähigkeiten können gesteigert werden

Die aktuelle Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG) liefert Befunde, dass sich Ganztagsangebote positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern auswirken. Voraussetzung dafür ist nach Ansicht der Studienverfasser jedoch eine hohe pädagogische Qualität der Angebote. Aus Sicht der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung sprechen vor allem sechs Kriterien für eine hohe Qualität des schulischen Angebots, auf die Eltern bei der Schulauswahl besonders achten können.

Erkenntnisse aus Deutschlands größtem Schulwettbewerb „Starke Schule“

„Eine gute Schule vermittelt Schülern sowohl kognitive als auch soziale Kompetenzen, ermöglicht ihnen einen guten Abschluss und fördert die weitere Bildungskarriere. Es zeigt sich, dass vor allem Ganztagsschulen den nötigen Raum dafür bieten“, sagt Susanne Wiegmann, Leiterin des Wettbewerbs „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ bei der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung.

Im Rahmen des bundesweit größten Schulwettbewerbs „Starke Schule“ werden Schulen der Sekundarstufe I ausgezeichnet, die sich in besonderer Weise für ihre Schüler einsetzen, ihnen individuelle Entwicklungsmöglichkeiten bieten und  ein guter Lern- und Lebensort für alle sind. „Unter den bei ‚Starke Schule‘ ausgezeichneten Schulen befinden sich überproportional viele Ganztagsschulen. Die Gewinnerschulen fördern gleichermaßen Ausbildungsreife und Persönlichkeit und haben klare Qualitätsmaßstäbe etabliert“, erklärt Wiegmann.

Sechs Kriterien ausschlaggebend

„Viele Eltern fragen sich, woran sie eine Schule erkennen können, die gute Entwicklungsperspektiven für ihre Kinder bietet. Die Hertie-Stiftung hat dafür sechs Kriterien identifizieren können“, erklärt Susanne Wiegmann.

Die individuelle Förderung von Schülern ist ein zentraler Aspekt – dazu zählen Unterrichtsformen, in denen Schüler auch in größeren Gruppen individualisierte Lernangebote erhalten ebenso wie spezielle Förderkurse.

Zweitens gelingt es „Starken Schulen“, mit einer Atmosphäre von gegenseitiger Wertschätzung einen guten Lern- und Lebensort für alle zu etablieren. Dazu gehört auch ein  klares Konzept für das Thema Inklusion, mit dem die Heterogenität der Schülerschaft als Chance genutzt wird.

Dritter Aspekt ist die Gestaltung des Übergangs ins Berufsleben als mehrjähriger und stufenförmiger Prozess. Dabei spielen vor allem eine gute fächerübergreifende Abstimmung und die Kooperationen mit außerschulischen Partnern eine zentrale Rolle.

Viertens geht es darum, Eltern als Bildungspartner einzubinden und mit ihnen regelmäßig die fachlichen Leistungen sowie die soziale Entwicklung ihrer Kinder zu beraten – dadurch erhalten Eltern Hinweise, wie sie ihre Kinder außerhalb der Schule selbst fördern können.

Fünftens sind Kooperationskonzepte mit Partnern aus dem lokalen und regionalen Umfeld von Bedeutung. Dies sind Betriebe ebenso wie Vereine, Theater oder Hochschulen. Mit diesen Netzwerken können Schulen ihren Schülern lebensnahe Erfahrungen und vielfältige Perspektiven ermöglichen.

Schließlich ist für all das die beständige Qualitätsentwicklung ein zentraler Aspekt. Dazu zählen regelmäßige Fortbildungen für Lehrer ebenso wie interne und externe Evaluationsverfahren, aber auch gute Kooperationsstrukturen – etwa in Form von klassenübergreifender Kooperation zwischen Lehrkräften und Steuerungsgruppen für die Schulentwicklung.

Starke pädagogische Konzepte können kognitive Fähigkeiten fördern

„An Schulen, die sich in besonderer Weise um die persönliche Entwicklung von Schülern bemühen, zeigen sich auch Lernerfolge“, sagt Susanne Wiegmann. Demnach liegt der Anteil der Schulabgänger ohne Abschluss bei den Teilnehmern von „Starke Schule“ bei unter drei Prozent, im Bundesdurchschnitt sind es sechs Prozent. „Starke pädagogische Konzepte haben durchaus eine Auswirkung auf kognitive Fähigkeiten von Schülern. Das lässt sich nicht nach einem Halbjahr messen, zeigt sich aber, wenn Schüler über mehrere Jahre ermutigt und gestärkt werden“, erklärt Wiegmann. „Ganztagsschulen bieten dafür den passenden Rahmen, weil sie mehr Raum für individuelles Lernen und soziale Aktivitäten jenseits des verpflichtenden Lehrplans bieten.“

ELSTER: Erstmals 20 Millionen Steuererklärungen per Internet

■       Interesse an der elektronischen Steuererklärung steigt stark an

■       Tipp: So nutzen Sie die elektronische Steuererklärung

■       In Zukunft erstellt der Computer auch Steuerbescheid im Finanzamt

Neuer Rekord bei der elektronisch abgegebenen Einkommensteuererklärung (ELSTER). Im vergangenen Jahr wurden 20 Millionen Steuererklärungen online eingereicht, so viele wie noch nie. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg um 3,9 Millionen oder fast einem Viertel. (24 Prozent), wie der Digitalverband Bitkom mitteilt. „Die elektronische Steuererklärung setzt sich immer mehr durch. Innerhalb von vier Jahren hat sich die Anzahl der online eingereichten Einkommensteuererklärungen noch einmal mehr als verdoppelt“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard  Rohleder. „Wer das Verfahren einmal genutzt hat weiß: Es ist bequemer und weniger fehleranfällig als das Ausfüllen von Papierformularen.“

Da das ELSTER-Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Steuerdaten standardisiert ist, findet es in einer Vielzahl professioneller Steuerprogramme Verwendung. Die nutzerfreundliche Software übernimmt auf Wunsch Eingaben aus den Vorjahren, ermöglicht eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten und  gibt auch für Laien verständliche Tipps zum Steuersparen. „Ganz abgesehen vom Komfortgewinn: Die geringe Investition in eine professionelles Steuersoftware kann sich durch eine höhere Steuerrückerstattung dank der Hinweise schnell rechnen“, so Rohleder.

Alternativ stellt die Finanzverwaltung das Programm „ElsterFormular“ zur Verfügung, das man sich auf der Website www.elster.de kostenlos herunterladen kann. Es ermöglicht die Dateneingabe in ein elektronisches Steuerformular, die Übernahme von unveränderten Angaben aus dem Vorjahr, eine Probeberechnung der Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung und die verschlüsselte Übertragung der Steuererklärung an die Finanzverwaltung über das Internet. Man sollte stets darauf achten, jeweils die aktuellste Version der ELSTER-Software zu nutzen. Denn zum einen ändert sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen wird das Programm für die Datenübermittlung ständig überarbeitet, so dass ältere Versionen möglicherweise nicht funktionieren. Allerdings führt die Software vor Übertragung nur eine Plausibilitätsprüfung der Daten durch, sie gibt keine gezielten Hinweise, wie man Steuern sparen kann. Damit ist sie kein Ersatz für eine professionelle Steuerberatungssoftware kommerzieller Anbieter oder die fachkundige Unterstützung durch einen Steuerberater.

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Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2015 sind bis zum 31. Mai 2016 an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Wer allerdings einen Steuerberater beauftragt, hat noch sieben Monate länger Zeit. Bitkom gibt folgende Tipps zur Nutzung der ELSTER-Software:

Ausfüllen der Steuererklärung: Bei der elektronischen Steuererklärung gibt man die steuerlichen Daten am Bildschirm in Masken ein, die den herkömmlichen Steuerformularen auf Papier entsprechen. Allerdings wird diese Form nach Beendigung der Eingaben beim Ausdruck der Erklärung nicht beibehalten. Dies erschwert dem Anwender die Überprüfung seiner Eingaben. Auch kann am Bildschirm jeweils nur ein Ausschnitt eines Formulars angezeigt werden. Beim Ausfüllen der elektronischen Steuererklärung sollte der Anwender sorgfältig vorgehen, die vom Programm gegebenen Erläuterungen beachten und alle in den Formularen gestellte Fragen beantworten. Denn wer grob fahrlässig für ihn günstige Eintragungen bei ELSTER vergisst, kann dies später nur noch eingeschränkt korrigieren lassen. Werden Angaben im Formular schlicht vergessen, liegt darin aber noch keine grobe Fahrlässigkeit.  Irrtümer und kleinere Fehler können dem Steuerpflichtigen aber nicht zum Nachteil gereichen.

Vorausgefüllte Steuererklärung: Seit 2014 unterstützt die Finanzverwaltung die Steuerpflichtigen mit vorausgefüllten Steuererklärungen, die auch von kommerziellen Programmen abgerufen werden können. Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, in die Daten Einblick zu nehmen, die das Finanzamt über sie gespeichert hat. Insbesondere sind solche Daten abrufbar, die Dritte für den Steuerpflichtigen übermittelt haben (z.B. Ertragsbescheinigungen von Kreditinstituten, elektronische Spendenbescheinigungen). Um seine Daten einsehen zu können, muss sich der Steuerpflichtige im ElsterOnlinePortal anmelden und authentifizieren. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige mit einer entsprechenden Vollmacht auch Dritte (z.B. seinen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein) bevollmächtigen, für ihn seine Daten einzusehen und bei der Erstellung der Steuererklärung zu verwenden.

Übermittlung der Daten: Die Daten der ausgefüllten elektronischen Steuererklärung werden von ElsterFormular verschlüsselt und mit Hilfe einer gesicherten Internetverbindung übertragen. Für die notwendige Authentifizierung des Antragstellers gibt es zwei Wege. Erstens: Übersendung eines unterschriebenen Papierausdrucks. Nach der elektronischen Übermittlung der Daten mit ElsterFormular druckt der Anwender die „Komprimierte Steuererklärung“ aus. Diesen Ausdruck unterschreibt er und sendet ihn per Post oder per Fax an das zuständige Finanzamt. Der zweite Weg ist das elektronische Zertifikat, mit dem die Steuererklärung komplett papierlos und ohne Unterschrift abgegeben werden kann. Das persönliche Zertifikat gibt es kostenlos unter www.elsteronline.de. Hierfür ist neben den persönlichen Daten nur die Eingabe der Steuernummer erforderlich.

Das Web-Angebot ElsterOnline: Ohne die Installation eines Programms kann inzwischen auch über das Web-Portal ElsterOnline eine elektronische Steuererklärung abgegeben werden. Dazu ist eine Registrierung erforderlich.

Zukunft des Besteuerungsverfahrens: Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens befindet sich gegenwärtig eine Initiative im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren, die die Erstellung des Steuerbescheids automatisieren soll. Danach sollen Einkommenssteuererklärungen nicht mehr durch von einem Beamten im Finanzamt geprüft werden, der einen Steuerbescheid erstellt, sondern der Steuerbescheid soll dann vom Computer erstellt werden. Nur in Ausnahmefällen wird ein Finanzbeamter manuell die Angaben prüfen und in die Bescheiderstellung eingreifen. „Diese Entwicklung kommt für Juristen fast einer Revolution gleich und ermöglicht weitere Effizienzsteigerungen. Denn durch den Einsatz von geeigneten Risikomanagementsystemen kann sich die Finanzverwaltung auf die Prüfung jener Steuerfälle konzentrieren, bei denen Auffälligkeiten festgestellt werden, die sonst womöglich übersehen würden“, so Rohleder.

 

Hinweis zur Methodik: Die Daten zur Nutzung von ELSTER basieren auf Angaben der Finanzverwaltungen.

Stress mit der Passwort-Flut

■      Mehr als ein Drittel fühlt sich von der Masse an Kennwörtern und PINs überfordert

■      Sicherheitsrisiko: Viele Nutzer bevorzugen einfache, leicht zu merkende Passwörter

■      Tipps für das richtige Passwort-Management

Computer, Smartphones, Geldautomaten und jede Menge Online-Dienste: Für zahlreiche Geräte und Services im Internet müssen sich Nutzer Kennwörter und Zugangsnummern merken. Das macht vielen Menschen zu schaffen, wie eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt. Demnach fühlt sich gut ein Drittel (36 Prozent) aller Bundesbürger mit der großen Menge an Passwörtern überfordert. Vor allem ältere Menschen ab 65 Jahre sind mit einem Anteil von 48 Prozent häufiger von der Passwort-Flut genervt als der Durchschnitt. „Für die Organisation vieler sicherer Passwörter kommen zwei Lösungen in Frage: Entweder eine Software oder die gute alte Eselsbrücke“, sagt Bitkom-Sicherheitsexperte Marc Fliehe. Kein Ausweg sei das Ausweichen auf simple Passwörter, die für kriminelle Hacker leicht herauszufinden sind. Laut Umfrage bevorzugen allerdings 40 Prozent der Befragten „einfache Passwörter, die man sich leicht merken“ kann. „Je länger und komplexer ein Kennwort ist, desto sicherer ist es“, betont Fliehe. Viele der Befragten sehen die Lösung in technischen Alternativen zum Passwort. Fast ein Drittel (31 Prozent) stimmt der Aussage zu, dass  Passwörter „durch andere, besser handhabbare Sicherheitsmaßnahmen ersetzt werden sollten“. Dazu gehören zum Beispiel biometrische Merkmale wie der Fingerabdruck, der inzwischen bei einer Reihe von Smartphone- und Notebook-Modellen für das Entsperren der Geräte verwendet wird.

Die Bitkom-Umfrage zeigt beim Thema Passwort-Schutz zudem ein Informationsdefizit bei vielen Menschen. Gut ein Viertel der Bundesbürger (27 Prozent) „fehlt es an Informationen über den richtigen Umgang mit Passwörtern“. Beachten Nutzer einige Hinweise, können sie Passwörter besser behalten oder sie wählen eine technische Lösung für das Management ihrer Kennwörter. Die Tipps:

■      Ein Dienst, ein Passwort: Für jeden Dienst sollte ein eigenes Passwort genutzt werden. Eine Alternative ist es, ein „Grundpasswort“ zu nutzen und dieses für jeden Dienst anzupassen.

■      Wörterbücher meiden: Am sichersten sind Passwörter, die aus einer zufällig zusammengewürfelten Reihenfolge von Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Sonderzeichen bestehen.

■      Mehr Zeichen bedeutet weniger Risiko: Nicht nur die Zusammensetzung des Passworts ist wichtig, sondern auch die Länge. Ein sicheres Passwort besteht aus mindestens 8 Zeichen.

■      Per Eselsbrücke ans Ziel: Um Passwörter zu erstellen, die aus einer unzusammenhängenden Anzahl von Buchstaben und Zahlen bestehen, können die Anfangsbuchstaben aus ausgedachten Sätzen genommen werden, etwa: „Mein Verein gewann das entscheidende Spiel mit 3 zu 2!” Daraus lässt sich ein sicheres und gut zu merkendes Passwort erstellen: „MVgdeSm3z2!“.

■      Passwort-Manager als Alternative: Passwort-Manager erstellen auf dem Computer auf Wunsch zufallsgenerierte Kennwörter und speichern sie in einer verschlüsselten Datenbank ab, die mit einem Master-Passwort gesichert wird. Anschließend wird nur noch das Master-Passwort benötigt. Für Smartphones und Tablet Computer werden häufig passende Apps angeboten. So können die sicheren Passwörter auch auf den Mobilgeräten genutzt werden. In diesem Fall ist es aber umso wichtiger, dass das Master-Passwort sicher ist und nicht einfach erraten werden kann.

Hinweis zur Methodik: Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1.266 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt. Die Frage lautete, ob sie den Aussagen zu Passwörtern zustimmen.

Drei Viertel der Internetnutzer lesen Online-Nachrichten

■      Online-Ausgaben der traditioneller Nachrichtenmedien am beliebtesten

■      Jüngeren  informieren sich vor allem über Soziale Medien

Gut drei Viertel (76 Prozent) der Internetnutzer in Deutschland informiert sich im Web über aktuelle Nachrichten. Das hat eine repräsentative Befragung unter 1.042 Internutzern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Besonders beliebt sind Nachrichtenseiten von Fernsehsendern, die von mehr als der Hälfte (54 Prozent) der Internetnutzer als Quelle für aktuelle Informationen genutzt werden. 52 Prozent halten sich über Online-Angebote von klassischen Printmedien auf dem Laufenden. „Das Vertrauen der Nutzer in die Marken der traditionellen Medienhäuser ist nach wie vor groß“, sagt Timm Lutter, Experte für Digital Media beim Bitkom. Daneben sind Online-Portale eine wichtige Informationsquelle: 45 Prozent der Internetnutzer informieren sich laut Umfrage über Startseiten von Internetanbietern oder E-Mail-Providern wie T-Online, Web.de oder GMX. Die Umfrage hat auch ergeben, dass sich fast ein Viertel (24 Prozent) der Internetnutzer überhaupt nicht online über aktuelle Nachrichten informieren.

Nach den Ergebnissen der Befragung gebrauchen gut ein Fünftel (22 Prozent) soziale Netzwerke wie Facebook, Xing oder Twitter, um sich über das Tagesgeschehen auf dem Laufenden zu halten. „Soziale Netzwerke haben den Vorteil, dass sie als personalisierte Sammelstelle für alle Arten von Nachrichten dienen können. Richtig eingestellt, bieten sie den gewünschten Überblick – vom aktuellen Weltgeschehen bis zu hyperlokalen Ereignissen oder Infos von Prominenten“, so Bitkom-Experte Lutter. In der besonders Social-Media-affinen Gruppe der jungen Internetnutzer von 14 bis 29 Jahren beanspruchen sogar knapp ein Drittel (32 Prozent) soziale Netzwerke als Nachrichtenquelle.

Eigens für Online-Videoportale produzierte Nachrichtensendungen werden laut Befragung von 8 Prozent der Internetnutzer als Informationsquelle genutzt. Für Bitkom-Experte Lutter sei vor allem der neue, etwas andere Journalismus in solchen Videos interessant: „Wer auf Portalen wie Youtube oder Vimeo die entsprechenden Kanäle abonniert hat, kann auf viele verschiedene journalistische Formate zugreifen. Der unkonventionelle Stil und der direkte Zugang zum Publikum machen Sendungen von Produzenten wie LeFloid, Tilo Jung oder Rayk Anders besonders bei jüngeren Zuschauern beliebt.“ Reine Online-Nachrichtenseiten wie die Huffington Post oder Buzzfeed, die nicht zu den klassischen Medienhäusern gehören, werden von 7 Prozent genutzt.

 

Wenn Schüler heimlich ihren Lehrer filmen

■      7 Prozent der Lehrer geben an, dass von ihnen bereits unerlaubt Videoaufnahmen im Internet veröffentlicht wurden

■      Bitkom-Initiative „erlebe IT“ informiert an Schulen über Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt

Im Unterricht schnell mal das Smartphone aus der Tasche ziehen und filmen, wie der Lehrer sich vergeblich am DVD-Player abmüht oder sein Chemieexperiment so gar nicht funktionieren will. Und mit wenigen Klicks sind die Aufnahmen dann auch gleich online im Internet. 7 Prozent aller Lehrer ist das bereits so oder so ähnlich passiert, wie eine repräsentative Befragung von 505 Lehrern der Sekundarstufe I im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben hat. Und 9 Prozent der Lehrer wissen nicht, ob solche Aufnahmen von ihnen im Netz sind oder machen dazu keine Angabe. Lehrer an Realschulen geben dabei am häufigsten an, dass ihre Schüler sie heimlich gefilmt haben (10 Prozent). Weniger oft kommt das an Gesamtschulen (7 Prozent) und Hauptschulen (6 Prozent) vor, am seltensten an Gymnasien (5 Prozent). „Das Smartphone ist für viele Schüler zum alltäglichen Begleiter geworden. Während der Umgang mit der Technik für die meisten selbstverständlich ist, mangelt es oft an dem notwendigen Wissen, was erlaubt ist und was nicht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es fehlt an unseren Schulen allzu oft an einer fächerübergreifenden Vermittlung von Medienkompetenz.“

An dieser Stelle unterstützt die Bitkom-Initiative „erlebe IT“ Lehrer und Schüler. In kostenlosen Workshops und Informationsveranstaltungen an den Schulen wird über die Persönlichkeitsrechte in der digitalen Welt aufgeklärt. Was darf ich aufnehmen oder schreiben, was darf ich in Sozialen Netzwerken posten? Und wie kann ich meine eigenen Persönlichkeitsrechte wirksam schützen, auch durch geeignete Privatsphäreneinstellungen bei den Online-Diensten? „In der Praxis geht es häufiger darum, dass Fotos oder Videos von Mitschülern im Internet veröffentlicht werden, aber wie die Umfrageergebnisse zeigen, sind auch viele Lehrer davon betroffen“, so Rohleder.

Die Initiative „erlebe IT“ wird aktuell von 140 Bundestagsabgeordneten mit einer Schirmherrschaft unterstützt. Dabei stellen die Abgeordneten einen Kontakt zu Schulen in ihrem Wahlkreis her, an der dann entsprechende Workshops oder eine Informationsveranstaltungen für Schüler und Lehrer stattfinden. Interessierte Lehrer und Schulen können sich aber auch direkt an „erlebe IT“ wenden. Unterstützt wird die Bitkom-Initiative bislang von Arvato, der Datev, der Deutschen Telekom sowie der Deutschen Post. Zur CeBIT haben zudem Cisco und SAP die Unterstützung von „erlebe IT“ erklärt. Alle Informationen zur Initiative online unter www.erlebe-it.de.

Hinweis zur Methodik: Bitkom Research hat in Zusammenarbeit mit dem Meinungsforschungsinstitut Aris im Auftrag des Bitkom bundesweit 505 Lehrer der Sekundarstufe I in Hauptschulen, Schulen mit mehreren Bildungsgängen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien befragt. Die Befragung ist repräsentativ. Die Fragestellung lautete „Sind von Ihnen im Unterricht bereits einmal heimlich Video- oder Tonaufnahmen gemacht worden, die dann im Internet veröffentlicht wurden?“

„erlebe IT“ wird getragen vom Digitalverband BITKOM. Bundesweit kooperieren 800 Schulen mit “erlebe IT“. Die Initiative führte bisher über 600 Veranstaltungen mit 20.000 Schülern durch und stellte weiterführenden Schulen 11.000 Unterrichtspakete zur Verfügung. Neben dem Angebot zur Steigerung der Medienkompetenz führt „erlebe IT“ an Schulen auch Schnupperkurse zum Programmieren sowie Informationsveranstaltungen zur Berufsorientierung durch. Alle Angebote sind für Schulen kostenfrei. Die Entwicklung der aktuellen Workshopmaterialien wurde mit Mitteln der „eSkills4jobs“-Kampagne unterstützt.

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