| Microsoft hat in New York neue Produkte und Services für Bildungseinrichtungen, Lehrkräfte sowie Schüler und Studierende vorgestellt. So wurde Windows 10 S angekündigt, das besonders bei Sicherheit und Leistungsfähigkeit punktet. Mit Surface Laptop erweitert Microsoft die Geräte-Familie um einen Laptop mit Windows 10 S, der ab heute Abend im Microsoft Store sowie über ausgewählte Fachhändler vorbestellt werden kann und ab dem 15. Juni 2017 in Deutschland erhältlich ist.
Ebenfalls für den Bildungsbereich wurde eine Erweiterung für die Gruppenchat-Software Microsoft Teams angekündigt, die später in diesem Jahr über den Microsoft Store für Bildungseinrichtungen verfügbar wird. Microsoft Teams soll die digitale Zusammenarbeit im Unterricht verbessern. Über das neue Feature Code Builder für Minecraft: Education Edition lernen Schüler ab sofort die Grundlagen des Programmierens durch die Kombination des Spiels mit beliebten Lernplattformen. Nicht zuletzt erweitert Microsoft sein Mixed-Reality-Angebot im Bereich Bildung: Ab diesem Herbst erhalten Kunden mit Windows 10 Geräten die neue Funktion „View Mixed Reality“, welche mit Unterstützung einer üblichen RGB-Kamera 3D-Inhalte auf dem eigenen Bildschirm als Mixed-Reality-Erfahrungen in der realen Welt darstellen kann. Nachfolgend finden Sie die Highlights der angekündigten Neuheiten im Überblick: Windows 10 S Windows 10 S ermöglicht Kunden hierbei die Nutzung vollwertiger Programme wie Office 365 – inklusive des gesamten Umfangs aller gewohnten Funktionen von Microsoft Word, Excel, OneNote, PowerPoint und weiteren Anwendungen.Neben Microsoft-eigener Software erhalten Lehrkräfte wie Studierende mit Windows 10 S zukünftig Zugang zu den wichtigsten und am meisten genutzten Programmen aus allen relevanten Anwendungsbereichen. Bereits heute hat Microsoft eine Auswahl an Windows 10 S PCs vorgestellt: Hardware-Partner wie Acer, ASUS, Dell, Fujitsu, HP, Samsung und Toshiba bieten eine Reihe neuer Windows 10 Rechner für Bildungseinrichtungen an. In den kommenden Monaten werden diese Partner weitere Windows 10 S Devices vorstellen – von leistungsstarken und preiswerten PCs mit Stift- und Touch-Unterstützung bis hin zu hochwertigen Premium-Geräten. Surface Laptop mit Windows 10 S Das extrem dünne 13,5 Zoll Touch-Display aus robustem Gorilla Glas erkennt dank PixelSense Technologie selbst feinste Druckunterschiede bei der Bedienung via Stifteingabe. Die Tastatur ist mit der eleganten High-Tech-Mikrofaser Alcantara überzogen, ermöglicht ein leises Tippen und kommt mit einem präzisen Trackpad sowie einer weichen Handballenauflage. Surface Laptop gibt es in den vier Farben Platin Grau, Bordeaux Rot, Kobalt Blau und Graphit Gold. Auf dem deutschen Markt wird das Gerät zunächst nur in der Farbe Platin Grau verfügbar. Microsoft Teams für den Unterricht Code Builder für Minecraft: Education Edition Lernen mit Mixed Reality
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Archiv für Ingo Peters
Microsoft präsentiert Neuheiten für Lehrende und Lernende
Neues Bundesdatenschutzgesetz im Bundestag
■ Deutschland ist damit europaweiter Vorreiter bei der Anpassung der Gesetze an die EU-Datenschutz-Grundverordnung
■ Unternehmen haben nur noch bis 25. Mai 2018 Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen
■ Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
Das deutsche Datenschutzrecht wird an die EU-Vorgaben angepasst. Der Bundestag will morgen das Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung und zur Umsetzung der Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz (DSAnpUG-EU) verabschieden, nachdem darüber heute noch einmal der Innenausschuss berät. Damit wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz komplett durch ein neues, abgespecktes Bundesdatenschutzgesetz ersetzt. Zwar kann der Bundesrat mit Blick auf einzelne Regelungen noch den Vermittlungsausschuss anrufen, da der Bundestag den Empfehlungen der Länderkammer weitgehend gefolgt ist, ist dies jedoch nicht zu erwarten. „Deutschland wird mit dem Beschluss Vorreiter bei der Anpassung seiner allgemeinen Datenschutzgesetze an die EU-Verordnung“, sagt Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. „Der wesentliche zukünftige Rechtsrahmen für die Datenverarbeitung in Deutschland ist damit gesetzt. Es gibt also keinen Grund für Unternehmen, noch länger mit der Anpassung ihrer Verträge und Prozesse an die Datenschutz-Grundverordnung zu warten.“
Bitkom empfiehlt allen datenverarbeitenden Unternehmen, sich dringend mit dem Thema auseinanderzusetzen. Bereits in gut einem Jahr, ab dem 25. Mai 2018, endet die Übergangsfrist und es kommt nur noch das neue Datenschutzrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung zur Anwendung, ergänzt durch die Regelungen des BDSG-neu und einige spezialgesetzliche Regelungen. Das bedeutet, dass dann auch deutlich höhere Strafen für Datenschutzverstöße verhängt werden können, die bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.
Inhaltlich ist das BDSG-neu mit Blick auf die Unternehmen nach Ansicht des Verbandes weder ein großer Wurf noch besonders bedenklich. Dehmel: „Die wirklich wichtigen Fragen für die Datenverarbeitung im Unternehmen sind bereits abschließend in der EU-Verordnung geregelt, wie zum Beispiel das Gros der Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung einschließlich der Bedingungen für die Einwilligung und auch alle Vorgaben zu Verträgen und den internen Datenschutzprozessen.“ Einzelne Beschränkungen sieht das nationale Gesetz bei den Betroffenenrechten vor, diese sind jedoch minimal. Ferner gibt es spezifische Verarbeitungsregeln für besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie etwa Gesundheitsdaten. „An dem grundsätzlichen Problem, dass die EU-Verordnung insgesamt zu bürokratisch und zu wenig zukunftsgerichtet ist, kann auch das nationale Gesetz nichts ändern“, so Dehmel. „Ärgerlich ist jedoch, dass das BDSG-neu in seiner Regelung zur Datenverarbeitung im Beschäftigtenverhältnis über die formalen Anforderungen der Verordnung hinausgeht und damit eher noch bürokratische Hürden aufbaut.“
Bitkom hatte sich dafür eingesetzt, die nationalen Regelungen möglichst schlank zu halten, um die europäische Rechtsharmonisierung nicht zu konterkarieren. Das ist teilweise gelungen, teilweise hält man an bereits aus dem alten BDSG bekannten Regelungen fest. Dehmel: „Durch die gemeinsame Umsetzung von EU-Verordnung und Richtlinie sowie der gleichzeitigen Schaffung von allgemeinen Datenschutzregeln für Bereiche, die gar nicht von der EU vorgegeben sind wie etwa für Geheimdienste, ist das Gesetz zudem sehr komplex und schwer lesbar geworden.“
Die Veränderungen beim Datenschutzrecht sind mit der erwarteten morgigen Verabschiedung im Bundestag noch nicht beendet. Der Bitkom weist darauf hin, dass in der kommenden Legislaturperiode noch viele spezialgesetzliche Regelungen sowie Länderregelungen zum Datenschutz angepasst werden müssen. In Brüssel wird außerdem bereits die E-Privacy Verordnung verhandelt, welche zusätzliche Regeln für Kommunikationsdaten enthalten soll.
Ein Drittel mehr Studienanfängerinnen in Informatik
■ 2015 entschieden sich 8.500 Frauen für ein Informatikstudium
■ Frauenanteil steigt leicht auf 23 Prozent
■ Bitkom: Mädchen früh für digitale Technologien begeistern
Die Anzahl der Studienanfängerinnen in Informatikstudiengängen ist innerhalb von vier Jahren um mehr als ein Drittel (36 Prozent) gestiegen. 2015 entschieden sich 8.519 Frauen für ein Informatikstudium. 2011 waren es nur 6.274. Dennoch sind Frauen in den 1.700 IT-nahen Studiengängen weiter deutlich unterrepräsentiert. Der Frauenanteil beträgt knapp ein Viertel (23 Prozent). Das berichtet der Digitalverband Bitkom anlässlich des morgigen Girls‘ Day, dem bundesweiten Berufsorientierungstag für Mädchen ab der 5. Klasse. „Die Begeisterung für digitale Technologien sollte so früh wie möglich geweckt werden. Kinder müssen schon im Grundschulalter an das Programmieren herangeführt werden“, sagt Bitkom-Bildungsexpertin Juliane Petrich. Das gilt besonders für Mädchen, die sich erfahrungsgemäß mit zunehmendem Alter häufig von den Fächern der Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik (MINT) abwenden – selbst wenn sie darin talentiert sind.
Die Zahl der Erstsemester in Informatikstudiengängen ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2015 auf 37.219 gestiegen, darunter 8.519 Frauen. Der Frauenanteil beträgt damit rund 23 Prozent (2014: 22 Prozent). In den vergangenen Jahren ist der Wert nur leicht gestiegen. Dabei haben Frauen auf dem IT-Arbeitsmarkt besonders gute Chancen. „Weibliche Mitarbeiter werden in vielen Unternehmen als Bereicherung gesehen. Durch den wachsenden Fachkräftemangel steht der Weg zu vielen attraktiven Jobs offen“, sagt Petrich.
Um die Einstiegshürden zu senken, bieten einige Hochschulen spezielle Frauenstudiengänge an. Im Einzelnen sind das die Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin, die Hochschule Bremen, die Hochschule Furtwangen, die Jade-Hochschule Wilhelmshaven, die Fachhochschule Stralsund sowie die Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Im MINT-Bereich fallen die bisherigen Erfahrungen mit Frauenstudiengängen sehr positiv aus, was sich etwa in einer überdurchschnittlichen Erfolgsquote zeigt, ohne dass es Abstriche bei den Studien- und Prüfungsordnungen im Vergleich zu den klassischen Studiengängen gibt. Dazu trägt nach Ansicht des Bitkom auch die enge Kooperation mit Unternehmen bei, wodurch ein hoher Praxisbezug entsteht.
Die Bitkom-Schulinitiative erlebe IT veranstaltet regelmäßig Programmiertage für Mädchen, einer davon findet auch am Girls‘ Day für die Schülerinnen der 5. und 6. Klasse an einer Berliner Schule statt. Ziel ist es, die jungen Teilnehmerinnen für IT zu begeistern und ihnen spielerisch die Grundlagen des Programmierens beizubringen. Über einen projektorientierten Ansatz sollen die Schülerinnen lernen, Computer kreativ zu nutzen und eigene Ideen umzusetzen. Bisher haben rund 32.000 Schülerinnen und Schüler an Workshops und Informationsveranstaltungen von erlebe IT teilgenommen. Mehr als 6.000 Eltern und Lehrkräfte haben das Angebot bereits genutzt und sich Tipps zum verantwortungsbewussten Umgang mit sozialen Netzwerken und zu beruflichen Chancen im digitalen Zeitalter geholt.
Auch die Schulen selbst müssen auf die digitale Welt vorbereiten und das Interesse für IT wecken. Bitkom spricht sich daher für eine Digitalisierung der Schulen aus. In Deutschland sollen flächendeckend Smart Schools mit IT-Infrastruktur, neuen pädagogischen Konzepten und entsprechend fortgebildeten Lehrkräften geschaffen werden. Im November gingen im Saarland die ersten beiden Smart Schools an den Start. Anlässlich des nationalen Digitalgipfels in der Rhein-Neckar-Region am 12./13. Juni werden weitere Smart Schools vorgestellt. In den kommenden Jahren soll das Projekt in Form eines Wettbewerbs in die Fläche gehen.
Hinweis zur Methodik: Die Angaben zu den Studierendenzahlen stammen vom Bundesamt für Statistik.
Das Smartphone gehorcht aufs Wort
■ Sechs von zehn Nutzern steuern ihr Smartphone per Spracheingabe
■ Häufigste Einsatzgebiete sind Anrufe, Textnachrichten und Online-Recherche
■ Sprachsteuerung gewinnt auch auf anderen Geräten an Bedeutung
Telefonieren, texten, surfen – und die digitale Technik gehorcht aufs Wort: Sechs von zehn Nutzern (59 Prozent) steuern ihr Smartphone per Spracheingabe. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung des Digitalverbands Bitkom. Das Smartphone freihändig auf Zuruf zu bedienen wird demnach immer beliebter. Im Vergleich zum Vorjahr (52 Prozent) stieg der Wert um 7 Prozentpunkte. „Das Smartphone ist ein Wegbereiter für digitale Sprachassistenten, die mit jeder Anfrage dazulernen und immer besser werden. Das ermöglicht viele zusätzliche Anwendungen wie zum Beispiel die Steuerung des vernetzten Zuhauses“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Am populärsten ist die Sprachsteuerung unter jungen Smartphone-Nutzern. Sieben von zehn (70 Prozent) der 14- bis 29-Jährigen setzen sie ein, jeweils sechs von zehn sind es bei den 30- bis 49-Jährigen (60 Prozent) und 50- bis 64-Jährigen (58 Prozent). In der Altersgruppe 65 plus nutzen immerhin schon drei von zehn Personen (28 Prozent) die Spracheingabe.
Am häufigsten kommt die Sprachsteuerung beim Telefonieren zum Einsatz. Gut drei Viertel (76 Prozent) nutzen sie zum Anrufen von Kontakten. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) verfasst darüber Textnachrichten und knapp jeder Dritte (31 Prozent) startet so Suchanfragen beziehungsweise Internetrecherchen. Jeder Fünfte (20 Prozent) nutzt die Spracheingabe für Übersetzungen, gut jeder Sechste (18 Prozent) zum Navigieren beziehungsweise für die Routenplanung und jeder Zehnte (10 Prozent) zum Starten von Programmen oder Apps.
Aus Nutzersicht bietet diese Form der Bedienung viele Vorteile. „Die Sprachsteuerung bringt Komfort, Geschwindigkeit und Effizienz. Der Durchschnittsnutzer kann 150 Wörter pro Minute sprechen, aber nur 40 Wörter pro Minute tippen“, sagt Rohleder. Durch die Vernetzung mit weiteren intelligenten Geräten werde die Sprachsteuerung über das Smartphone hinaus eine immer größere Rolle spielen. Das zeige auch die zunehmende Verbreitung digitaler Sprachassistenten für das heimische Wohnzimmer, die von verschiedenen Anbietern erhältlich sind. Auf Zuruf informieren die Assistenten etwa über das Wetter, suchen die passende Bahnverbindung für die nächste Reise oder lesen Wikipedia-Einträge vor. Künftig werden sich über die intelligenten Lautsprecher auch Haushaltsgeräte wie Lampen, Musikanlage, Heizung und Waschmaschine per Sprachbefehl steuern lassen. Rohleder: „Die Technologie hat das Potenzial, die Haushalte zu erobern und den Alltag in den eigenen vier Wänden spürbar zu erleichtern.“
Bitkom unterstützt Deklaration für Meinungsfreiheit
■ Breites Bündnis lehnt Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität im Netz ab
■ Wirtschaftsverbände, netzpolitische Vereine, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten sehen Meinungsfreiheit im Netz in Gefahr
Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten hat sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gewandt, mit dem die Bundesregierung gegen Hassrede im Internet vorgehen will. In einer gemeinsamen „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ warnen die Unterzeichner vor „katastrophalen Folgen“, sollte das NetzDG vom Bundestag verabschiedet werden. So zwinge die Androhung hoher Bußgelder in Verbindung mit allzu kurzen Reaktionsfristen die Plattformbetreiber, sich im Zweifel zu Lasten der Meinungsfreiheit und für die Löschung oder Sperrung von Inhalten zu entscheiden. Dies werde nicht nur jene typischen stupiden Hassreden betreffen, auf die das Gesetz abzielt. Ebenso könnten Meinungsäußerungen von Bürgerrechtlern und Veröffentlichungen von etablierten Medien in sozialen Netzwerken sowie von Vertretern der politischen Parteien von diesen Zwangslöschungen betroffen sein. Viele dieser Inhalte würden womöglich bei sorgfältiger Prüfung durch das grundgesetzlich garantierte Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sein. „Das NetzDG wird von einem breiten Bündnis von Organisationen und Personen abgelehnt, die bei netzpolitischen Diskussionen sonst häufig auch kontroverse Positionen vertreten. Sie eint die Sorge um die Meinungsfreiheit im Netz, die durch ein überhastetes Gesetzgebungsverfahren aus wahlkampftaktischen Überlegungen in Gefahr gerät“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Dieses Gesetz richtet mehr Schaden an, als dass es nützt. Die Politik sollte sich angesichts dieser breiten Kritik besinnen und das Gesetz in dieser Form nicht beschließen. Wir müssen verstärkt gegen Hassrede und andere Straftaten im Netz vorgehen, aber nicht auf Kosten unserer Grundrechte und unserer rechtsstaatlichen Verfahren.“
Die Unterzeichner fordern im Kampf gegen „absichtliche Falschmeldungen, Hassrede und menschenfeindliche Hetze“ eine „Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und der Anbieter“. Ziel müsse eine “gesamtgesellschaftliche Lösung“ sein, durch die „strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt“ sowie „Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden“.
Zu den unterzeichnenden Organisationen zählen, in alphabetischer Reihenfolge:
■ Amadeu Antonio Stiftung
■ Bitkom – Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.
■ BIU – Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V.
■ Bundesverband Deutsche Startups e.V.
■ Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
■ Bundesverband IT-Mittelstand e. V. (BITMi)
■ Chaos Computer Club e. V.
■ cnetz – Verein für Netzpolitik e. V.
■ D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V.
■ Digitale Gesellschaft e. V.
■ DJV – Deutscher Journalisten-Verband e.V.
■ eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
■ Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM)
■ Internet Society, German Chapter (ISOC.DE) e.V.
■ LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik
■ Open Knowledge Foundation
■ Reporter ohne Grenzen e. V.
■ Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
Weitere Unterzeichner sind:
Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Dr. Frederik Ferreau, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Universität zu Köln, Jörg Heidrich, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Jeanette Hofmann, Politikwissenschaftlerin, Prof. Dr. Thomas Hoeren, Rechtswissenschaftler, Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt, Jan Mönikes, Rechtsanwalt, Prof. Dr. Dr. h.c. Ingolf Pernice, Rechtswissenschaftler, Stephan Schmidt, Rechtsanwalt
Die vollständige Erklärung gibt es online unter: http://deklaration-fuer-meinungsfreiheit.de/.
Osterurlaub: Apps sind auf Reisen unverzichtbar
■ Wetter-Apps werden im Urlaub am meisten genutzt
■ Mehr als jeder Zweite möchte künftig per App übersetzen
■ Jeder Vierte nutzt Landkarten-Apps
Die Route vom Flughafen ins Ferienhaus planen, das Wetter am Zielort checken, die die Speisekarte im Restaurant übersetzen: Apps sind für viele im Urlaub unverzichtbar. Acht von zehn Deutschen (79 Prozent) haben auf Reisen bereits Wetter-Apps genutzt, jeder Vierte (25 Prozent) verwendet Landkarten-Apps. Anwendungen zur Buchung von Hotel und Mietwagen hat jeder Fünfte (20 Prozent) schon einmal im Urlaub eingesetzt. Das zeigt eine repräsentative Befragung von 823 Internetnutzern ab 14 Jahren, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. „Für viele Fragen oder Anforderungen auf Reisen gibt es inzwischen eine Handy-App“, sagt Miriam Taenzer, Tourismus-Expertin beim Bitkom. „Gerade im Urlaub sind Apps praktisch: Ohne sperrige Landkarten, Reiseführer, dicke Wörterbücher und Kataloge reist es sich bequemer. Gleichzeitig funktionieren Apps teils auch ohne Internet, was gerade bei Auslandsreisen hilfreich sein kann.“
Viel Potenzial gibt es für Übersetzungs-Apps. 19 Prozent haben sie schon einmal genutzt und jeder Zweite (50 Prozent) kann sich vorstellen, sie bei künftigen Reisen einzusetzen. Auch Reiseführer-Apps, die Tipps, Preise und Öffnungszeiten von Restaurants und Museen nennen oder auf Spaziergängen durch fremde Städte lotsen, haben Zukunft. Derzeit nutzen sie 16 Prozent, mehr als ein Drittel (36 Prozent) kann sich aber vorstellen, dies künftig zu tun. „Reiseführer-Apps sind meist aktueller als die gedruckten Versionen und zeigen außerdem auf einen Blick, was sich in unmittelbarer Umgebung befindet“, so Taenzer. Währungsrechner-Apps punkten mit tagesaktuellen Kursen. 19 Prozent der Befragten nutzten diese Anwendung schon, 36 Prozent können sich das künftig vorstellen.
Der Bitkom-Tipp für den Osterurlaub: Reise-Apps am besten schon zu Hause aufs Smartphone laden. Das erspart die Internetsuche und mögliche Zusatzkosten im Ausland.
Wunsch nach elektronischen Dokumenten wächst
■ Aktuell hat jeder Bundesbürger 7 Ordner mit Papierdokumenten zu Hause
■ Jeder dritte Internetnutzer bevorzugt inzwischen Rechnungen und Verträge in digitaler Form
■ ECM-Branchenindex: Acht von zehn Anbietern wollen neue Mitarbeiter einstellen
Sieben Ordner trennen die Deutschen noch von einem papierlosen Arbeitszimmer. Denn genau so viele Ordner gefüllt mit Rechnungen, Schriftverkehr oder Steuerunterlagen hat jeder Bundesbürger im Schnitt zu Hause stehen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Doch der Wunsch nach elektronischen Dokumenten wächst: Knapp jeder dritte Internetnutzer (29 Prozent) möchte persönliche Dokumente wie Rechnungen und Verträge am liebsten als E-Mail zugeschickt bekommen. Gegenüber 2013 hat sich der Anteil damit verdoppelt, damals bevorzugten nur 15 Prozent elektronische Dokumente. Ebenfalls gestiegen ist die Zahl derjenigen, die Dokumente, die sie auf Papier erhalten, selbst digitalisieren. Jeder Vierte (25 Prozent) scannt oder fotografiert regelmäßig Papierdokumente, um sie digital zu speichern. 2013 betrug der Anteil erst 15 Prozent. „Mit mobilen Scanner-Apps für das Smartphone können Privatnutzer ihre Dokumente einfach und schnell digitalisieren und auch leistungsfähige Scanner mit Einzelblatteinzug sind längst für Privatnutzer erschwinglich“, sagt Jürgen Biffar, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzbereichs ECM im Bitkom. „Das Scannen schafft nicht nur mehr Platz im Regal. Die digitale Speicherung von Dokumenten bietet auch den Vorteil, dass Dokumente sicher aufbewahrt, verschlagwortet und intelligent organisiert werden können.“
Jeder Vierte speichert Dokumente digital
Inzwischen verwaltet jeder vierte Bundesbürger (28 Prozent) Dokumente digital. Die große Mehrheit (90 Prozent) von ihnen legt Dokumente dafür auf der Festplatte des PCs oder Laptops ab. Bereits jeder Zweite nutzt Online-Cloudspeicherdienste wie Dropbox, iCloud oder Microsoft OneDrive. Knapp jeder Dritte (30 Prozent) verwendet externe Datenträger wie USB-Sticks, CDs oder eine externe Festplatte.
Gleichzeitig geht der Anteil der Bundesbürger, die an der Zettelwirtschaft hängen, zurück. Sieben von zehn Internetnutzern (69 Prozent) bevorzugen weiterhin Dokumente auf Papier, 2013 lag der Anteil noch bei 81 Prozent. Für viele sind Sicherheitsbedenken der Grund. 4 von 10 (44 Prozent) bevorzugen Papierdokumente aus Angst, dass Fremde bei der digitalen Übertragung auf die privaten Dokumente zugreifen könnten. Jeder Fünfte (20 Prozent) befürchtet, dass Dokumente bei der elektronischen Übertragung verloren gehen. Mehr als jeder Vierte (27 Prozent) sorgt sich, dass digitale Dokumente nicht dieselbe rechtliche Gültigkeit besitzen wie Papierdokumente. Biffar: „Digitale Rechnungen und Verträge besitzen in den allermeisten Fällen denselben Stellenwert wie ein Papierbeleg. Unternehmen, aber auch Verwaltungen, Behörden und Ämter müssen hier noch für mehr Aufklärung sorgen – und einheitlich und konsequent auf elektronische Dokumente umstellen.“
Selbst diejenigen, die ihre Dokumente digitalisieren, setzen häufig zusätzlich auf Papier. Mehr als die Hälfte der Befragten (54 Prozent), die regelmäßig Papierdokumente einscannen oder abfotografieren, bewahrt die Papieroriginale danach sicherheitshalber trotzdem auf. Ein Drittel (35 Prozent) wirft manche Papierdokumente nach dem Scannen weg und hebt die wichtigsten weiterhin auf. Bei lediglich 8 Prozent landen alle Papierdokumente nach dem Einscannen im Altpapier.
Beschäftigungsschub in der ECM-Branche
Das steigende Interesse von Privatnutzern, aber auch von Unternehmen an Lösungen rund um die Digitalisierung von Dokumenten sorgt auch weiter für gute Geschäfte bei den Anbietern. Nach dem aktuellen ECM-Barometer rechnen acht von zehn Unternehmen (84 Prozent), die Lösungen rund um Enterprise Content Management (ECM) anbieten, in diesem Jahr mit steigenden Umsätzen. 11 Prozent sagen stabile Erlöse voraus und nur 5 Prozent befürchten einen Umsatzrückgang. Damit erreicht der halbjährliche ECM-Branchenindex des Digitalverbands Bitkom einen Wert von 78 Punkten. „Von der Landwirtschaft hin zum Handwerk setzen Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen verstärkt darauf, die Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse voranzutreiben. Entsprechend steigt die Nachfrage nach Software und IT-Beratung, die sie bei dieser Umstellung unterstützen“, sagt Biffar. Erfreuliche Folge der optimistischen Geschäftsprognosen ist ein kräftiger Beschäftigungsschub: Acht von zehn ECM-Anbietern (78 Prozent) möchten bis Jahresende zusätzliche Mitarbeiter einstellen – ein Anstieg um fast 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (2016: 54 Prozent). 16 Prozent rechnen mit einer gleich bleibenden Beschäftigtenzahl, nur 5 Prozent müssen voraussichtlich Stellen abbauen.
Das Digital Office auf der CeBIT 2017
Noch bis zum 24. März findet die CeBIT in Hannover statt. In der „Digital Office Area“ (Halle 3 Stand B17) steht der Digitalverband Bitkom Messebesuchern zu aktuellen Themen rund um das digitale Büro Rede und Antwort. Beim kostenfreien Live-Benchmarking können Unternehmen herausfinden, wie es um den eigenen Digitalisierungsgrad steht.
Bitkom zum Gesetzentwurf gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken
Zum heute von Bundesjustizministerium vorgestellten Gesetzentwurf zur Löschung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:
„Der Versuch des BMJV, die Rechtsdurchsetzung im Internet zu verbessern, findet unsere Anerkennung. Bitkom tritt ausdrücklich dafür ein, dass die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken bestmöglich bekämpft und derartige Straftaten im Internet konsequent verfolgt und geahndet werden. Bei der Frage der Aufgabenverteilung zwischen Behörden und Gerichten einerseits und privatwirtschaftlichen Unternehmen andererseits kommt Bitkom allerdings zu anderen Ergebnissen. Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts sind in Deutschland grundsätzlich Aufgaben von Behörden und Gerichten. Bitkom unterstützt, dass die Betreiber sozialer Netzwerke bei der Rechtsdurchsetzung mitwirken, indem sie beispielsweise Mechanismen zur Kennzeichnung und Meldung von Beiträgen zur Verfügung stellen und Behörden auf Aufforderung über die Urheber rechtswidriger Posts aufklären und diese Inhalte löschen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf entledigt sich das BMJV aber seiner originären Pflicht und verlagert die entsprechenden staatlichen Aufgaben bei der Auslegung und Durchsetzung geltenden Rechts auf privatwirtschaftliche Unternehmen. Angesichts der vielen Unbestimmtheiten des Gesetzesvorschlags, unrealistisch kurzer Fristen und der hohen Bußgelder wird dies dazu führen, dass Plattformbetreiber Inhalte im Zweifelsfall eher löschen werden. Folge des Gesetzesentwurfes wäre eine Löschorgie, die auch viele nicht rechtswidrige Inhalte betreffen wird.
Wir sind verwundert, dass die Frage, weshalb die Behörden bislang auf die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts verzichten, unbeantwortet bleibt. Vor allem setzt der Entwurf nicht an der Wurzel des Übels an. Und zwar bei jenen, die rechtswidrige Inhalte erstellen und auf sozialen Netzwerken veröffentlichen. Offenkundig gibt es bei vielen Internetnutzern kein ausreichend entwickeltes Unrechtsbewusstsein bei der Veröffentlichung von Hassbotschaften und anderen rechtswidrigen Inhalten in sozialen Netzwerken. Dieses Unrechtsbewusstsein und eine entsprechende Abschreckung lässt sich nur durch eine konsequente Strafverfolgung erzeugen. Bitkom unterstützt ausdrücklich, dass die Unternehmen hier Hilfestellung leisten.
Bitkom begrüßt, dass der aktuelle Vorschlag für ein „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“ vor allem an einer Stelle für Klarheit sorgt: Er unterscheidet klar zwischen falschen, aber nicht rechtswidrigen Inhalten einerseits und rechtswidrigen Inhalten andererseits. Anders als von vielen Spitzenpolitikern in den letzten Monaten gefordert, werden die sozialen Netzwerke nicht verpflichtet, über den Wahrheitsgehalt einzelner Posts zu entscheiden und de facto einen Zensurmechanismus aufzubauen. Unwahre Aussagen muss eine pluralistische Demokratie aushalten und ihnen mit den gerade in sozialen Medien verfügbaren Möglichkeiten der Kennzeichnung und Gegenrede begegnen.
Löschpflichten soll es ausschließlich für rechtswidrige Inhalte geben. Dabei kritisiert Bitkom an dem aktuellen Vorschlag vor allem fünf Punkte:
1. Bei so genannten offensichtlich rechtswidrigen Inhalten ist den Plattformbetreibern eine Frist von 24 Stunden für eine Löschung gesetzt. In diesem Zeitraum muss ein Inhalt eingeordnet und an allen Stellen gelöscht werden. Diese Frist wird auch angesichts der vielen von den Nutzern als bedenklich gemeldeten Inhalte in der Regel für eine substantielle juristische Bewertung nicht ausreichen.
2. Beleidigungen und Verleumdungen werden in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Gerade diese beiden Begriffe sind extrem unbestimmt und beschäftigen die Gerichte immer wieder intensiv. Zuletzt hat u.a. das Erdogan-Gedicht von Jan Böhmermann vor Augen geführt, wie schwierig die Einordnung eines Inhalts als Beleidigung oder Verleumdung ist. Wie sollen private Unternehmen innerhalb kurzer Zeit Entscheidungen treffen, die selbst Gerichten nach langwieriger und sehr sorgfältiger Prüfung nur mit Mühe gelingen und die trotzdem umstritten bleiben?
3. Die Plattformbetreiber müssten auch Inhalte beurteilen, die in jeder beliebigen Sprache veröffentlicht werden. Dazu dürften nach derzeitigem Ermessen auch zahlreiche Posts von ausländischen Regierungschefs und Parteien bis hin zu Veröffentlichungen vieler Presseorgane gehören. Rund um die Uhr ein vielsprachiges Team hochqualifizierter Juristen vorzuhalten, ist weder möglich, noch sinnvoll.
4. Den Plattformbetreibern wird auferlegt, wirksame Maßnahmen gegen das erneute Hochladen eines bereits gelöschten rechtswidrigen Inhalts zu ergreifen. Dies bedeutet, dass die Plattformbetreiber künftig alle Texte, Bilder oder Videos vor der Veröffentlichung inhaltlich überprüfen und bewerten müssen. Da solche Inhalte leicht abzuwandeln sind, ohne dass sie dabei ihren rechtswidrigen Charakter verlieren, würde diese Vorgabe erfordern, dass die Betreiber sozialer Plattformen Mechanismen einer umfassenden Vorabkontrolle aller Veröffentlichungen einrichten. Dies kann vom Gesetzgeber so nicht gewollt sein und wird von Bitkom abgelehnt.
5. Das Gesetz macht keinerlei Aussage dazu, auf welchem Weg ein fälschlicher Weise gelöschter Inhalt schnell und rechtssicher wieder eingestellt werden kann und wer für das fälschliche Löschen haftet.“
3D-Drucker, Datenbrille, Drohne: So sieht der Arbeitsplatz der Zukunft aus
■ Große Unternehmen rechnen mit schnellem technologischen Fortschritt in Büros
■ 69 Prozent erwarten Ablösung klassischer Büro-Computer
■ In der IT wird ein Viertel des Arbeitsvolumens von Freiberuflern geleistet
Modelle aus dem 3D-Drucker, virtuelle Rundgänge mit der Datenbrille und Kurierdienste von der Büro-Drohne: Innovative Technologien werden in weniger als 15 Jahren in vielen großen Unternehmen Arbeitsalltag sein. Knapp drei Viertel (73 Prozent) meinen, dass 3D-Technologien bis 2030 verbreitet sein werden. Sechs von zehn (59 Prozent) erwarten das für Datenbrillen und fast die Hälfte (48 Prozent) für Drohnen. Dahinter folgen Serviceroboter (23 Prozent), die Dienstleistungen ausführen, und Digital Counterparts (13 Prozent) wie intelligente Klone beziehungsweise virtuelle Avatare. Das geht aus einer repräsentativen Befragung von Unternehmen ab 500 Mitarbeitern hervor, die von Bitkom Research im Auftrag des Personaldienstleisters Etengo (Deutschland) AG durchgeführt wurde. Im Gegenzug kündigt sich die Ablösung des klassischen Büro-Computers an: Sieben von zehn Unternehmen (69 Prozent) erwarten, dass Desktop und Notebook im Büroalltag spätestens in 30 Jahren ausgedient haben und von innovativen Technologien ersetzt werden, zum Beispiel durch Tablets oder Smartphones mit Projektionsfunktion oder reiner Sprachsteuerung. 31 Prozent glauben dagegen, dass herkömmliche Arbeitsrechner auch dann noch nicht ersetzt sein werden. „Der rasante technologische Wandel führt dazu, dass sich die Interaktion zwischen Menschen und Technik nachhaltig verändert, wie der Trend zu intelligenten Sprachassistenten, vernetzten Robotern und autonomen Fahrzeugen zeigt. Diese und andere Innovationen werden auch den Arbeitsalltag zunehmend prägen“, sagt Dr. Axel Pols, Geschäftsführer der Bitkom Research.
Mit der wachsenden Verbreitung neuer Technologien steigt auch die Nachfrage an IT-Freiberuflern. 45 Prozent der befragten Unternehmen geben an, dass der entsprechende Bedarf zunehmen werde. 47 Prozent erwarten, dass die Nachfrage konstant bleibt. Lediglich 5 Prozent gehen von einem abnehmenden Bedarf aus. Der Einsatz von IT-Freiberuflern ist derzeit für fast drei Viertel der Unternehmen (72 Prozent) von großer Bedeutung. Aktuell haben die Freelancer allerdings vor allem in kleineren Unternehmen und bei Dienstleistern an Gewicht verloren (jeweils minus 12 Prozentpunkte). Für die kommenden sechs Monate rechnet die Mehrheit der Unternehmen damit, dass IT-Freiberufler für sie wichtiger werden (52 Prozent), weniger als 10 Prozent erwarten das Gegenteil. Auch in den kleineren Unternehmen geht man künftig von einer größeren Bedeutung aus.
Im kommenden halben Jahr wird der Anteil der von IT-Freiberuflern geleisteten Arbeitsstunden am gesamten Projektvolumen zunehmen. Er soll im Vergleich zum vergangenen halben Jahr um 4 Punkte auf 25 Prozent steigen. Damit wird effektiv jede vierte Arbeitsstunde in IT-Projekten von Freiberuflern geleistet. Mehr als die Hälfte der Unternehmen (54 Prozent) geht von einem steigenden Anteil der Freiberufler-Arbeitsstunden am Projektvolumen aus. Nur 6 Prozent erwarten einen Rückgang. Hierzu führt Nikolaus Reuter, Gründer und Vorstandsvorsitzender bei Etengo, aus: „Die dritte Messung des Etengo-Freelancer-Index (EFX) zeigt wieder eindrucksvoll, wie wichtig flexible Einsatzformen wie zum Beispiel Freelancing sind, um hierzulande technologisch nicht den Anschluss zu verlieren. Wenn wir in Deutschland bei der Digitalisierung vorne mitspielen möchten, dann müssen wir jetzt die großen Chancen im B2B-Segment beziehungsweise bei Serviceinnovationen nutzen. Hierzu braucht es eine lebendige Projektwirtschaft mit flexiblen Rahmenbedingungen.“
Der Ergebnisbericht ist kostenfrei erhältlich unter: http://www.bitkom-research.de/epages/63742557.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/63742557/Products/EFX3.
Whitepaper zu Lerngewohnheiten und -präferenzen der heutigen Generation
80 Prozent der Befragten sehen Bücher als wichtigen Teil im Mix der Lehrmittel
Der führende eLearning-Spezialist Skillsoft hat ein neues Whitepaper zum Thema „Moderne Mittel für moderne Lerner“ veröffentlicht. Darin wird untersucht, welche Mittel – von Büchern bis zu Videomaterial – die heutige Generation von Mitarbeitern beim Lernen zur Aus- und Weiterbildung nutzt. Die Studienergebnisse zeigen, dass sich die meisten Lernenden einen Mix aus eLearning Videokursen, Büchern sowie der Option für Trainings und Übungen wünschen.
„Neben modernen Lernmethoden setzt die große Mehrheit der Anwender nach wie vor auf zuverlässiges Referenzmaterial. Nichts kann dies besser bereitstellen als Bücher“, erklärt Bill Donoghue, Chairman und CEO von Skillsoft. „Mit fünf Mitarbeitergenerationen entstehen in jeder Organisation natürlicherweise Unterschiede bei den bevorzugten Lernmethoden. Allerdings haben wir herausgefunden, dass sich alle modernen Lernenden nach relevanten, substanziellen Inhalten sehnen – also genau nach dem, was Bücher bieten.“
Die Studie ist Skillsofts bisher umfangreichste Analyse von Anwenderverhalten, -präferenzen und Lerngewohnheiten. Dazu wurden über 2.000 Endanwender, Kunden und Experteninterviews durchgeführt und Millionen von Nutzungsmustern berücksichtigt.
Hier eine Zusammenfassung zu einigen der wichtigsten Erkenntnissen:
Die wahren Lernpräferenzen von Millennials sind nicht das, was allgemein erwartet wird
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Ungeachtet der Arbeitsposition, -funktion, des Karrierewegs oder der Generationengruppe: 80 Prozent der Befragten stufen Bücher als einen wichtigen Teil ihrer Lernerfahrung ein.
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Millennials sahen Bücher vor allem für die Entwicklung neuer IT-Fähigkeiten als wichtig (85 Prozent). Bei der Generation der Baby Boomer waren es 79 Prozent und bei der Generation X 72 Prozent.
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Bei der Nutzung von Büchern im Bereich von Business-Themen liegen Millenials, Baby Boomer und die Generation X nur zwei Prozentpunkte auseinander, wobei 80 Prozent der Millennials Bücher als wichtig einstuften.
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Insgesamt nutzen 85 Prozent der Lernenden zur Fortbildung im Bereich IT und 74 Prozent im Bereich Business Bücher für die Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten.
Diskrepanz zwischen L&D Organisationen und den Erwartungen der Endnutzer
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Sowohl Endnutzer als auch die verantwortlichen Einkäufer in Unternehmen stufen Bücher als einen wichtigen Teil des Lernens ein – die Endnutzer sehen Bücher aber als noch wichtiger.
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Die Diskrepanz zwischen den Präferenzen der Endnutzer und der Einschätzung der Verantwortlichen wächst in den technischeren Bereichen.
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Für IT und ingenieurwissenschaftliche Themen stufen die Endnutzer Bücher zu 79 Prozent als wichtig ein, die Einkäufer kommen dagegen auf 69 Prozent.
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Die Verantwortlichen suchen ihre Lösungen eventuell aufgrund einfacher Umsetzungsmöglichkeiten aus oder sie richten sich stärker nach dem Marketingwert statt auf Inhalt und Tiefe des Angebots zu achten.
Die Kombination von Büchern mit anderen Lernangeboten verstärkt den Wirkungsgrad
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Nicht weniger als 82 Prozent der Nutzer von Fortbildungsangeboten in den Bereichen IT und Business haben ein starkes Interesse an Programmen, die Hybrid-Lernmethoden anbieten – eine Kombination von Büchern und Kursunterlagen oder Lernsoftware zum Selbststudium.
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Bücher sind die bevorzugte Modalität, wenn die Inhaltsquellen glaubwürdig sein müssen, wenn das Material besonders komplex oder differenziert ist oder wenn der Lernstoff eine gründliche Untersuchung oder Recherche erfordert.
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Wenn das Lernresultat wichtige Konsequenzen mit sich bringt (z.B. den Erwerb einer Branchenzertifizierung), werden Bücher als doppelt so vertrauenswürdig eingestuft wie eine Internetsuche oder andere frei verfügbare Informationsquellen.
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Für Softskills und Führungsthemen bewerten Lernende und Einkäufer Buchzusammenfassungen und Audiobücher als wünschenswerte ergänzende Hilfsmittel.
Das Whitepaper steht zum Download zur Verfügung: http://learn.skillsoft.com/Website-WP-DigitalbooksAmodernmodalityformodernlearners_RegistrationPage.html


