Archiv für Ingo Peters

Die wenigsten regeln ihren digitalen Nachlass

 

■   Nur 18 Prozent haben festgelegt, was mit Online-Konten & Co. nach ihrem Tod geschehen soll
■   Erben haben nicht automatisch Zugriff auf Online-Dienste
■   Bitkom gibt Tipps für Internetnutzer

 
Was passiert mit dem eigenen Interneterbe nach dem Tod? Für viele Internetnutzer ist das unklar. Nur eine Minderheit regelt den digitalen Nachlass zu Lebzeiten, beschäftigt sich also damit, was nach dem Tod mit den eigenen digitalen Daten geschehen soll, etwa mit den Social-Media-Profilen oder dem E-Mail-Konto. So sagen acht von zehn Internetnutzern (80 Prozent), dass sie ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht geregelt haben. Dabei zeigt sich vor allem die jüngste und die älteste Generation relativ unbedarft. 88 Prozent der 14- bis 29-Jährigen und 96 Prozent der Generation 65 Plus, die im Internet aktiv sind, haben sich um ihren digitalen Nachlass noch überhaupt nicht gekümmert. Das zeigt eine repräsentative Umfrage, die der Digitalverband Bitkom in Auftrag gegeben hat. Immerhin 9 Prozent haben ihren digitalen Nachlass bislang wenigstens teilweise geregelt, weitere 9 Prozent haben ihn vollständig geregelt. „Jeder sollte sich frühzeitig darum kümmern, das heißt schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod die eigenen digitalen Daten verwaltet beziehungsweise gelöscht werden sollen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das könne ein Testament oder eine Vollmacht regeln, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden. Vor allem für den Zugriff auf Online-Dienste wie Soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man eine Regelung treffen, da die Erben nicht automatisch Zugang bekommen. „Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Viele Onlinedienste berufen sich etwa auf den Datenschutz und übergeben das Konto eines Verstorbenen nicht ohne eine entsprechende Verfügung an Angehörige“, so Rohleder.

Neben Profilen in Sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen. Von denjenigen, die sich bereits um ihren digitalen Nachlass gekümmert haben, haben 55 Prozent eine Vollmacht beim Internetdienstleister beziehungsweise der Online-Plattform hinterlegt. 29 Prozent haben testamentarisch beziehungsweise mit einer Verfügung für den Todesfall vorgesorgt. 17 Prozent sagen, dass sie einen Anbieter damit beauftragt haben, im Todesfall alle Online-Konten zu löschen.

Sechs von zehn Internetnutzern (59 Prozent) ist die Dringlichkeit und Bedeutung der Nachlassregelung durchaus bewusst, doch sie sagen: „Ich weiß, dass ich etwas unternehmen müsste, habe es aber bisher nicht gemacht.“ Lediglich 32 Prozent halten das Thema für unwichtig. Drei von zehn Internetnutzern (30 Prozent) sagen aber auch, dass der digitale Nachlass ein unangenehmes Thema ist, mit dem man sich nur ungern auseinandersetzt. Sieben von zehn Internetnutzern (69 Prozent) geben an, dass ihnen die Informationen fehlen, um den digitalen Nachlass zu regeln. 72 Prozent fänden es gut, wenn es eine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass gebe, vergleichbar mit dem Erbrecht an Gegenständen.

Bitkom rät zu einem bewussten und frühzeitigen Umgang mit dem Thema und gibt einige Hinweise:

1. Persönliche Informationen auf Datenträgern
Wenn im Testament nichts Anderes geregelt ist, werden die Erben Eigentümer aller Gegenstände des Verstorbenen, also auch des Computers, Smartphones oder lokaler Speichermedien. Damit dürfen sie die dort gespeicherten Daten uneingeschränkt lesen. Deshalb sollte man die Entscheidung, ob die Hinterbliebenen nach dem Tod Einblick in die digitale Privatsphäre haben, zu Lebzeiten treffen. So kann ein Notar oder Nachlassverwalter unter Umständen entsprechende Dateien oder ganze Datenträger vernichten bzw. konservieren lassen. Neben Hinweisen auf das Erbe können sich in persönlichen Dateien sensible private Informationen befinden, die mancher lieber mit ins Grab nehmen möchte.

2. Online-Dienste wie E-Mail-Konto oder Cloud-Speicher
Hinterbliebene erben nicht nur Sachwerte, sondern treten auch in die Verträge des Verstorben ein. Gegenüber E-Mail- und Cloud-Anbietern haben sie in der Regel Sonderkündigungsrechte. Bei der Online-Kommunikation gilt aber zugleich das Fernmeldegeheimnis, das auch die Rechte der Kommunikationspartner des Verstorbenen schützt. In der Praxis gelingt der Zugang zu den Nutzerkonten am besten, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten geregelt hat, ob und in welchem Umfang die Erben im Todesfall Zugriff auf die Accounts erhalten. Außerdem kann man die Zugangsdaten für solche Dienste beim Notar hinterlegen. Dabei sollte man aber beachten, dass der Notar zusätzliche Gebühren verlangt, falls sich Angaben wie Benutzername oder Passwort zwischenzeitig ändern.

3. Profile in Sozialen Netzwerken
Hinterbliebene sollten die Betreiber von Sozialen Netzwerken benachrichtigen, wenn sie entsprechende Mitgliedschaften des Verstorbenen kennen. Viele Betreiber verlangen die Vorlage einer Sterbeurkunde. Bei Facebook ist es Nutzern möglich, zu Lebzeiten einen Nachlasskontakt zu bestimmen, der das Profilfoto des Verstorbenen ändern oder auf Freundschaftsanfragen reagieren darf. Eine Anmeldung unter dem Konto des Verstorbenen oder das Lesen von dessen Chats ist aber auch dem Nachlasskontakt nicht möglich. Angehörige können darüber hinaus beantragen, das Profil in einen „Gedenkzustand“ zu versetzen. Die Profilinhalte bleiben dann erhalten und Freunde oder Familienmitglieder können in der Chronik Erinnerungen teilen. Bei beruflichen Netzwerken wie etwa Xing wird das Profil deaktiviert, sobald der Betreiber vom Tod eines Mitglieds erfährt.

In diesem Jahr werden 24 Millionen Smartphones verkauft

 

■   Deutscher Markt wächst um 4 Prozent auf fast 10 Milliarden Euro
■   Vor allem Smartphones mit großem Display sind begehrt
■   Auch Tablet-Markt stabilisiert sich auf hohem Niveau

 
Auch im zehnten Jahr nach Einführung der ersten Smartphones ist die Nachfrage ungebrochen: 2017 werden nach einer aktuellen Prognose des Digitalverbands Bitkom in Deutschland 24,1 Millionen Geräte verkauft. Damit bleibt der Absatz gegenüber 2016 mit 24,2 Millionen Geräten praktisch unverändert. Die Umsätze legen sogar um 4 Prozent von 9,4 auf 9,8 Milliarden Euro zu. Der Grund für die positive Umsatzentwicklung ist die steigende Nachfrage nach größeren Smartphones, sogenannten Phablets, die häufig auch leistungsstärker und teurer sind. So legen die Verkaufszahlen bei Phablets überdurchschnittlich stark um 8 Prozent auf rund 5 Millionen Stück zu. Der Durchschnittspreis für Phablets liegt mit 615 Euro deutlich über dem für kleinere Smartphones mit 352 Euro. „Auch zehn Jahre nach der Einführung des iPhone, das den Durchbruch für Smartphones brachte, ist die Nachfrage ungebrochen. Die Geräte werden immer leistungsfähiger und vereinen immer mehr Funktionen in sich, von der Kommunikationszentrale über den Fotoapparat bis zum elektronischen Ticket und der Geldbörse“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg.

In den vergangenen zehn Jahren wurden nach Berechnungen des Bitkom insgesamt 180 Millionen Smartphones in Deutschland verkauft. Verbraucher und Unternehmen gaben in diesem Zeitraum insgesamt 67 Milliarden Euro für Smartphones aus. „Es gibt kein anderes Gerät, das sich die Deutschen mehr kosten lassen als das Smartphone“, so Berg. Aktuell nutzen rund 54 Millionen Bundesbürger ein Smartphone, das entspricht einem Anteil von 78 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren.

Trotz der steigenden Nachfrage nach größeren Smartphones entwickelt sich auch der Tablet-Markt in Deutschland nach der aktuellen Prognose stabil. So werden mit 6,6 Millionen Geräten fast ebenso viele verkauft wie im Vorjahr (6,7 Millionen verkaufte Tablets). Der Trend zu höherwertigen Geräten setzt sich fort und so legt der Umsatz sogar leicht um 2,4 Prozent auf 2,1 Milliarden Euro zu. Im Durchschnitt werden für ein Tablet 318 Euro ausgegeben. „Der Abgesang auf die Tablets kam eindeutig zu früh. Tablets haben sich in vielen Haushalten als Zusatzgerät durchgesetzt, das zum Spielen für die Kinder ebenso eingesetzt wird wie um schnell mal die Social-Media-Accounts zu checken“, so Berg. „Aber auch im geschäftlichen Umfeld werden Tablets immer häufiger für Aufgaben eingesetzt, die in der Vergangenheit etwa mit Checklisten auf Papier bearbeitet wurden.“ Für die gestiegene Nachfrage von Unternehmen sorgen vor allem auch die sogenannten Detachables, also Tablet Computer, die fest mit einer Tastatur verbunden werden können und dann für die gleichen Aufgaben eingesetzt werden wie ein vollwertiges Notebook oder ein PC.

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Digitale Urlaubsfotos am liebsten mit dem Smartphone

 

■   Sieben von zehn Deutschen machen im Urlaub Fotos mit der Handykamera
■   Jeder Vierte nutzt eine digitale Kompaktkamera, jeder Achte eine digitale Spiegelreflexkamera und jeder Neunte eine digitale Systemkamera
■   Sechs von zehn teilen ihre Urlaubsbilder digital über Messenger

 
Handliches Format, gute Bildqualität und in der Hosentasche immer griffbereit: Das Smartphone ist die klare Nummer eins für digitale Urlaubsfotos. Rund sieben von zehn Bundesbürgern ab 14 Jahren (68 Prozent) machen im Urlaub Fotos mit dem Smartphone. Andere Digitalgeräte sind dagegen deutlich seltener im Einsatz. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Studie im Auftrag des Digitalverbands Bitkom, bei der 1.013 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt wurden. Hinter dem Smartphone folgt mit deutlichem Abstand das Tablet, mit dem 27 Prozent ihre Urlaubsfotos aufnehmen. Erst dahinter rangieren Spezialkameras: Jeder Vierte (26 Prozent) macht Fotos mit einer digitalen Kompaktkamera, etwa jeder Achte (12 Prozent) nutzt eine digitale Spiegelreflexkamera und jeder Neunte (11 Prozent) eine digitale Systemkamera. „Für die meisten Hobbyfotografen ist das Smartphone das Gerät für alle Fälle – auch im Urlaub. Aktuelle Smartphone-Modelle können bei der Bildqualität mit digitalen Kompaktkameras konkurrieren“, sagt Bitkom-Experte Timm Lutter. „Das Smartphone ist meistens dabei und Urlaubserlebnisse können damit schnell und einfach per Messenger oder in Sozialen Netzwerken geteilt werden.“

Je nach Altersgruppe zeigen sich deutliche Unterschiede. Besonders bei Jüngeren steht die Smartphone-Kamera hoch im Kurs. Gut neun von zehn der 14- bis 29-Jährigen (93 Prozent) halten so ihre Urlaubsbilder fest, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es acht von zehn (82 Prozent) und bei den 50- bis 64-Jährigen zwei Drittel (67 Prozent).

Sechs von zehn (59 Prozent) teilen ihre Fotos digital über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Snapchat. Knapp die Hälfte (47 Prozent) macht das über soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und Tumblr. Sechs von zehn Befragten (61 Prozent), die digitale Urlaubsbilder machen, drucken diese selber aus. Knapp vier von zehn (38 Prozent) bestellen sich im Laden Abzüge, 23 Prozent erledigen das online. Vergleichsweise aufwendige Verwertungen sind seltener gefragt: Jeder Sechste gestaltet mit seinen Urlaubsbildern Fotobücher am Computer und lässt diese vom Anbieter drucken (17 Prozent), 12 Prozent gestalten Geschenkartikel wie Kalender, Tassen und T-Shirts.

Clevere Reiseplanung: Praktische Apps im Sommerurlaub

 

■   Wetter-Apps führen Reise-App-Charts an
■   Übersetzungs-Apps nutzt knapp jeder Fünfte
■   Reiseführer- und Währungsrechner-Apps haben großes Potenzial

 
Auch wenn es im Sommerurlaub einmal erholsam sein kann, das Smartphone aus der Hand zu legen – auf Reisen sind Apps praktisch und für viele unverzichtbar: Strandausflug oder Schwimmbad? Regnet es oder kann die Fahrradtour starten? Und was ist der schnellste Weg vom Hotel zum Strand? Ohne sperrige Landkarten, Reiseführer und dicke Wörterbücher reist es sich einfach bequemer. Acht von zehn Deutschen (79 Prozent) haben auf Reisen etwa bereits Wetter-Apps genutzt, jeder Vierte (25 Prozent) verwendet Landkarten-Apps. Anwendungen zur Buchung von Hotel und Mietwagen hat jeder Fünfte (20 Prozent) schon einmal im Urlaub eingesetzt. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Viel Potenzial gibt es außerdem für Übersetzungs-Apps. 19 Prozent haben sie schon einmal genutzt und jeder Zweite (50 Prozent) kann sich vorstellen, sie bei künftigen Reisen einzusetzen. Auch Reiseführer-Apps, die Tipps, Preise und Öffnungszeiten von Restaurants und Museen in der Umgebung nennen oder auf Spaziergängen durch fremde Städte lotsen, haben Zukunft. Derzeit nutzen sie 16 Prozent, mehr als ein Drittel (36 Prozent) kann sich vorstellen, dies künftig zu tun. Währungsrechner-Apps punkten mit tagesaktuellen Kursen. 17 Prozent der Befragten nutzten diese Anwendung schon, 36 Prozent können sich das künftig vorstellen.

Praktisch bei den digitalen Helfern: Die Apps funktionieren teils auch ohne Internet, was gerade bei Auslandsreisen oder in ländlichen Regionen hilfreich sein kann. Zur perfekten Reisevorbereitung gehört es, die Apps am besten schon zu Hause aufs Smartphone oder Tablet zu laden. Das erspart die Internetsuche und mögliche Zusatzkosten auf Fernreisen. Gute Nachrichten gibt es für all diejenigen, die in der Europäischen Union Urlaub machen. Hier fallen in der Regel seit 15. Juni Aufschläge für Telefonate, SMS und Surfen weg. Gemäß Roaming-Verordnung zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland nun denselben Preis wie zu Hause. Bitkom rät dennoch, vor Auslandsaufenthalten den eigenen Vertrag zu prüfen. Bei der Nutzung von Daten-Flatrates kann es im Ausland etwa je nach Vertrag Einschränkungen geben. Wo auch immer es diesen Sommer hingeht – schönen Urlaub!

Online-Shopping: Preis und Auswahl schlagen persönlichen Kontakt

 

■   Rund die Hälfte der Online-Shopper schätzt Anonymität im Netz
■   Große Mehrheit hält Preise im Internet für günstiger und Angebot für größer
■   Jeder Dritte findet den Service online besser als im stationären Handel

 
Der Obsthändler, der einem die Lieblingsäpfel zurücklegt, und die Boutique, die anruft, wenn das Kleid in der richtigen Größe angekommen ist: Etwa jedem Dritten (32 Prozent), der in den vergangenen 12 Monaten etwas im Internet gekauft hat, ist der persönliche Kontakt zum Händler so wichtig, dass er bevorzugt im stationären Handel einkauft. Zwei von drei Käufern (65 Prozent) zieht der persönliche Kontakt dagegen nicht ins Ladengeschäft. Im Gegenteil: Beim Online-Shopping schätzt die Mehrheit (54 Prozent) die Anonymität. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 1.166 Internetnutzern ab 14 Jahren, darunter 1.114 Online-Shopper. „Viele Verbraucher schätzen beispielsweise die unkomplizierte und unbürokratische Beratung zu individuellen Fragen via Messenger“, sagt Bitkom-Expertin Julia Miosga. „Im Netz erfolgt die Beratung diskret, was etwa für Kunden von Online-Apotheken von Vorteil sein kann.“ Allerdings sagen auch 60 Prozent der Online-Käufer, dass man sich mit dem Kauf im Internet zum gläsernen Kunden macht. Diese Meinung wird speziell von den 65-Jährigen und Älteren mit 67 Prozent vertreten.

86 Prozent empfinden die Preise im Internet als günstiger als im stationären Handel. 85 Prozent bevorzugen den Kauf im Internet außerdem, weil dort ihrer Meinung nach die Auswahl größer ist. Etwa jeder Dritte (32 Prozent) sagt, dass Online-Shops einen besseren Service haben als der stationäre Handel. „Die Vernetzung verändert auch nachhaltig die Erwartungshaltung der Kunden, denn ihnen steht heute eine nie da gewesene Preistransparenz und Informationsvielfalt zur Verfügung“, so Miosga. Dazu komme die Erwartung der Shopper, dass auch die Warenverfügbarkeit und Lieferung flexibel, kurzfristig und preisgünstig ist. „Die Chance des Handels liegt nun darin, diesen neuen Ansprüchen und Wünschen mit innovativen Angeboten und Lösungen zu begegnen. Hierbei spielen ganz besonders neue Technologien wie Robotics, Virtual Reality und andere digitale Services eine immer größere Rolle und sollten in die modernen Handelsprozesse mit einbezogen werden.“

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.166 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt, darunter 1.114 Online-Shopper. Die Umfrage ist repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Inwieweit stimmen Sie den folgenden allgemeinen Aussagen zum Online-Handel zu bzw. nicht zu?“: „Mir ist der persönliche Kontakt zum Händler wichtig, daher kaufe ich bevorzugt im stationären Handel.“, „Ich schätze die Anonymität beim Online-Shopping.“, „Wer online kauft, macht sich zu einem gläsernen Kunden.“, „Die Anonymität und Distanz zum Händler beim Online-Kauf senkt die Zahlungsmoral beim Kunden.“, „Die Preise im Internet sind günstiger als im stationären Handel.“, „Ich bevorzuge den Kauf im Internet, weil die Auswahl dort größer ist.“ und „Online-Shops haben einen besseren Service als der stationäre Handel.“ Angaben für „Stimme voll und ganz / eher zu“

GPS-Tracker erreichen den Massenmarkt

 

■   Mehr als jeder Zehnte nutzt bereits einen GPS-Tracker
■   Große Mehrheit sieht GPS-Tracker als Schutzmöglichkeit für Hilfsbedürftige
■   Bitkom ruft zum verantwortungsvollen Einsatz der Tracker auf

 
Wo ist das geklaute Fahrrad und wo der ausgebüxte Hund? Dank GPS-Trackern lässt sich heute vieles verfolgen und wiederfinden. Fahrräder, Autos, Gepäckstücke, Haustiere oder auch Kinder und Demenzkranke können mit den kleinen Sendern geortet werden. GPS-Tracker sind eigene, speziell zur GPS-Ortung gedachte kleine Geräte. Neben den GPS-Trackern, die eine zurückgelegte Strecke lediglich aufzeichnen, gibt es auch Geräte, die die Position über Mobilfunk an einen anderen Nutzer übermitteln, Voraussetzung dafür ist eine eingebaute SIM-Karte. Die GPS-Tracker sind nicht zu verwechseln mit entsprechenden Apps auf dem Smartphone. Mehr als der Hälfte der Bundesbürger (54 Prozent) sind sie bereits bekannt, gut jeder Zehnte (11 Prozent) nutzt sie derzeit. Ein weiteres Viertel (24 Prozent) kann sich das für die Zukunft vorstellen. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Eingesetzt werden GPS-Tracker derzeit vor allem zur eigenen Absicherung (29 Prozent), zum Beispiel im Urlaub in abgelegenen Regionen oder beim Bergsteigen. Auch um wertvolle Gegenstände, etwa Auto, Fahrrad oder Motorroller lokalisieren und im Falle eines Diebstahls nachverfolgen zu können, sind die Geräte beliebt (19 Prozent). Weitere 17 Prozent orten damit ihre Haustiere. „GPS erhält immer mehr Bedeutung im Alltag. In den meisten Fällen geht es den Nutzern um den Schutz wertvoller Gebrauchsgegenstände oder aber die eigene Absicherung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Für diejenigen, die noch keinen GPS-Tracker besitzen, sind ebenfalls die Ortungsfunktion von Wertgegenständen (83 Prozent) sowie die eigene Sicherheit etwa in angelegenen Gebieten (76 Prozent) am interessantesten. Rund zwei von drei der Interessierten können sich aber auch vorstellen, damit eine geistig verwirrte Person, beispielsweise einen Demenzkranken zu lokalisieren (68 Prozent) – und im Ernstfall wiederzufinden – oder eine anderweitig hilfebedürftige Person, etwa einen körperlich eingeschränkten Menschen (64 Prozent).

Die große Mehrheit aller Befragten (86 Prozent) ist außerdem der Meinung, dass GPS-Tracker eine gute Möglichkeit zum Schutz labiler Menschen sind – beispielsweise auch, um bei einem Sturz rechtzeitig den Notarzt rufen zu können. Einige GPS-Tracker enthalten speziell dafür einen Hilfe-Knopf, mit dem man einen Notruf an eine zuvor hinterlegte Rufnummer absetzen kann. Dank GPS-Ortung lässt sich der in Not Geratene dann leicht auffinden. Sieben von zehn Befragten (70 Prozent) schätzen außerdem, dass hilfebedürftige Menschen durch GPS-Tracker länger in den eigenen vier Wänden leben können.

Ungewöhnlicher ist das GPS-Tracking von Kindern, das sich weniger als jeder dritte Interessierte (30 Prozent) vorstellen kann. Auch unter Besitzern von GPS-Trackern wird dieser Anwendungsbereich bisher kaum genutzt (5 Prozent). Zwar meinen 74 Prozent aller Befragten, dass GPS-Tracker eine gute Möglichkeit bieten, um Kinder vor Gefahren zu schützen. Vier von zehn Befragten (40 Prozent) sagen aber auch, dass Kindern durch das Angebot von GPS-Trackern die Selbstständigkeit genommen werde und Ängste von ohnehin sehr besorgten Eltern zusätzlich geschürt würden (44 Prozent).

„Dank GPS kann man nicht nur Gegenstände, sondern auch schutzbedürftige Personen fast metergenau lokalisieren. Dabei darf es nicht um eine Live-Überwachung oder permanente Kontrolle gehen, sondern um Schutz im Notfall“, so Rohleder. So lassen sich beispielsweise sogenannte Heimatzonen einrichten. Erst wenn beispielsweise ein Kind einen vorher festgelegten Bereich verlässt, erhalten die Eltern eine Nachricht auf ihr Handy. Ebenso können der Pflegedienst oder Angehörige informiert werden, um Demenzpatienten wieder in eine sichere Umgebung zurückzubringen. „GPS-Tracker müssen verantwortungsvoll eingesetzt werden. Werden Personen getrackt, so sollte man zunächst ihr Einverständnis einholen bzw. kleineren Kindern erklären, worum es dabei geht. Und im beruflichen Umfeld haben Tracker, von absoluten Ausnahmefällen abgesehen, nichts zu suchen.“

Technik-Begleiter im Urlaub: Mehrheit der Deutschen hat Smartphone im Gepäck

 

■   Neun von zehn Smartphone-Nutzern nehmen ihr Gerät mit auf Urlaubsreisen
■   Drei Viertel der Besitzer von E-Book-Readern nutzen Lesegerät im Urlaub

 
Mit dem Tablet von unterwegs ein Hotel buchen, sich per Navigations-App auf dem Smartphone in einer fremden Stadt zurechtfinden oder am Strand auf dem E-Book-Reader schmökern: Die Mehrheit der Deutschen möchte auch im Urlaub nicht auf digitale Technik verzichten. Für neun von zehn Smartphone-Besitzern (87 Prozent) ist das Gerät auch auf Urlaubsreisen ständiger Begleiter. Insgesamt nehmen drei von vier Deutschen (75 Prozent) immer oder häufig ein Smartphone mit auf Reisen. Das ergab eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Von denjenigen, die einen E-Book-Reader nutzen, packen drei Viertel (76 Prozent) diesen auch in den Reisekoffer. Und sieben von zehn Besitzern eines Navigationsgerätes (70 Prozent) verlassen sich auch in der Ferne auf dessen Dienste. Fast die Hälfte der Besitzer mobiler Spielekonsolen (46 Prozent) spielt damit im Urlaub. Von den Tablet-Besitzern nehmen 44 Prozent ihr Gerät mit auf Reise, unter den Laptop-Nutzern hat fast jeder Dritte (29 Prozent) seinen Rechner im Gepäck. „Auch wenn ‚digital detox‘ – also der bewusste Verzicht auf digitale Technik insbesondere während der Urlaubszeit – sich einer gewissen Beliebtheit erfreut, schätzen die meisten Urlauber die Vorteile, die Digitalgeräte auf Reisen bieten,“ sagt Timm Lutter, Bitkom-Bereichsleiter für Consumer Electronics und Digital Media. „Mit Booking-Apps auf dem Smartphone oder Tablet können zum Beispiel Spontanreisende sehr kurzfristig Hotelzimmer buchen oder auf Reiseforen die am besten bewerteten Restaurants finden. Wer sich den Reiseführer und andere Urlaubsbücher auf einen E-Book-Reader lädt, spart außerdem Gepäck.

Die Deutschen sind keine Technikmuffel

■   Große Mehrheit der Bundesbürger sieht digitale Technologien positiv
■   Selbst wer das Internet nicht nutzt, ist den Technologien gegenüber aufgeschlossen

 
Die Deutschen gelten häufig als Technologiemuffel – offenbar zu Unrecht, wie eine repräsentative Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigt. Demnach geben 8 von 10 Bundesbürgern ab 14 Jahren (79 Prozent) an, dass sie digitalen Technologien grundsätzlich positiv gegenüberstehen. 18 Prozent sagen, dass sie gegenüber diesen Technologien eine eher negative Haltung haben. „Die allermeisten Deutschen sind keine Technikmuffel. Es gibt eine große Offenheit in der Bevölkerung gegenüber digitalen Technologien. Das fängt beim Smartphone an und hört bei der Künstlichen Intelligenz, die Stimmungen erkennt und dann passende Musikstücke vorschlägt, nicht auf“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Dennoch erleben wir viele Menschen gegenüber der digitalen Welt kritisch distanziert. Dies hängt nicht mit einer fehlenden Aufgeschlossenheit gegenüber digitalen Technologien zusammen. Zu viele Menschen meinen vielmehr, den aktuellen Entwicklungen nicht mehr folgen zu können. Unsere Aufgabe ist es, solche Ängste aufzunehmen und die digitale Teilhabe aller zu gewährleisten, nur so können wir das Ziel ‚digital first‘ für Wirtschaft und Gesellschaft erreichen.“

In ihrer Haltung gegenüber digitalen Technologien unterscheiden sich die Geschlechter kaum. Während 81 Prozent der Männer angeben, ihnen positiv gegenüber zu stehen, sind es bei den Frauen 78 Prozent. Internet-Nutzer sind mit 82 Prozent dagegen deutlich positiver eingestellt als reine Offliner (69 Prozent). Und wenn man die Altersgruppen vergleicht, so nimmt die Offenheit gegenüber digitalen Technologien erst bei den Älteren messbar ab. So sehen 84 Prozent der 14- bis 29-Jährigen digitale Technologien positiv, bei den 30- bis 49-Jährigen sind es mit 83 Prozent fast ebenso viele und bei den 50- bis 64-Jährigen liegt der Anteil bei 80 Prozent. Skeptischer sind die Bundesbürger ab 65, aber auch von ihnen sieht mit 71 Prozent die deutliche Mehrheit digitale Technologien positiv. Berg: „So positiv die Ergebnisse unserer Umfrage auch sind: Wir dürfen uns mit diesen Zahlen nicht zufrieden geben. Der Zugang zur digitalen Welt ist für alle offen. Wer ihn nicht findet, muss an die Hand genommen werden.“

Jeder vierte Deutsche möchte digitale Sprachassistenten nutzen

 

■   Sprachgesteuerte Anwendungen gewinnen an Zustimmung
■   Sieben von zehn Bundesbürgern haben bereits von der Technologie gehört

 
„Computer, erhöhe die Temperatur im Schlafzimmer auf 20 Grad“ – dank intelligenter Lautsprecher wie Amazon Echo und Google Home lassen sich Haushaltsgeräte wie Lampe, Musikanlage, Fernseher oder Heizung per Sprachbefehl steuern, wenn sie mit dem WLAN verbunden sind. Ein Viertel der Bundesbürger ab 14 Jahren (26 Prozent) würde Sprachassistenten zu diesem Zweck nutzen. Das hat eine Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. „In der Bevölkerung wird die Technik auch dank Sprachassistenten in Smartphones immer bekannter“, sagt Timm Lutter, Bitkom-Experte für Consumer Electronics & Digital Media. „Für immer mehr Menschen wird deutlich, wie digitale Sprachassistenten den Alltag erleichtern können.“ So würden rund 14 Prozent der Befragten per Stimme Verkehrsnachrichten abrufen, 13 Prozent möchten sich E-Mails oder Kurznachrichten vorlesen lassen. 11 Prozent der Befragten würden digitale Sprachassistenten einsetzten, um allgemeine Informationen von Suchmaschinen abzurufen. Ebenso viele (11 Prozent) möchten Sportergebnisse per Stimme erfahren. Jeder elfte Bundesbürger (9 Prozent) würde Waren im Internet bestellen und ebenso viele (9 Prozent) würden die intelligenten Lautsprecher nutzen, um Musik abzuspielen.

Ähnlich wie der Sprachassistent im Smartphone nehmen die Geräte die Anweisungen über eingebaute Mikrofone auf, wenn zuvor das entsprechende Aktivierungswort genannt wurde. Der Assistent antwortet per Computerstimme auf die Fragen und Befehle. Rund sieben von zehn Bundesbürgern ab 14 Jahren (69 Prozent) haben laut Befragung bereits von den digitalen Sprachassistenten gehört. Vier von zehn Befragten ab 14 Jahren (39 Prozent) können sich vorstellen, die Sprachassistenten zu nutzen. „Die Anwendungsmöglichkeiten von digitalen Sprachassistenten werden täglich mehr“, sagt Lutter. „Zukünftig werden wir Teile unserer Technik freihändig per Sprachbefehl steuern.“

Weniger Sorgen als im vergangenen Jahr machen sich die Befragten um den Datenschutz bei den Sprachassistenten. So sagt knapp die Hälfte der Befragten (52 Prozent), die kein Interesse an einem Sprachassistenten haben, dass sie Angst haben, dass Dritte die Sprachassistenten hacken. Im vergangenen Jahr waren es noch 61 Prozent. „Wie bei jedem Gerät, das mit dem Internet verbunden ist, sind entsprechende Schutzmaßnahmen sinnvoll und notwendig, etwa im Router“, sagt Lutter. Wer die Sprachassistenten nicht nutzen möchte, nennt auch andere Gründe: Knapp die Hälfte (48 Prozent) sagt, dass sie die Sprachassistenten nicht brauchen. Jeder Fünfte (20 Prozent) möchte seine techischen Geräte generell nicht per Sprache steuern. 12 Prozent geben an, dass ihnen bereits der Funktionsumfang des digitalen Sprachassistenten im Smartphone genügt.

Das gleiche TV-Programm auf Fernseher, Notebook und Smartphone

 

■   EU-Verordnung will den Weg frei machen, damit Fernsehen auf allen Wegen und auf allen Endgeräten zum Zuschauer kommt
■   Bitkom: Notwendige Anpassung an den technologischen Fortschritt

 
Ob auf dem heimischen Fernseher per Kabel, übers W-LAN zum Notebook auf dem Balkon oder per Mobilfunk aufs Smartphone unterwegs: Zuschauer sollen das TV-Programm künftig auf allen Endgeräten ohne Einschränkung schauen können. Das ist eines der Ziele der sogenannten SatCab-Verordnung, über die am Mittwoch (21.6.) der Kulturausschuss des Europaparlaments berät. „Die geplante Verordnung geht noch nicht weit genug, aber die Richtung stimmt. Sie behält das seit 20 Jahren bewährte Rechteklärungssystem für die Weitersendung von TV- und Radioprogrammen bei, passt es aber zugleich an den technologischen Fortschritt und die veränderten Nutzungsgewohnheiten der Zuschauer an“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Durch breitbandige Mobilfunknetze verlagere sich der Medienkonsum aus den eigenen vier Wänden heraus, etwa auf den Arbeitsweg. „Die Verordnung kann die Grundlage dafür schaffen, dass das lineare Fernsehprogramm auf zeitgemäßen Wegen beim Verbraucher ankommen kann“, so Rohleder. „Der Zuschauer wechselt heute völlig selbstverständlich zwischen der Art der Übertragung – etwa klassischem Kabelfernsehen, IP-basiertem Internet-TV oder Streaming über Mobilfunknetz – sowie dem jeweils genutzten Endgerät wie Fernseher, Notebook oder Smartphone. Zuschauer haben im Jahr 2017 kein Verständnis dafür, wenn ihnen aufgrund unterschiedlicher Rechteklärungsmechanismen weniger Inhalte angeboten werden, nur weil sie vom Fernseher aufs Handy wechseln.“

Bislang werden die Rechte für die lineare Verbreitung einer Sendung auf Basis unterschiedlicher Mechanismen mit unterschiedlichen Vertragspartnern verhandelt. Dies kann dazu führen, dass ein Zuschauer den Film zwar über seinen Kabelanschluss am Fernseher schauen kann, aber nicht in seiner Wohnung über W-LAN auf dem Notebook. Gut drei Viertel (77 Prozent) der deutschen Internetnutzer ab 14 Jahren streamen Videos im Internet. 39 Prozent schauen TV-Sendungen live im Internet. „Die Nachfrage der Zuschauer, Fernsehen nicht nur auf dem klassischen Wege zu Hause anzuschauen, ist da. Nun gilt es, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit attraktive Angebote auf den Markt kommen“, so Rohleder. „Die geplante EU-Verordnung reduziert den Verhandlungsaufwand und ermöglicht die Rechteklärung aus einer Hand, gleichzeitig wird für den Zuschauer eine TV-Rundum-Versorgung ermöglicht und schwarze Bildschirme bleiben die Ausnahme.“

Nach Ansicht des Bitkom geht die SatCab-Verordnung allerdings an entscheidenden Stellen noch nicht weit genug. So soll die gebündelte und damit vereinfachte Rechteklärung aus dem klassischen Kabelfernsehen zwar auch für IPTV-Angebote gelten, nicht aber für TV-Angebote, die losgelöst von der anbietereigenen Infrastruktur verbreitet werden. Web-TV-Anbieter ohne eigenes Kabelnetz oder ohne das eigene Angebot eines Internetzugangs stünden damit weiterhin vor kaum lösbaren Problemen bei der Rechteklärung.

Aktuell stößt die SatCab-Verordnung wegen eines ganz anderen Themas auf scharfe Kritik unter anderem von Filmproduzenten, die ein Ende des sogenannten Territorialprinzips sehen und dadurch sinkende Einnahmen befürchten. Bislang können die Produzenten Filmrechte für jedes EU-Mitgliedsland einzeln veräußern, nach dem Verordnungsentwurf besteht die Sorge, dass ein Verwertungsrecht in einem EU-Land automatisch dazu führt, dass der Rechteerwerber den Film auch in allen anderen EU-Staaten zeigen darf. Nach Ansicht des Bitkom darf der Streit um das Territorialprinzip aber nicht dazu führen, dass die Verordnung insgesamt blockiert wird. Rohleder: „Entscheidend ist, für die Weitersendung von Fernsehprogrammen eine einfachere Rechteklärung über die verschiedenen Verbreitungskanäle zu schaffen. Das hat nichts mit dem Territorialitätsprinzip zu tun.“

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