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[2000]

 


 

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LOG IN 20 (2000) Heft 2


Internet wird Allgemeinbildung

    
   
„Leben, lernen und arbeiten in der Informationsgesellschaft“ war das Motto des Kongresses der D21-Initiative, der am 18. September 2000 von Bundeskanzler Gerhard Schröder eröffnet wurde. Und er nutzte in seiner Rede die Gelegenheit, um ein Zehn-Punkte-Programm der Bundesregierung vorzustellen, das in dem Satz gipfelte: „Wir wollen, dass die Beherrschung des Internet Teil der Allgemeinbildung wird.“
    Im Einzelnen sehen die für Schule und Lehrkräfte wesentlichen Maßnahmen des Zehn-Punkte-Programms Folgendes vor (Quelle: http://www.bundesregierung.de/, Informationen zu „Internet für alle“):

Internet wird Allgemeinbildung

   
Künftig wird es genauso wie Lesen und Schreiben sein, das Internet zu nutzen. Die Bundesregierung wird deshalb gemeinsam mit Wirtschaft und Ländern für die Anwendung moderner Informations- und Kommunikationstechniken in Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sorgen.    
    Vorrangige Ziele sind:

  • alle Bildungseinrichtungen flächendeckend bis zum nächsten Jahr mit PC und Internet auszustatten,
  • die Entwicklung didaktisch hochwertiger Lehr- und Lernsoftware für Schule, Hochschule und berufliche Bildung zu fördern,
  • die Ausweitung der Kapazitäten in der IT-Ausbildung (bis 2005, davon 40 Prozent für Frauen) und im Informatikstudium zu unterstützen,
  • Anforderungen und Abschlüsse in der IT-Weiterbildung praxisnäher auszurichten und zu vereinheitlichen,
  • alle öffentlichen Bibliotheken ans Netz zu bringen; bereits im nächsten Jahr wird in jeder zweiten öffentlichen Bibliothek ein kostenloser Internetzugang bereit gestellt.


Förderung des PC-Sponsoring

   
Die Bundesregierung begrüßt das bereits ausgeprägte Engagement von Unternehmen, die Schulen und anderen Bildungseinrichtungen Computer zur Verfügung stellen. Sie will die Bereitschaft zum PC-Sponsoring allerdings weiter verstärken. Deshalb kann die kostenlose Überlassung von Computern aus Unternehmen an Schulen, anderen Bildungseinrichtungen oder gemeinnützigen Vereinen ohne Belastung mit Umsatzsteuer erfolgen.


Internetführerschein für Arbeitslose

    Internetkenntnisse sind heute elementare Qualifikationen am Arbeitsmarkt. Sie erhöhen auch die Chancen, durch Eigeninitiative einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Die Arbeitsämter bieten deshalb seit Oktober dieses Jahres jedem Arbeitslosen an, kostenlos durch einen „Internetführerschein“ die erforderlichen Grundkenntnisse zu erlangen.


Keine Besteuerung der privaten Nutzung des Internet

    Immer mehr Menschen nutzen das Internet – beruflich und privat. Die Bundesregierung fördert diese Entwicklung. Deshalb wird sie den Abbau bürokratischer Hürden fördern und steuerrechtliche Unklarheiten beseitigen.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Nutzung von Personalcomputern und des Internet am Arbeitsplatz und zu Hause unbelastet von der Lohnsteuer ermöglichen, also

  • einen kostenlosen Internetzugang und die
  • Nutzungsüberlassung von Personalcomputern zur beruflichen, aber auch zur privaten Verwendung.

    Bislang waren die Finanzämter der Auffassung, dass die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz ein zu versteuernder geldwerter Vorteil des Arbeitnehmers sei.
Nutzt dagegen ein Arbeitnehmer seinen privaten PC auch beruflich, schließt ein Internetanschluss den Werbungskostenabzug künftig nicht aus.


Staatliche Dienstleistungen über das Internet

   
Ziel der Bundesregierung ist, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen sämtliche öffentlichen Dienstleistungen (e-government), die der Staat für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen hat, schnell und unbürokratisch „webbasiert“ anzubieten.
    Deshalb wird die Bundesregierung die Online-Bereitstellung aller internetfähigen Dienstleistungen bis zum Jahre 2005 realisieren. Die Bundesregierung wird gemeinsam mit den Ländern die Einführung elektronischer Dienstleistungen auf Bund-, Länder- und Gemeindeebene beschleunigen.

Bernhard Koeber