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Projekt Wahlverfahren: Einführung

Wir gliedern unsere Arbeit wie folgt:

(1) Wahlsysteme,
(2) Das Problem der Gerechtigkeit,
(3) Annäherungen an die gerechte Verteilung,
(4) Vergleich des deutschen mit dem makedonischen Wahlsystem,
(5) Numerische Experimente (mittels Java-Programm).

Zu (1): Unter einem Wahlsystem versteht man ein Verfahren, mittels dessen die Wähler ihre Partei- oder Kandidatenpräferenz in Stimmen ausdrücken und durch das die Stimmenzahlen in Mandate übertragen werden. An ein Wahlsystem werden folgende Forderungen gestellt:
• Gerechtigkeit,
• Einfachheit und Übersichtlichkeit,
• Einfluss der Wähler auf die Auswahl der Bewerber und auf die Regierungsbildung,
• Ermöglichung der Funktionsfähigkeit von Parlament und Regierung.

Dabei hat die Forderung nach Gerechtigkeit den höchsten Rang. Ein Wahlsystem heißt gerecht, wenn es ein getreues Abbild der Wählerschaft vermittelt, also eine anteilige Vertretung aller existierenden politischen Strömungen gestattet.

Beim System der Verhältniswahl werden die Mandate im Verhältnis der abgegebenen gültigen Stimmen verteilt. Das heißt, dass das Verhältnis der an eine Partei zu vergebenden Mandate zur Gesamtzahl der Mandate mit dem Verhältnis der Stimmenanzahl dieser Partei zur Gesamtzahl gültiger Stimmen möglichst gut übereinstimmt.

Das Verfahren zur Wahl des Deutschen Bundestages, die so genannte personalisierte Verhältniswahl, ist eine modifizierte Verhältniswahl, weil die Anzahl der Direktmandate auf die Gesamtzahl der errungenen Mandate angerechnet wird.

Zu (2): Wir nannten ein Verfahren zur Mandatsverteilung gerecht, wenn das gewählte Gremium (Parlament, Ausschuss) ein getreues Abbild der Wählerschaft ist. Mit anderen Worten: Alle Wähler sollen mit ihrer Stimme den gleichen Einfluss auf das Wahlergebnis haben. Was heißt aber: "gleicher Einfluss"? Im Fall der Verhältniswahl heißt es: Der Mandatsanteil jeder Partei ist gleich ihrem Stimmenanteil. Da die Anzahl der Mandate i. d. R. viel kleiner als die Stimmenanzahl ist, wird diese Übereinstimmung ausnahmsweise erreicht.

Zu (3): Die Wahlberechnungsverfahren unterscheiden sich nun darin, nach welchem Verfahren die eine Annäherung an die gerechte (Ideal-) Verteilung erreicht wird. Man unterscheidet zwischen Quotenverfahren und Divisorverfahren.

Zu den Divisorverfahren gehört das Verfahren d'Hondt (Divisorverfahren mit Abrundung) und das Verfahren von St. Laguë-Schepers (Divisorverfahren mit Standardrundung).

Zu den Quotenverfahren gehört das Verfahren von Hare-Niemeyer (Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen).

Zu (4): Wir vergleichen das deutsche Bundestags-Wahlsystem mit dem der Parlamentswahl von Makedonien. Glücklicherweise ist die entsprechende Internet-Seite der Makedonischen Informations-Agentur (http://www.mia.com.mk/izbori2002) in englischer Sprache verfasst!