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LOG IN 21 (2001) Heft 3/4 THEMA Rechnerbetreuung in Schulen
Probleme, Möglichkeiten und Grenzen
von Bernhard Koerber
Münchner Realität München, September 1999. Zur Vorbereitung eines
Beschlusses des Stadtrats über ein EDV-Ausstattungs- und Vernetzungskonzept für Schulen
und Kindertagesstätten ist zu einem Hearing mit Experten eingeladen worden. Der
Kerngedanke des EDV-Konzepts, so führt die zuständige Stadtschulrätin aus, liege darin,
dass in Zukunft jede Lehrerin und jeder Lehrer in jedem Unterrichtsfach und in jedem
Unterrichtsraum in der Lage sein müsse, Computer-gestützten Unterricht umzusetzen. Nur
mit Computernetzen lasse sich auf Dauer ein kostengünstiger und schneller Zugang ins
externe Internet realisieren und ein internes Netz ein Intranet
auch für den Unterricht aufbauen und sachgerecht nutzen.
Andere Realitäten
Deutsche Realität In der vom Schulen ans Netz e.V. im Februar 2002 im Auftrag der Staatssektretärs-Arbeitsgruppe Multimedia der BLK vorgelegten Analyse "Bestehende Ansätze zu Systemlösungen für den IT-Einsatz in Deutschlands Schulen" wird im Fazit (S.31) festgestellt: "Wichtigstes Ergebnis ist, dass systematische und professionelle Service- und Supportangebote bundesweit erst für einen kleinen Teile der Schulen zur Verfügung stehen." Im März 2001 waren an den allgemein bildenden Schulen Deutschlands insgesamt 71190 Computer an das Internet angeschlossen und bei den berufsbildenden Schulen 35048 Computer (vgl. BMBF, 2001, S.24). Es ist mit Recht zu vermuten, dass die Zahlen gegenwärtig noch bedeutend größer sind. Welche Vorbilder könnte es für den Schulbereich geben? Hier sind zwei Beispiele:
Ein Ausschnitt aus der aktuellen Realität in Schulen geben die beiden Kästen (S.26-27 und S.31-33). Auch andere Zahlen machen deutlich, dass Deutschland in den Schulen erst am Anfang eines Standards steht, der in anderen Ländern schon gesetzt ist.
Realität in Österreich Beispielsweise erhalten Österreichs Lehrkräfte, die PCs bzw. EDV-Systeme und Netze in den Schulen betreuen, generell Abminderungsstunden von ihrer Lehrverpflichtung. Dies ist in einer Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Österreichs (1999) geregelt, unter anderem heißt es dort: (2) Das Ausmaß der Einrechnung in die Lehrverpflichtung beträgt für 10 bis 20 IT-Arbeitsplätze 2 Wochenstunden, der LehrverpflichtungsgruppeII und für jede weitere begonnene Einheit von 20 IT-Arbeitsplätzen je eine weitere Wochenstunde der LehrverpflichtungsgruppeII. Diese Einrechnung gebührt jedoch nur in folgendem Höchstausmaß: Bis zu 150 Schülern je Schulstandort 2 Wochenstunden, der Lehrverpflichtungsgruppe II. Zu dieser Aufstellung muss für deutsche Leserinnen und Leser Folgendes ergänzt werden: In Österreich werden die Lehrkräfte in acht Gruppen eingeteilt, um die Lehrverpflichtung entsprechend der Belastung zu regeln. Die Unterrichtsstunden in den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind auf die Lehrverpflichtung mit unterschiedlichen Werteinheiten je Wochenstunde anzurechnen, wobei grundsätzlich von einer Basis-Lehrverpflichtung im Umfang von 20 Wochenstunden ausgegangen wird. Die unterschiedlichen Werteinheiten, die somit auch zu unterschiedlichen Wochenstundenzahlen in den acht Gruppen führen, ergeben sich aus der unterschiedlichen Belastung (Vorbereitung, Korrektur usw.) der Lehrer in den einzelnen Fächern. Die LehrverpflichtungsgruppeII betrifft nur alle Lehrkräfte mit den Fächern Mathematik, Darstellende Geometrie, Biologie, Physik und Chemie sowie Informatik bzw. EDV. Hier gilt ein Umrechnungsquotient von 1,105, das heißt es müssen nur 20:1,105Â18,099 Unterrichtsstunden pro Woche erteilt werden. Von dieser Lehrverpflichtung müssen die o.g. Systemverwaltungsstunden abgerechnet werden. Darüber hinaus stehen in Österreich den Schulen so genannte Sockelbeträge für die Abgeltung der Hardware-, Netzwerk- und Systembetreuung im Rahmen des "UT8-Aufwandes" zur Verfügung. Diese den Schulen zusätzlich bereitgestellten Mittel können ausschließlich für IT-Leistungen verwendet werden, dürfen sich aber in ihrer Art nicht mit den von Lehrkräften im Rahmen ihrer Lehrverpflichtungen angerechneten Stunden überschneiden (vgl. z.B. Landeschulrat für Tirol, 1999). Über die IT-Leistungen muss ein Vertrag mit den ausführenden Personen oder Firmen abgeschlossen werden. Ein Muster wird beispielsweise von Jillecek (2000) vorgegeben, aus dem zugleich die Art der Tätigkeiten deutlich wird: Vertragsgegenstand:
Im Rahmen dieses Vertrages sind .......... IT-Arbeitsplätze zu betreuen.
Der Blick auf die Benutzer Der politische Wille ist vorhanden: Computer sollen bereits gegenwärtig von nahezu allen Lehrerinnen und Lehrern in nahezu allen Unterrichtssituationen eingesetzt werden können. Das bedeutet aber für den unterrichtlichen Alltag, dass sich alle Kolleginnen und Kollegen in den Schulen einerseits auf stabil laufende und sichere Systeme verlassen können müssen und andererseits sowohl sie als auch die Schülerinnen und Schüler nach dem Einschalten eines PC die Benutzeroberfläche vorfinden müssen, die sie kennen, um sofort gezielt arbeiten zu können. Ist schon eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, werden zumindest diejenigen Lehrkräfte, in deren Lebensmittelpunkt Computer nicht stehen, künftig die Finger von den PCs im Unterricht lassen. Was muss ein Systemadministrator deshalb in der Schule tatsächlich tun? Hier soll nicht wiederholt werden, was LOG IN-Leserinnen und -Leser aus den "Empfehlungen zur Planung und Betreuung von Rechnersystemen an Schulen" (LOG IN, Heft 1/2001) bereits kennen, die von der Gesellschaft für Informatik e.V. verabschiedet wurden. (Besonders hervorzuheben ist die Unterscheidung zwischen der pädagogischen und der technischen Systembetreuung auf der einen und die Betreuung der Schulverwaltung auf der anderen Seite. Im Beitrag "PONKs erobern Brandenburg", S. 34-40 wird hierzu auch einiges ausgeführt.) Hier soll vielmehr auf die außerordentlich gut und ausführlich dokumentierten Administrationsarbeiten hingewiesen werden, die Dr. Roland Berger aus der deutschen Schule Montevideo im Internet schon 1997 bereit gestellt hatte. Auf dieser Basis wurde im Übrigen die Stelle für ein Systemadministrator bewilligt, ausgeschrieben und besetzt. Im Vordergrund stehen bei diesem Konzept die Benutzer, d.h. alle Lehrkräfte der Schule und die Schülerinnen und Schüler. Das Rechnersystem soll aufgrund der zu erreichenden Sicherheit und Stabilität in keiner Weise eine Belastung für die Benutzer werden. Der Effekt, dass Unterricht nicht abgehalten werden kann, weil irgendetwas nicht funktioniert, soll unter allen Umständen vermieden werden. Denn siehe oben genau dieser Effekt bestimmt die Hin- oder Abwendung der Benutzer zum Computereinsatz im Unterricht. Lehrkräfte, die die Erfahrung machen mussten, dass der von ihnen beabsichtigte Unterricht im Chaos endet, werden nie wieder Computer im Unterricht verwenden. Mittlerweile werden Computer in der Schule sehr facettenreich in einer Weise eingesetzt, wie es bildungspolitisch auch intendiert und pädagogisch notwendig ist (vgl. auch Berger, 1997):
Während in den Büros von Verwaltung und Wirtschaft in der Regel nur ein bestimmter Benutzer immer wieder mit der gleichen Software an immer demselben PC arbeitet, gibt es in der Schule weder den Standard-Benutzer noch die Standard-Anwendung. Vielmehr wird der Schulalltag u. a. von folgenden Faktoren bestimmt (vgl. auch Berger, 1997):
Jede Lehrerin und jeder Lehrer, die bzw. der Computer im Unterricht einsetzen möchte, erwartet zu Recht, dass die PCs nur eingeschaltet werden müssen und der Unterricht mit den Schülerinnen und Schülern in geordneten Bahnen ablaufen kann sonst ist wieder "Tafel und Kreide" angesagt! Nicht nur die Untersuchungen des BMBF (2001), sondern auch andere empirische Erhebungen (z.B. Scholl/Prasse, 2001) zeigen, dass "die regelmäßige Nutzung von Inter- und Intranetanwendungen [ ] noch eher die Ausnahme [ist] und [ ] nur von einer Minderheit der Lehrerinnen und Lehrer praktiziert" wird (Scholl/Prasse, 2001, S.30). Nicht zuletzt liegt der Grund dazu in folgendem Problem, wie Scholl und Prasse in den Ergebnissen ihrer Untersuchung (2001, S.32) betonen: "Hauptproblem in den meisten Schulen war neben der mangelnden Ausstattung mit Medienräumen und Medienecken, dass die Kabinette von den Lehrern oft nicht selbstständig benutzbar waren, entweder aus Gründen einer ungünstig organisierten Zugänglichkeit oder der geringen Bedienerfreundlichkeit der Rechner." An dieser Stelle ist die Systembetreuung und die Organisationsstruktur in den Schulen gefragt! Selbst die beste Systembetreuung nutzt nichts, wenn die schulische Organisationsstruktur nicht stimmt. "Insgesamt lässt sich also sagen", so stellen Scholl und Prasse (2001, S.40) fest, "dass die Internetarbeit in einer Schule besonders dann gut voran kam, wenn es im Laufe der Zeit immer mehr besonders engagierte Promotoren gab, die sich organisieren, andere aktive Lehrer und Schüler aktiv in die Gestaltung der Internetarbeit an der Schule einbeziehen und die einen intensiven Informationsaustausch innerhalb ihres Netzwerks und nach außen zu den relevanten Personen und Institutionen haben." Eine zentrale Rolle spielen dabei natürlich die pädagogischen Systembetreuer als Promotoren und die möglicherweise sogar externen technischen Systembetreuer. Bei den pädagogischen Tätigkeiten sind allerdings zwei unterschiedliche Schwerpunkte zu sehen: Einerseits die pädagogischen Tätigkeiten im engeren Sinn, wie z.B. das Entwickeln neuer Ideen für den Medieneinsatz oder das Einbringen neuer methodisch-didaktischer Möglichkeiten, und andererseits eine pädagogische Tätigkeit im Sinn der technisch-organisatorischen Abstimmung des Systemeinsatzes, d.h. hier ist die "Schnittstelle" zwischen dem Rechnerbetrieb in der Schule und der ggf. ausgelagerten technischen Systembetreuung zu sehen. Insbesondere die technisch-organisatorischen Promotoren rekrutieren sich in den Schulen, wie Scholl und Prasse (2001, S.40) festgestellt haben, aus dem Kreis der Lehrerinnen und Lehrer des Faches Informatik oder aus dem Bereich der informationstechnischen Grundbildung. Aber das darf nicht bedeuten, dass sie die gesamte Systembetreuung an der Schule übernehmen sollten, wozu es allerdings des Öfteren kommt. Doch "an den von uns besuchten Schulen", so haben Scholl und Prasse beobachtet (2001, S.40), "wollte kein Informatiklehrer gerne zu einem unbezahlten Dienstleister für die gesamte Schule werden. Lehrer, die sich so behandelt fühlten, haben sich eher zurückgezogen oder ihre Aktivitäten in schulexterne Bereiche verlagert." Deshalb müssen für Schulen dringend zusätzliche externe technische Systembetreuer gefunden werden! Nichtsdestoweniger sind die Anforderungen an die pädagogische Systembetreuung mit technisch-organisatorischem Schwerpunkt hoch: "Technisch-organisatorische Fachpromotoren müssen über die Interessen des Informatikbereichs hinaus die gesamte langfristige Medienentwicklung der Schule im Blick haben und eng mit der Schulleitung zusammenarbeiten. Sie müssen für ihre Arbeit geschult, motiviert und honoriert werden (z. B. Anrechnungsstunden, Ansehen in der Schule). Sie bedürfen nicht nur technischer, sonder vor allem auch organisationaler und konzeptioneller Kompetenzen durch externe Schulung" (Scholl/Prasse, 2001, S.41). Mit anderen Worten: Auch die bisherigen Systemverwalter in einer Schule sind aufgefordert, ein neues Verständnis für ihre Arbeit zu finden, und dabei sind sie von allen Entscheidungsträgern zu unterstützen.
Bund Land Schulträger In Deutschland gibt es für allgemein bildende Schulen nicht nur ein "Hexadezimalsystem" (d.h. es sind mittlerweile 16 Bundesländer für Schulen verantwortlich), sondern auch noch eine Aufteilung der Zuständigkeiten in den Ländern zwischen Land und kommunalen Körperschaften. Das Land trägt im Allgemeinen die Kosten des Lehrpersonals (mithin also auch ggf. die Kosten der Abminderungsstunden für die Systembetreuung) und die kommunale Körperschaft die übrigen personellen Kosten z.B. für ggf. einzustellende Techniker und sächlichen Kosten z.B. für die technische Instandhaltung der EDV-Systeme. (Für nicht deutsche Leserinnen und Leser: Die kommunalen Körperschaften, z.B. eine Gemeinde, werden auch als "Schulträger" bezeichnet.) Es bestehen aber auch Mischformen: In einigen Ländern existieren auch kommunale Schulen, die von einer Kommune errichtet und bezüglich der Kosten für das Lehrpersonal und der Sachkosten von ihr alleine betrieben werden hier ist die Stadt München ein solches Beispiel. Dass es in solchen Konstellationen auch zwischen Land und Schulträgern zu Konflikten kommt, liegt auf der Hand. So haben beispielsweise der Bayerische Gemeindetag, der Bayerische Städtetag und der Bayerische Landkreistag in einem gemeinsamen Schreiben vom 4. Dezember 2000 an den bayerischen Ministerpräsidenten eine zusätzliche Kofinanzierung des Freistaates Bayern für die IT-Infrastruktur in Schulen gefordert. In dem Schreiben hieß es u.a.: "Nachdem der Bund bereit ist, sich zumindest im Bereich der beruflichen Schulen an einem Teil der anstehenden Investitionen zu beteiligen, sollte sich auch der Freistaat Bayern nicht weniger stark engagieren. [ ] So sehr zusätzliche Fördermittel, woher auch immer, zu begrüßen sind, müssen wir darauf hinweisen, dass ein Sonderförderprogramm nur eine kurzfristige Hilfestellung bietet. Angesichts der raschen technologischen Entwicklung, auf die das berufliche Schulwesen in einem High-Tech-Land notwendigerweise ebenfalls sehr rasch reagieren muss, kann eine dauerhafte Lösung der Ausstattungsprogramme von Anschubprogrammen nicht erwartet werden. Hier ist der Freistaat unmittelbar gefordert. Dem Anspruch eines High-Tech-Standorts wird das geltende Schulfinanzierungsrecht in keiner Weise mehr gerecht. Die milliardenschweren Herausforderungen der Neuen Informations- und Kommunikationsmedien lassen sich mit der herkömmlichen Zuweisung an die Kommunen nicht bewältigen. [ ] Die IuK-Ausstattung muss so bezuschusst werden, wie dies bei anderen Lernmitteln der Fall ist. [ ]" In einem Schreiben vom 24. Januar 2001 hat dann der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei auf die Sachaufwandsträgerschaft und auf die Personalaufwandsträgerschaft (bei kommunalen Schulen) verwiesen und eine weitere Förderung von Seiten des Freistaats Bayern abgelehnt. In diesem Schreiben hieß es u.a.: "Der Lastenverteilung gemäß dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz nach Sach- und Personalaufwand liegt die Auffassung zugrunde, dass Freistaat und kommunale Aufwandsträger die schulische Bildung unserer Kinder und Jugendlichen als gemeinsame Aufgabe tragen. Dies gilt um so mehr in unserer Informationsgesellschaft, in der Bildung immer mehr zum entscheidenden Kriterium für Zukunftschancen gerät. Die neuen Technologien haben sich längst den Status einer unverzichtbaren Kulturtechnik erobert. Konsequenterweise muss in die schulische Bildung in diesem Bereich noch mehr investiert werden, an Qualität und Finanzen. Alle Klagen über die daraus entstehenden Belastungen entbinden uns nicht von der Notwendigkeit, dies zu tun. [ ] Ich halte es deshalb für zwingend erforderlich, dass jeder in seinem genuinen Zuständigkeitsbereich die Notwendigkeit innovativer Investitionen erkennt und diese engagiert übernimmt. Auch die Kommunen müssen deshalb für die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen entsprechende Prioritäten setzen. Für den personellen Bereich hat der Freistaat durch die breitestmöglich angelegten Fortbildungsinitiativen, durch Stundenentlastungen für Systembetreuer sowie durch die Freistellung von Lehrkräften für die Ausbildung im Unterrichtsfach Informatik bereits entsprechende Maßnahmen ergriffen. Mit den 60 Millionen Mark, die kürzlich im Rahmen der High-Tech-Offensive für den schulischen Bereich zur Verfügung gestellt wurden, geht der Staat sogar in den Bereich des Sachaufwands, indem er Neuanschaffungen mit bis zu 30 Prozent fördert. [ ] Darüber hinaus hat die Staatsregierung für die Verwendung der Bundesmittel ausdrücklich auch kommunale und private Schulen in die Förderung einbezogen; nach den Vorgaben des Zukunftsinvestitionsprogramms wäre auch eine Beschränkung auf staatliche Einrichtungen möglich gewesen." In anderen Bundesländern können sicherlich ähnliche Briefwechsel dokumentiert werden. Gefragt sind also intelligente Lösungen, vor allem, wenn wie beispielsweise zurzeit im Bundesland Berlin zusätzlich die Mittel der öffentlichen Hand immer knapper werden. Gefragt ist deshalb auch "intelligentes Sparen" bei maximaler Ausschöpfung der Möglichkeiten und im Grunde einer Entwicklung von Visionen und Prioritäten. Ob das allerdings mit deutscher Verwaltung und mit deutschen Politikern geleistet werden kann, soll hier nicht diskutiert werden. Festzustellen ist aber, dass "alle diese Entwicklungen [ ] letztlich ohne deutliche Änderungen in der Schulpolitik der Länder nicht vorankommen [werden]. Die Internet- und Mediennutzung an Schulen ermöglicht mehr Selbstständigkeit für Schülerinnen und Schüler und erfordert mehr Selbstständigkeit für die Schulen. Die Schulpolitik muss hier vor allem in den Curricula beispielhafte Angebote machen und mehr Freiräume ermöglichen. Experimentierfreude ist auf allen Ebenen anzuregen; sie qualifiziert in besonderer Weise für die Informationsgesellschaft in einer globalisierten Welt" (Scholl/Prasse, 2001, S.45).
Neue Möglichkeiten neue Tätigkeiten In einigen Bundesländern ist zu beobachten, dass neue Lösungen für das alte Problem der Systemadministration aufgrund eines langsam wachsenden Problembewusstseins gesucht und erprobt werden. Über das Land Brandenburg wird in diesem Heft dazu ausführlich berichtet (S.34-40). Aber auch andere Lösungen sind eingeleitet. Einerseits werden Organisationsstrukturen geändert, anderseits wird versucht, mit technischen Hilfen die Situation der Systembetreuung zu entspannen.
Beispiele aus einigen Bundesländern In Baden-Württemberg sind rund 2600 Kolleginnen und Kollegen als "Netzwerkberater" die Ansprechpartner für den pädagogischen Bereich. Es ist eingeleitet, dass über die Oberschulämter ein Unterstützungssystem für diese Netzwerkberater in regionalen Arbeitskreisen und mit regionalen Multiplikatoren aufgebaut wird. Darüber hinaus soll das Landesmedienzentrum zentrale technische Dienstleistungen im Support übernehmen, und die Kreis- und Stadtmedienzentren sollen verstärkt eingebunden werden. Im Freistaat Bayern gibt es neben ausführlichen schriftlichen Beratungsunterlagen zu Ausstattungsfragen Fachberater der einzelnen Schularten in den Schulaufsichtsbezirken, die Unterstützung in eben solchen Ausstattungsfragen geben. Zusätzlich stehen für Fragen zum schulischen Computereinsatz so genannte "medienpädagogische Berater" zur Verfügung. Geplant ist der Aufbau einer Informationsdatenbank über technische Problemlösungen für Systembetreuer in Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk der bayerischen Wirtschaft. In Bremen existiert ein "Schul-Support-Service S3" (s. Bild 2, S.25), für den Studierende der Universität Bremen sowie zurzeit drei Techniker arbeiten, die von einem eigens dafür gegründeten Verein, dem Schul-Support-Service e.V., beschäftigt werden. S3 bietet für alle Schulen ein dreistufiges Konzept an:
In Hamburg ist zu Beginn des Schuljahres 1999/2000 ein Beratungs- und Unterstützungszentrum namens "ProjektAgentur" am Landesmedienzentrum aufgebaut worden, das die Schulen in allen Fragen neuer Medien berät. Darüber hinaus ist ein "Schul-Support-Service 3S" als Projekt mit einer dreijährigen Laufzeit gegründet worden, das in ähnlicher Weise arbeitet wie S3 in Bremen. In Hessen gibt es für den pädagogischen Support IT-Beauftragte in den Schulen. Der technische Support kann von den Schulen selbst bei speziellem Personal der Schulträger oder bei beauftragten Unternehmen abgerufen werden, sofern Mittel vorhanden sind. Besonders hervorzuheben ist nach Meinung des Autors dieses Beitrags im Übrigen die Arbeit des Support-Center am Hessischen Landesinstitut für Pädagogik (Bild 3). Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat zurzeit folgende Lösung gewählt: Für die pädagogische Betreuung werden Anrechnungsstunden, und zwar 1 Stunde für je 15 PCs, gewährt. Die technische Betreuung erfolgt durch den Schulträger im Allgemeinen über die Beauftragung regionaler Firmen. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist ein Unterstützungssystem in Planung, das zweistufig arbeiten soll. Die erste Stufe soll durch das Land bzw. die Schule selbst organisiert werden, die zweite durch den jeweiligen Schulträger. Auch hier sollen in den Schulen Beauftragte ("First-Level-Beauftragte") benannt werden, die zum einen die Schnittstelle zwischen Schule und Schulträger für pädagogisch-technische Problemlösungen und zum anderen die ersten Ansprechpartner bei einem auch dreistufig wie in Bremen organisierten Supportsystem sein sollen, das von den Kommunen organisiert wird. In Schleswig-Holstein wurde bisher der Weg gewählt, über das Landesinstitut (Institut für Praxis und Theorie der Schule IPTS) in der Beratung darauf hinzuwirken, dass eine deutliche Angleichung der jeweiligen Schulrechnersysteme erreicht wurde, was die Wartungsprobleme erheblich vereinfacht. Über das IPTS ist auch ein so genanntes Beratungsnetz geschaffen worden, das für weiter gehende Betreuung der Schulen u.a. mit kommunalen Medienzentren oder Softwareberatern zusammenarbeitet. Darüber hinaus können im Rahmen eines Wartungsvertrages Router, Netzwerk und Betriebssystem sowie Office-Anwendungen mittels Fernwartung durch die Datenzentrale Schleswig-Holstein in den einzelnen Schulen gepflegt werden. Im Freistaat Thüringen wurden 2001 "Gemeinsame Ausstattungsempfehlungen" des Thüringer Kultusministeriums und der "Bildungsinitiative Thüringen für das 21. Jahrhundert BIT 21" als Grundlage für einen angestrebten Mindeststandard der Schulausstattung veröffentlicht. Diese Ausstattungsempfehlungen orientieren sich an schulgerechte, robuste und wartungsarme Hard- und Software sowie auf eine den örtlichen Gegebenheiten angepasste Vernetzung. Den Schulträgern bleibt dann überlassen, den technischen Support durch Abschluss von Wartungsverträgen bzw. über speziell eingestelltes oder beauftragtes Wartungspersonal zu organisieren. Die Wartungsarbeiten sollen aufgrund des einheitlichen Mindeststandards dann minimiert werden können.
Das Fazit aus einer Beobachtung der gegenwärtigen Situation kann nur sein, dass die Schulen in Deutschland nach dem großen Schwung, den die Initiative "Schulen ans Netz" in der Tat in die Schulen gebracht hat, vor dem Anfang eines neuen Wegs stehen. Das Ziel dieses Wegs ist die Realisierung eines vollständig professionell organisierten Managements des Einsatzes und der Pflege von Hardware, Software und Netzen in den Schulen, mit der die Nachhaltigkeit der gegenwärtigen Ausstattungsanstrengungen erst vollends zur Wirkung kommen kann.
Bernhard Koerber E-Mail: koerber@compuserve.com
Literatur / Internetquellen AdminForum Schleswig-Holstein die Vertretung der
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Lehrstuhlreihe Nürnberger Beiträge zur Wirtschaftspädagogik". Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten
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Gymnasium Beispiel Gymnasium Paul-von-Denis-Schulzentrum Schifferstadt. Jillecek, P.: Abgeltung für Hardware-, Netzwerk- und
Systembetreuung. Jonitz, D.: Schulische Rechnernetze Pädagogische und technische Anforderungen zum Betrieb schulischer Rechnernetze. Teil 1 in: LOG IN, 20 (2000) Heft 3/4, S.86-91; Teil 2 in: LOG IN, 20 (2000) Heft 5, S.50-54; Teil 3 in: LOG IN, 20 (2000) Heft 6, S.55-61; Teil 4 in: LOG IN, 21 (2001) Heft 1, S.48-53; Teil 5 in: LOG IN, 21 (2001) Heft 2, S.49-54; Teil 6 in: LOG IN, 21 (2001) Heft 3/4, S.76-86. Koerber, B. (Red.): Systembetreuung Eine bundesweite Diskussion. Teil 1 in: LOG IN, 18 (1998) Heft 1, S.56-59; Teil 2 in: LOG IN, 18 (1998) Heft 2, S.60-63; Teil 3 in: LOG IN, 18 (1998) Heft 3/4, S.94-96. Landesschulrat für Tirol: IT-Angelegenheiten Abgeltung für
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Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.): Neue Medien, Schule und Unterricht Landesinitiative
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Deutscher Bildungsserver: Technische Hilfen. |