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Grundlagen
Digitales (oder: elektronisches) Geld lässt sich am besten als digitale Form des Bargelds definieren, mit dem es viele Eigenschaften gemeinsam hat. Es ähnelt ihm in erster Linie darin, dass für die Verwendung elektronischen Geldes keine Genehmigung einer Bank oder eines anderen Dritten notwendig ist. Die Kunden kaufen das elektronische Äquivalent zu Münzen und Banknoten, d. h. sie tauschen Bargeld eins zu eins in "virtuelles" Geld mit dem gleichen Wert um. Anstatt eine Bankomatkarte, für die ein Bankkonto notwendig ist, oder eine Kreditkarte, die einen Kreditkartenvertrag und eine entsprechende Kundenbonität voraussetzt, zu verwenden, hat der Kunde ein bargeldloses Zahlungsmittel erworben, das er grundsätzlich genauso wie Bargeld oder Zahlungskarten verwenden kann.
E-Geld als elektronischer Ersatz für Münzen und Banknoten erfasst sowohl hardwaregestützte Produkte, bei denen der Datenträger üblicherweise ein Computerchip ist, der in eine Plastikkarte eingebaut ist, als auch softwaregestützte Produkte, die auf Basis spezieller PC-Software funktionieren. Wird elektronisches Geld über ein Telekommunikationsnetz übertragen, so wird auch von Netzgeld gesprochen, unabhängig davon, ob das E-Geld hard- oder softwaregestützt ist. Der gespeicherte Geldwert kann für den Kauf "virtueller" Produkte (wie Programme, Handylogos etc.) oder "realer" Produkte verwendet werden, die dem Kunden auf elektronischem Weg (z. B. MP3-Musikstücke) oder auf konventionellem Weg nach Hause, an ein Postfach oder an seinen Arbeitsplatz geliefert werden.
Im Vergleich zu Bargeld und anderen Zahlungsmitteln hat elektronisches Geld den Vorteil, dass es sich auch zur Zahlung sehr geringer Beträge wie einem Viertel-, einem halben oder einem Euro-Cent eignet. Das ist besonders für das Abrufen von Informationen aus dem Internet von Bedeutung. Aber auch außerhalb des Handels übers Internet ist eine Tendenz erkennbar, dass kleinere Bargeldbeträge (etwa die Parkgebühren in Tiefgaragen) immer öfter mit der elektronischen Geldbörse bezahlt werden können und von dieser Möglichkeit zunehmend Gebrauch gemacht wird.
Eine weitere Gemeinsamkeit von elektronischem Geld und Bargeld liegt in der Anonymität. Man benötigt kein Konto bei einem Kreditinstitut. Die Verbraucher können mit elektronischem Geld wie mit Bargeld einkaufen, ohne dem Händler gegenüber spezielle Angaben (wie Name, Bankverbindung) zu machen.
Obwohl sich bisher die Nutzung von E-Geld in Grenzen hält, handelt es sich dabei um ein Zahlungsmittel mit Zukunft. E-Geld ist - anders als einfunktionale Zahlungsmittel, wie etwa Telefonwertkarten, Palmers-Münzen etc. - multifunktional einsetzbar, d. h. es ist nicht nur beim Emittenten einlösbar, sondern ermöglicht einen breiten Einsatz als Zahlungsmittel bei verschiedenen Unternehmen, die E-Geld akzeptieren.
Rechtsgrundlagen
Bisher war die Ausgabe von E-Geld in der Europäischen Union gesetzlich nicht geregelt. Mit der E-Geld-Richtlinie (2000/46/EG) des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. 9. 2000 wurde der entsprechende aufsichtsrechtliche Rahmen geschaffen, der dazu beitragen soll, dass elektronisches Geld sein volles Potential entfalten kann, und der insbesondere verhindern soll, dass die technologische Innovation behindert wird. Die Richtlinie strebt eine Harmonisierung der Beaufsichtigung von E-Geld-Instituten in jenem Ausmaß an, das notwendig ist, um eine solide und umsichtige Geschäftsführung und insbesondere die finanzielle Integrität dieser Institute zu gewährleisten.
Die E-Geld-Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten bis 27. 4. 2002 zu realisieren.
Sicherheitsanforderungen
Die folgenden Bedingungen sollte ein elektronisches Zahlungssystem erfüllen, um als praktisch sicher zu gelten:
Echtheit:Zahlungsmittel dürfen nur von einer autorisierten Instanz hergestellt werden, und die Echtheit muss von jedermann verifiziert werden können.
Einmaligkeit (Nichtduplizierbarkeit): Zahlungsmittel dürfen nicht dupliziert, d. h. nicht mehrfach ausgegeben werden.