Bitkom zum Dashcam-Urteil

 

■   Bundesgerichtshof lässt Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel begrenzt zu
■   Bitkom-Präsident Berg: „Auch nach dem Urteil bleiben Rechtsunsicherheiten“
■   In den vergangenen drei Jahren wurden rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft 

 
Der Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen begrenzt zulassen. Dazu Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Digitale Technologien machen den Verkehr sicherer und Dashcams können einen wichtigen Beitrag leisten. Dashcams schaffen mehr Rechtssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und tragen dazu bei, dass zum Beispiel ein Unfallhergang besser rekonstruiert werden kann. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass solche Aufnahmen künftig vor Gericht zur Klärung der Schuldfrage hinzugezogen werden können. Leider bleiben aber auch nach dem Urteil für die Autofahrer Rechtsunsicherheiten, da die Richter in ihrem Urteil ausdrücklich darauf hinweisen, dass das permanente Aufzeichnen unzulässig ist und die Verwertung von Bildern in Zivilprozessen immer eine Abwägung im Einzelfall bleibt. Autofahrer brauchen klarere Regelungen, wann Dashcams eingeschaltet werden dürfen.“

Von 2015 bis 2017wurden rund 150.000 Dashcams in Deutschland verkauft. Die Kameras für die Windschutzscheibe erzielten allein im vergangenen Jahr einen Umsatz von mehr als vier Millionen Euro. Im Schnitt lassen sich die Autofahrer die Kameras 88 Euro kosten.

Zur Akzeptanz von Dashcams unter Verbrauchern hat der Bitkom im Januar eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse finden Sie hier: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Jeder-Zweite-fuer-Dashcam-Pflicht.html

 

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